Südtirol Verbot von "Motorsportveranstaltungen"

Na ja ... in den entsprechenden Hotels wo ich nächtige sind solche "Horden" nicht, zumindest mir noch nie begegnet. Andere Motorradfahrer sind da aber schon, denen musste ich auch bisher nicht ausweichen. Im Gegenteil, da waren und sind nette Bekanntschaften dabei.
Meine Erfahrungen sind da durchweg positiv, muss ja keine stundenlange Unterhaltung sein wenn es nicht passt.
Ja manchmal hatten wir schon Kontakt zu den lauten Superfahrern, und hatten uns fremdgeschämt.
Aber berichtet doch mal von dem Frauenausflug oder Kegelbrüder... dem Fußballclub.. ob das dann besser ist..?
 
Es geht (mir) nicht hauptsächlich um die lauten Superfahrer die Krach machen. Ob auf der Straße oder am Thresen. Abends habe ich einfach keine Lust fast an/von jedem Tisch zu hören wer wen tagsüber hergebrannt hat, wieviele Schleicher im Weg rumstanden, mir die Kurve zugeparkt haben, welche Hirnverbrannten mich unverantwortlich überholt haben oder wer mir die Vorfahrt genommen bzw. behindert hat und ich nur aufgrund meines großen Könnens die Situation bereinigen konnte. Es gibt weitere Beispiele. Deshalb meide ich grundsätzlich Hotels in dem sehr viele Biker übernachten. Beispiele könnte ich nennen.

Von einer Feier kann man überall überrascht werden. Auf einer Hochzeit im gleichen Hotel haben wir spätabends nach Zuruf mitgetanzt. Unvergessen.

Sofern es sich nicht um ein Treffen mit Freunden handelt, sitze ich lieber in einem ruhigen Hotel/Gastraum und spreche, sofern es sich ergibt und beide Seiten Interesse haben, mit Einheimischen oder anderen normalen Gästen. Mit Kumpeln unterwegs wird sicherlich am Abend auch die letzte (Tages-)Tour Revue passieren lassen. Dabei geht es grundsätzlich mehr um das Gesehene und Erlebte als um die Art des Fahrens.

Blödmänner kann es überall geben.
 
Torsten Thimm (TT Motorbike Blog) hat die Verwaltung der autonomen Provinz Bozen im Hinblick auf die offenen Fragen angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

"Sehr geehrter Herr Thimm,

wir haben Ihre Anfrage erhalten, Sie fragen folglich, ob Motorsportveransaltungen angesichts des neu eingeführten Verbotes gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 495/2026 zulässig sind.

Dazu unsere Stellungnahme:

Das Verbot betrifft alle Straßen, die sich auf über 1.600 Meter Meereshöhe befinden. Damit sind die Dolomitenpässe in Südtirol davon betroffen.
Das Verbot betrifft sowohl Wettbewerbe (Motorsportrennen) als auch organisierte Veranstaltungen.

Gemäß Straßenverkehrsordnung und Landesgesetz Nr. 13/1992 sind die ersten genehmigungspflichtig, die zweiten müssen hingegen leidglich im Voraus mitgeteilt werden (falls Sondergenehmigungen notwendig sind, z.B. für die Fahrt durch geschützte Gebiete, sind diese allerdings zu beantragen).

Als organisierte Veranstaltungen gelten Veranstaltungen, die als solche einen erkennbaren organisatorischen Rahmen haben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine gemeinsame Ausfahrt von einem Veranstalter, Verein, Club, Verband, Unternehmen oder einer sonstigen organisierten Gruppe geplant, beworben, koordiniert oder durchgeführt wird und wenn eine gemeinsame Route, Etappe, Strecke oder ein gemeinsamer Ablauf vorgesehen ist.

Hinweise auf eine organisierte Veranstaltung können insbesondere sein:
  • eine Einladung oder
  • eine öffentliche Bewerbung,
  • ein festgelegter Treffpunkt,
  • eine mehr oder weniger verbindliche und vorgegebene Route,
  • ein Zeitplan, eine Anmeldung,
  • eine Anmeldefrist, Teilnahmebedingungen oder Teilnahmegebühren (für die Veranstaltung als solche),
  • eine gemeinsame Route,
  • eine Begleitorganisation,
  • eine gemeinsame Etappenplanung oder
  • ein sonstiger erkennbarer Veranstaltungsrahmen.
Vom Verbot nicht betroffen ist der Individualverkehr, auch wenn mehrere Personen zusammen unterwegs sind:
So unterliegt z.B. ein unverbindliches Treffen von mehreren Motorradfreunden, die unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung durch Südtirol fahren, keinem Verbot. In diesem Sinne ist eine organisierte Reise keine Veranstaltung.
Ebenso wenig vom Verbot betroffen sind Fahrten durch Südtirol, die dem Erreichen bestimmter Orte dienen, beispielsweise zur Durchführung von Sicherheitskursen, Probefahrten oder Film- bzw. Werbeaufnahmen.

