Torsten Thimm (TT Motorbike Blog) hat die Verwaltung der autonomen Provinz Bozen im Hinblick auf die offenen Fragen angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
"Sehr geehrter Herr Thimm,
wir haben Ihre Anfrage erhalten, Sie fragen folglich, ob Motorsportveransaltungen angesichts des neu eingeführten Verbotes gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 495/2026 zulässig sind.
Dazu unsere Stellungnahme:
Das Verbot betrifft alle Straßen, die sich auf über 1.600 Meter Meereshöhe befinden. Damit sind die Dolomitenpässe in Südtirol davon betroffen.
Das Verbot betrifft sowohl Wettbewerbe (Motorsportrennen) als auch organisierte Veranstaltungen.
Gemäß Straßenverkehrsordnung und Landesgesetz Nr. 13/1992 sind die ersten genehmigungspflichtig, die zweiten müssen hingegen leidglich im Voraus mitgeteilt werden (falls Sondergenehmigungen notwendig sind, z.B. für die Fahrt durch geschützte Gebiete, sind diese allerdings zu beantragen).
Als organisierte Veranstaltungen gelten Veranstaltungen, die als solche einen erkennbaren organisatorischen Rahmen haben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine gemeinsame Ausfahrt von einem Veranstalter, Verein, Club, Verband, Unternehmen oder einer sonstigen organisierten Gruppe geplant, beworben, koordiniert oder durchgeführt wird und wenn eine gemeinsame Route, Etappe, Strecke oder ein gemeinsamer Ablauf vorgesehen ist.
Hinweise auf eine organisierte Veranstaltung können insbesondere sein:
- eine Einladung oder
- eine öffentliche Bewerbung,
- ein festgelegter Treffpunkt,
- eine mehr oder weniger verbindliche und vorgegebene Route,
- ein Zeitplan, eine Anmeldung,
- eine Anmeldefrist, Teilnahmebedingungen oder Teilnahmegebühren (für die Veranstaltung als solche),
- eine gemeinsame Route,
- eine Begleitorganisation,
- eine gemeinsame Etappenplanung oder
- ein sonstiger erkennbarer Veranstaltungsrahmen.
Vom Verbot nicht betroffen ist der Individualverkehr, auch wenn mehrere Personen zusammen unterwegs sind:
So unterliegt z.B. ein unverbindliches Treffen von mehreren Motorradfreunden, die unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung durch Südtirol fahren, keinem Verbot. In diesem Sinne ist eine organisierte Reise keine Veranstaltung.
Ebenso wenig vom Verbot betroffen sind Fahrten durch Südtirol, die dem Erreichen bestimmter Orte dienen, beispielsweise zur Durchführung von Sicherheitskursen, Probefahrten oder Film- bzw. Werbeaufnahmen.
Weitere Informationen finden Sie auf unsere Webseite:
https://oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it/.../regel...
Wir hoffen, Ihnen damit behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen"