Gibt es hier einen Anwalt für Arbeitsrecht?


AG kündigt im Krankenstand = verboten
Das ist leider so nicht richtig… Es ist schwierig umzusetzen, nicht unmöglich und auch nicht verboten.

Selbst kündigen kommt nicht in Frage, da dann eine Sperre seitens des Arbeitsamtes von 12 Wochen ansteht.
Auch das ist nur bedingt richtig.
Durch diese Kündigung steht der gekündigte unter starkem psychischem Druck, welchen ein guter Hausarzt bestimmt bestätigen kann, wenn der gekündigte sich entsprechend untersuchen lässt… ;)
Fü eine nicht zumutbare Beschäftigung die entsprechend vom Hausarzt (oder Facharzt) bescheinigt wird, wird nicht vom Arbeisamt mit einer Sperre belegt.

bin ja schon auf der Suche nach was Neuem....aber erstmal den Job behalten
Momentan schwierig und nur mit viel Durchhaltevermögen zu stemmen. Als Tipp wenn du wieder fit bist.
Schreib dir eine Art Tagebuch(!) und notiere dir was auffällig ist und wie man dich behandelt.
Das Arbeitsverhältnis ist für den AN nachhaltig gestört
Und vor allem wird der AG im schlimmsten Fall alles daran setzen um den AN irgendwie kostengünstig loszuwerden. (Daher der Tipp mit dem Tagebuch.)

Auch ich habe dieses Spiel durch. Wenn man sich „zurück klagt“ kann man durch den AG und wohlgesonnenen Kollegen „viel Spaß“ bekommen. Ich hatte danach einen neuen Vorgesetzten, Frühschicht mit anderen Arbeitszeiten, ein abgespecktes Tätigkeitsfeld ohne Verantwortung um nur ein paar Dinge aufzuzählen. Man hat mir sogar angesagt mich nur in den Pausen mit den Kollegen zu unterhalten und mich ansonsten an dem vom AG zugewiesenen neuen Arbeitsplatz aufzuhalten.(leider nicht schön aber rechtlich vertretbar)

Daher mein Tipp der Dokumentation.
Machen dir nichts vor, besser wird es nicht. Und für jede vermeintliche Fehlbehandlung an dir durch deinen AG den Anwalt zu bemühen, kostet auch nur noch Zeit, Geld und vor allem Nerven!

Achte auf dein Verhalten!
Arbeitsbeginn, Pausenzeiten, Arbeitspensum.
Sei freundlich und lass dir nichts anmerken. Einfach keine Angriffsfläche bieten.

Bring deine Bewerbungsunterlagen auf den neusten Stand. Nutze Arbeitsportale für deine Suche und lass dich nicht unterkriegen. Absagen sind kein Weltuntergang!

Wie beim Motorrad fahren: Blick nach vorne! ;)
 
@Biker-Gina kennst du einen Trick das ein Arbeitsamt bei einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung dieses nicht auf das Arbeitslosengeld berechnet?
Sehr riskant. Bei einem Auflösungsvertrag hast du an der Arbeitslosigkeit aktiv mitgewirkt und die 3 Monatssperre droht. Am Arbeitsgericht haben wir immer einen Auflösungsvertrag auf dringendes Anraten des Gerichtes empfohlen - damit ist das Risiko der Sprerre kleiner, aber nicht Null. (Kein Profiwissen - aber 12 Jahre ehrenamtlicher Arbeitsrichter)
 
@Clamshell Gut, dass du auch viel weißt und es hier schreibst! 👍
Natürlich gibt es Lücken im Gesetz, so einfach ist es auch nicht.

Den Tipp mit dem Tagebuch hätte ich damals auch gerne gehabt. Ich wurde über ein halbes Jahr mit nicht Beachtung fast aller Kollegen/Vorgesetzten "bestraft", durfte Vormittags der Buchhaltung helfen und Nachmittags durfte ich nichts machen. Beschwert habe ich mich nie, dass geht nach hinten los.
Dann wurde mir eine Vertragsänderung auf Halbtag angeboten, da ja Nachmittags keine Arbeit für mich da sei. (Meinen Nachmittagsjob hat ein extra neu eingestellter Vollzeitkollege bekommen, der natürlich zu 75 % keine Auslastung hatte).
Da war für mich Schluss mit Lustig.
Das Gesicht des Geschäftsführers hättet ihr sehen müssen als ich ihm sagte, dass ich einen Volllzeitvertrag unterschrieben habe und darauf bestehe.
Seine kleinlaute Antwort darauf war, dass sie als Arbeitgeber verantwortlich sind, mir eine Arbeit zu geben. Die habe ich dann auch bekommen.
Ein Jahr später war dann endgültig Schluss.
Bei diesem Gespräch habe ihm dann gesagt, dass ich die "Endlösung" haben will.
👍

