Hallo , weil es auch von mir hochgekocht wurde ..
der este Fall beschäftigt sich mit einer Vollkaskoversicherung die die Regulierung ablehnt weil ggf der Runflat Autoreifen einen schaden beim Wulstkern hatte der nicht durch einen Nagel der versichert ist entstanden war so der Sachveständige sondern ggf durch unsachgemäße Reifenmontage ( Runflat sind besonders stabile Reifen die nur besonders die 40 er Niederquerschnittsreifen mit besonderne Reifenmontagemaschinen beschädigungsfrei montiert werden können ( Reifenniedredruckhilfsmittel die den schon montierten reifenteil niederdrücken ins felgenbett, das kann man kräftemäßg sonst nicht mit der Hand oder mit normalen Maschinen.
Hier lehnt die Versicherung nach meinem Erstlesen keinen falsch Reparierten Reifenschaden ab. sondern verlangt vom Versicherungsnehmer den Beweis dass der Reifenschaden am Auto und am Wulstkern durch einen Nagel entstanden sein soll. das geht nicht.
Also War der Schaden am Wulstkern schon vorher gewesen was die Montage verursacht haben kann und der VM ggf gegenüber der Reifenmontagewerkstatt einklagen muss?.. Also was Anderes als was wir hier berreden.
Also ganz langsam , ich habe mir das Verkehrsblatt noch mal rausgeladen, dort steht dass nur Kombireparaturstopfen / Tip Top ? als Reparatur auf Dauer zulässig sind.
Natürlich nur im Laufstreifenberiech und nur bei kleiner als 6 mm Loch.
Richtig. Da geht es dann los, dass nur Vulkanisiert werden soll. Unter Vulkanisation verstand man früher Heiß aufheizen und backen lassen. heúte werden diese Stopfen aber alle kalt mit ZB Tip Top Reifenzement geklebt ins Loch eingezogen und fertig. Kaltvulkanisiert.
Interesanterweise steht dort, dass es aber auch fachgerecht sei, den Reifen nicht abmontieren zu müssen, wenn der Schaden nur von außen und klein ist. Das wäre die Sache der Reifenschnüre, die ohne Reifenmontage eingebracht werden und auch bei mir mit "Reifenzement" Vulkanisierlösung verklebt werden.
Es steht da dass der Stichanal mit Gummi zu füllen und zu vulkanisieren ist, ggf. ein Flicken innen auf die Reifen Wand geklebt werden kann."
Diese "Dichtmachung" mit "nicht Kombistopfen" wird aber als Notreparatur gesehen und ist eine nicht dauerhafte Reparatur.
Von daher hast du recht, Michael, dass dieses Verkehrsblatt die Wurst und Schraubenreparatur als nicht dauerhaft vorgesehen ansieht.
Ich bitte um Entschuldigung dass ich die Reifenwürste auch als Dauerhaft zulässig beschrieben habe, im Sinne des Verkehrsblattes sind das nur die ZB TIP TOP Kombi Stopfen = Pilze mit dem Reifenzement dazu.
Unabhängig davon stehe ich dazu, dass ich solche BMW Stopfen als zuverlässig ansehe.