Gebt nie auf! und lasst euch nicht ärgern!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Stefan,

Vorsicht! Eine Kündigung ist meines Wissens eine „einseitige Willenserklärung“ und kann nicht ohne Deine Mitwirkung zurückgenommen werden. Du musst innerhalb der 3 wöchigen Frist aktiv Deine Zustimmung erklären oder klagen, um Deine Rechte zu wahren. Wenn Du Deine Zustimmung nur durch „konkludentes Handeln“, d.h. durch Arbeitsaufnahme erklären willst (siehe #53) und dann ggf. schon Fristen abgelaufen sind, war es das.
Anderseits ist diese vmtl. unwirksame Kündigung Deine Chance, Forderungen an Deinen AG zu stellen. Egal ob Du bleiben oder gehen willst.

Die Gesamtumstände und die beste Strategie kann aber nur Dein Anwalt mit Dir zusammen bewerten. Alles andere, auch diese Zeilen, sind, wenn es darauf ankommt, nichts Wert.

Viel Glück!

Gruß
BMWOrbg
 
Den Tipp mit dem Tagebuch hätte ich damals auch gerne gehabt
Ja, das kann ich jedem der in so einer Situation steckt echt nur empfehlen.
Ich fühle mit dir und kann diese (negative) Erfahrung keinem wünschen…

Absicherung in so einer Situation ist echt besser als man denkt. Bei nem Toilettengang hab ich vergessen mich am PC auszuloggen, danach fehlten mir Excel Dateien einer Auswertung, ich hatte mich nicht getraut das auf USB zu speichern. Hab das dann immer per Handy immer abfotografiert. :sneaky:
Ich musste das zwei Tage später abliefern und entsprechend vorher alles wieder neu eintippern.
Aber die Gesichter vom Chef und vom Kollegen waren die zusätzliche Arbeit wert. :ROFLMAO:
Auch habe ich vor Feierabend immer meinen Schreibtisch fotografiert… Ich konnte zwei mal bebildert nachweisen, dass man mir gestempelte Dokumente vom Schreibtisch entfernt hatte.

Ich möchte dem Themenstarter keine Angst machen und ihn „runterziehen“ aber da bin ich ein Jahr durch die Hölle gegangen.
Der einzige Ausweg geht da nur nach vorne! Wie bei einer Krankheit, positiv rangehen hilft schneller gesund zu werden und in dem Fall was neues suchen.

Noch mal, nur Mut! Beharrlichkeit, nicht aufgeben und nach vorne schauen. Im Freundes und Bekanntenkreis umhören. Jobbörsen und beim AA Arbeitsuchend melden.(nicht Arbeitslos, das geht ja noch nicht)

Vor allem, werde erst mal gesund. Mach dir nen Spaß und beantrage eine Kur.
Beantrage eine Gleichstellung auf 50%

Für dich @steffl08 jedenfalls nur das Beste! (y)
 
Und vor allem wird der AG im schlimmsten Fall alles daran setzen um den AN irgendwie kostengünstig loszuwerden. (Daher der Tipp mit dem Tagebuch.)

Auch ich habe dieses Spiel durch. Wenn man sich „zurück klagt“ kann man durch den AG und wohlgesonnenen Kollegen „viel Spaß“ bekommen. Ich hatte danach einen neuen Vorgesetzten, Frühschicht mit anderen Arbeitszeiten, ein abgespecktes Tätigkeitsfeld ohne Verantwortung um nur ein paar Dinge aufzuzählen. Man hat mir sogar angesagt mich nur in den Pausen mit den Kollegen zu unterhalten und mich ansonsten an dem vom AG zugewiesenen neuen Arbeitsplatz aufzuhalten.(leider nicht schön aber rechtlich vertretbar)

Daher mein Tipp der Dokumentation.
Machen dir nichts vor, besser wird es nicht. Und für jede vermeintliche Fehlbehandlung an dir durch deinen AG den Anwalt zu bemühen, kostet auch nur noch Zeit, Geld und vor allem Nerven!

Achte auf dein Verhalten!
Arbeitsbeginn, Pausenzeiten, Arbeitspensum.
Sei freundlich und lass dir nichts anmerken. Einfach keine Angriffsfläche bieten.

Bring deine Bewerbungsunterlagen auf den neusten Stand. Nutze Arbeitsportale für deine Suche und lass dich nicht unterkriegen. Absagen sind kein Weltuntergang!
Guter Tip mit dem Tagebuch...das werde ich machen.
Ich geh ja erst wieder nach vollständiger Genesung arbeiten und das wird noch dauern
 
Vorsicht! Eine Kündigung ist meines Wissens eine „einseitige Willenserklärung“ und kann nicht ohne Deine Mitwirkung zurückgenommen werden. Du musst innerhalb der 3 wöchigen Frist aktiv Deine Zustimmung erklären oder klagen, um Deine Rechte zu wahren.
Hab ich schon gemacht
 
Liebe Leute, Vorsicht mit Empfehlungen, die richtig nach hinten losgehen können. So z.B. die Thematik Aufhebungsvertrag schließen und keine Sperrzeit. Wird nicht funktionieren. Man unterschreibt aktiv diesen Vertrag. Da droht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Und die kann zwar bis zu 3 Monate sein, aber verlieren tut man 6 Monate Anspruch (Die Frist beginnt zu laufen, eine Zahlung erfolgt jedoch nicht). Sofern man sich mit seinem AG einig ist, würde ich immer den Weg "Kündigung durch AG + Klageerhebung durch AN + Vergleichsabschluss vor Gericht (alles zwischen den Parteien so besprochen)" wählen. Etwas aufwendiger, aber hierdurch lässt sich eine Sperrzeit mit fast 100 %iger Sicherheit verhindern. Abfindungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, sofern die vereinbarte (gültige) Kündigungsfrist eingehalten wird. Die sollte immer eingehalten werden. Aufhebung + vorzeitigen Austritt = Sperrzeit zu 100 %.
Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex. Hier ist eine Beratung von einem Fachmann dringend zu empfehlen. Es gibt viel zu viele Stolpersteine die man als Laie definitiv nicht kennt.

Und ein Rechtsschutz in diesem Bereich kann ich nur wärmstens empfehlen. Ohne wird man auf der Nase liegen. Über eine Gewerkschaft würde ich das nicht machen. Die rechtliche Vertretung dort ist meiner Meinung nach eher schlecht. 1 Jurist beim DGB hat haufenweise Fälle zu bearbeiten (totale Überforderung). Die Qualität dieser Juristen (meist jung und gerade aus dem Studium weil noch günstig) reicht im Regelfall auch nicht für eine wirklich gute Vertretung. Dies ist meine persönliche Meinung, da ich in meinem Job häufiger genau diese Gewerkschaftsjuristen bei Gericht als "Gegner" (sorry Kläger ;)) vor mir sitzen habe. Zu meinem Glück. Sitzt auf der anderen Seite aber ein ausgewiesener Fachanwalt für Arbeitsrecht mit entsprechender Berufserfahrung und Expertise, dann werden auch meine Fälle schon mal sehr eng. Wie gesagt, meine Meinung/Erfahrung.

Schließ eine Rechtsschutzversicherung ab. Jetzt geht es noch, da die Kündigung zurückgenommen worden ist. Sofern das Spiel dort dann wieder losgehen sollte, bist Du abgesichert.
 
Zuletzt bearbeitet:
@GSler Danke für deine Sicht (der AG-Seite). Mein Tip war auch: Aufhebungsvertrag mit Abfindung unter Wahrung der Kündigungfrist bei gleichzeitiger Freistellung.

Dein Vorschlag ist bestimmt gut, wenn die erste Kündigung auf dem Tisch liegt.
Sofern man sich mit seinem AG einig ist, würde ich immer den Weg "Kündigung durch AG + Klageerhebung durch AN + Vergleichsabschluss vor Gericht (alles zwischen den Parteien so besprochen)" wählen
Hier wurde die Kündigung seitens AG ja wieder zurück gezogen. Daher mein Vorschlag.

Aber @steffl08 wird sich bestimmt gut beraten lassen. 👍👍👍
 
Mal so zwecks Fortbildung ;) wenn wie in diesem Fall der AG eine Kündigung ausspricht, der AN zum Anwalt geht (ohne Rechtschutz) über diesen das bearbeiten lässt und der AG dann die Kündigung zurückzieht.
Kann man den AG in Regress nehmen wegen der Kosten, oder bleibt der AN auf den Kosten sitzen weil er das ja theoretisch auch alleine gekonnt hätte - weiß das zufällig jemand?
 
Mal so zwecks Fortbildung ;) wenn wie in diesem Fall der AG eine Kündigung ausspricht, der AN zum Anwalt geht (ohne Rechtschutz) über diesen das bearbeiten lässt und der AG dann die Kündigung zurückzieht.
Kann man den AG in Regress nehmen wegen der Kosten, oder bleibt der AN auf den Kosten sitzen weil er das ja theoretisch auch alleine gekonnt hätte - weiß das zufällig jemand?
Beim Arbeitsgericht zahlt leider jeder seine Kosten in erster Instanz. Deswegen als AN immer Arbeitsrechtschutz.
 
Schließ eine Rechtsschutzversicherung ab. Jetzt geht es noch, da die Kündigung zurückgenommen worden ist. Sofern das Spiel dort dann wieder losgehen sollte, bist Du abgesichert.
Mach ich...danke....Gut war jetzt in meinem Fall, dass der Anwalt nichts berechnet hat (y)
 
Mit dem AA kann man reden in Punkto Aufhebungsvertrag. Geschichte schildern und um Mitwirkung bitten. So kann eine Sperre vermieden werden denn eine Sperre ist eine KANN Bestimmung, keine MUSS.
 
Mit dem AA kann man reden in Punkto Aufhebungsvertrag. Geschichte schildern und um Mitwirkung bitten. So kann eine Sperre vermieden werden denn eine Sperre ist eine KANN Bestimmung, keine MUSS.

Richtig. Aber bitte hier auch Vorsicht. Da ist es leider häufiger so, dass man sich an mündliche Aussagen nicht mehr erinnert oder der Fall bei einem anderen Sachbearbeiter (der das anders sieht) liegt. Gerade das Weiterreichen von Akten passiert am laufenden Band. Frag nach einer kurzen schriftlichen Bestätigung dass es keine Sperrzeit gibt. Glaube allerdings nicht, dass Du die bekommst.
 
Ich habe eine solche bekommen. Problemlos. Mein Arbeitgeber hatte auch böswillige Absichten. Mails vorgelegt, Unzumutbarkeit anerkannt, fertig.

Wenn man mit den Leuten vernünftig spricht geht das problemlos. Sperre ist KANN und kein MUSS.

Es gilt wie immer die alte Key Account Weisheit... Wer ficken will muss freundlich sein.

Hilfreich auch zu erwähnen das diese Arbeitgeber Tour auf die Psyche geht und befürchtet wird durch Mobbing Schaden zu nehmen.
 
Mach ich...danke....Gut war jetzt in meinem Fall, dass der Anwalt nichts berechnet hat (y)
Servus zusammen,
konnte jetzt mein bestehenden Verkehrsrechtschutz auf einen Privat und Arbeitsrechtschutz relativ günstig erweitern, der sogar rückwirkend greift
Somit bin ich jetzt save, falls mein Arbeitgeber doch noch auf dumme Gedanken kommt.

Gruß
Stefan
 
Guten Morgen,
es gibt wieder Neugkeiten....nach der letzte Auswertung der Videoaufzeichnungen am 03.10.2025 (Unfall war am 12.08.2025)
wird mir jetzt unterstellt, ich hätte den Arbeitsunfall selbst herbei geführt. Das Schreiben dazu hat mir der Junior Chef in den Briefkasten geworfen.
Hab ihn zufällig dabei beobachtet.
Zum einen ist das ja nicht so...wer springt schon kopfüber aus 1,5 Metern Höhe in Getränkekisten und Glasscherben....
und zum zweiten dürfen doch Videoaufzeichnungen maximal 72 Stunden gespeichert werden und es muß ein Hinweißschild vorhanden sein.
Seh ich das richtig?

Gruß
Stefan
 
Guten Morgen,
es gibt wieder Neugkeiten....nach der letzte Auswertung der Videoaufzeichnungen am 03.10.2025 (Unfall war am 12.08.2025)
wird mir jetzt unterstellt, ich hätte den Arbeitsunfall selbst herbei geführt. Das Schreiben dazu hat mir der Junior Chef in den Briefkasten geworfen.
Hab ihn zufällig dabei beobachtet.
Zum einen ist das ja nicht so...wer springt schon kopfüber aus 1,5 Metern Höhe in Getränkekisten und Glasscherben....
und zum zweiten dürfen doch Videoaufzeichnungen maximal 72 Stunden gespeichert werden und es muß ein Hinweißschild vorhanden sein.
Seh ich das richtig?

Gruß
Stefan
Hi Stefan = sofort zum Anwalt.
 
und zum zweiten dürfen doch Videoaufzeichnungen maximal 72 Stunden gespeichert werden und es muß ein Hinweißschild vorhanden sein.
Seh ich das richtig?

Jein, da kommt es auf ganz viele Umstände an.
In dem Fall würde ich als Betreiber sagen - die Anlage löscht die Aufzeichnungen nachweislich innerhalb x Stunden, aber es gab einen Vorfall, also haben wir die betroffene Aufzeichnung gesichert => rechtlich i.O. und sinnvoll.

Und ob da jetzt Hinweise fehlen oder nicht... das dürfte unerheblich sein - ich denke Dir war bekannt das da Kameras sind und aufzeichnen - das wäre jetzt eher ein Problem bei Dritten.
Man könnte jetzt nachtreten, falls sich in dem Bereich auch Fremde Dritte aufhalten und wegen Datenschutz... eigentlich sind fast alle Anlagen illegal / grau.
Aber dazu braucht man gaaaanz viel Wissen rund um die Anlage - wenn z.B. in dem Bereich schonmal ein Diebstahl sattgefunden hat und 6-stellig Leergut weg war, ist das was ganz anderes wie wenn das der Flur vor der Kantine ist wo mal einer ein Brotpapier weggeworfen hat.

Das der Chef das selbst einwirft hat was mit der Zustellung zu tun, hast Du zufällig gesehen ob er alleine war?
Das wäre jetzt was wo man auch ansetzen könnte - wer weiß ob da wirklich was und in den richtigen Briefkasten eingeworfen wurde.
Und selbst wenn, stand da überhaupt was auf dem Papier?
 
Zum Anwalt sofort ohne Umwege. Das Arbeitsverhältnis ist kaputt und nach den beschriebenen Aktionen nicht zu reparieren sein. Möglichst hohe Abfindung via Anwalt aushandeln und Auf Wiedersehen.
 
Guten Morgen,
es gibt wieder Neugkeiten....nach der letzte Auswertung der Videoaufzeichnungen am 03.10.2025 (Unfall war am 12.08.2025)
wird mir jetzt unterstellt, ich hätte den Arbeitsunfall selbst herbei geführt. Das Schreiben dazu hat mir der Junior Chef in den Briefkasten geworfen.
Hab ihn zufällig dabei beobachtet.
Zum einen ist das ja nicht so...wer springt schon kopfüber aus 1,5 Metern Höhe in Getränkekisten und Glasscherben....
und zum zweiten dürfen doch Videoaufzeichnungen maximal 72 Stunden gespeichert werden und es muß ein Hinweißschild vorhanden sein.

Den Hinweis, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen hast Du hier mindestens schon 10 x erhalten, mach das doch einfach.

Seh ich das richtig?

Die Frage hier erübrigt sich, da hier anscheinend kein qualifizierter Experte zur Verfügung steht.....
 
Stellung nehmen könnte ich. Volljurist bin ich aber dennoch nicht.
Hier tauchen viele Fragen auf. Was für ein Schreiben hat er eingeworfen (Inhalt)? Keine (erneute) Kündigung erhalten? Schreiben alleine hilft dem AG nicht. Wenn er der Meinung ist, dass er Dich jetzt kündigen will, muss er das auch formal machen.
Kameraüberwachung; Ohne Hinweisschild nur dann ohne Info an Belegschaft möglich, sofern AG einen berechtigten Verdacht auf eine Straftat hat (hier häufig Thema Diebstahl). Unterscheidung öffentlicher oder nicht öffentlicher Bereich. Sofern Betriebsrat vorhanden, dann nur mit Zustimmung BR (= Abschluss einer Betriebsvereinbarung)

Lange Rede kurzer Sinn!

Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 
Den Anwalt gibt es doch schon


 
Das der Chef das selbst einwirft hat was mit der Zustellung zu tun, hast Du zufällig gesehen ob er alleine war?
Das wäre jetzt was wo man auch ansetzen könnte - wer weiß ob da wirklich was und in den richtigen Briefkasten eingeworfen wurde.
Und selbst wenn, stand da überhaupt was auf dem Papier?
Der Chef war allein und ich hab ihn auf meinem Grudstück gesehen. Das Kuvert war mit 6,65 Euro frankiert...also praktisch eine Einschreiben
 
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