Weitere Informationen finden Sie auf unsere Webseite:
https://oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it/.../regel...

Wir hoffen, Ihnen damit behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen"
 
Jetzt ist sogar meine Verwirrung verwirrt. Heisst das jetzt, wenn ich mit Freunden irgendwo Urlaub mache und wir gemeinsam eine Runde drehen dass es nicht automatisch eine verbotene Veranstallung ist?! Ist ja in dem Sinne keine Veranstaltung sondern einfach Urlaub. Ich bin mal gespannt wie die ganzen Regeln etc. dann in Zukunft ausgelegt werden. Es bleibt spannend.
 
Ebenso wenig vom Verbot betroffen sind Fahrten durch Südtirol, die dem Erreichen bestimmter Orte dienen, beispielsweise zur Durchführung von Sicherheitskursen, Probefahrten oder Film- bzw. Werbeaufnahmen.

Da wird jeder Veranstalter Filmaufnahmen machen und ist somit außen vor. 🥳😏
Also wahrscheinlich viel Lärm um wenig.
 
In der Antwort steht letztlich genau derselbe Wischi-Waschi wie in den FAQs im Internet zu finden ist. Was z.B. ist denn ein "unverbindliches Treffen von mehreren Motorradfreunden"??
Wenn ich mit ein paar Kumpels unterwegs bin, dann ist das geplant, wir haben eine geplante Route, eine gemeinsame Etappenplanung. Wir treffen uns ja nicht zufällig da unten zur gleichen Zeit im gleichen Hotel!
 
Hinweise auf eine organisierte Veranstaltung können insbesondere sein:
  • eine Einladung oder
  • eine öffentliche Bewerbung,
  • ein festgelegter Treffpunkt,
  • eine mehr oder weniger verbindliche und vorgegebene Route,
  • ein Zeitplan, eine Anmeldung,
  • eine Anmeldefrist, Teilnahmebedingungen oder Teilnahmegebühren (für die Veranstaltung als solche),
  • eine gemeinsame Route,
  • eine Begleitorganisation,
  • eine gemeinsame Etappenplanung oder
  • ein sonstiger erkennbarer Veranstaltungsrahmen.
das ist für mich garnichts Wischi waschi..

Treffen sich Leute mit dem Ziel gemeinsam eine gemeinsame Route zu fahren
Dann werden mehrere Obige Punkte tangiert
1. Gemeinsame Absprache zu
2.Treffpunkt Route und Etappen Ziel Worsch auf dem Timmelsjoch.

Treffen sich drei im Hotel beim Frühstück und fahren gemeinsam zum Timmelsjoch, Morgen aber jeder wo anders hin. sehe ich da nichts im Sinne einer Oranisierten Gruppenreise.
3. Ziel.

Also sind drei Hinweise auf eine organisierte Fahrt schon mal da.

Versteht doch: die wollen keine Gruppen mehr. Nur noch Einzelfahrer
Auch wenn unorganisiert ist man schnell da angreifbar.
Dann kommt ggf ein identisches Holtel mit identischer an und Abreise hinzu weiterer Hinweis auf eine Vorher so organisierte Gruppenreise....
 
Zuletzt bearbeitet:
Also exakt so, wie ich es auch schon gelesen habe.
Ein paar Freunde von MC Kuhle Wampe können durchaus einen gemeinsamen Urlaub planen und durchführen.
Der MC Kuhle Wampe kann aber keine Fahrt VERANSTALTEN, bewerben, organisieren, mit Teilnahmebedingungen verknüpfen, Treffpunkte organisieren und einen
Besen-/Werkstattwagen mit Koffertransport hinterherschicken.
 
Nicht nur Mopeds & Autos stürmen die Region...... Insta & Co ist ja wohl die Pest


 
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Die Krone der Schöpfung.
 
am besten man guckt bei Instagram ob sein Reiseziel gehypt wird - wenn man nichts drüber findet - ok hinfahren - findet man viele Beiträge - einfach meiden…
 
am besten man guckt bei Instagram ob sein Reiseziel gehypt wird - wenn man nichts drüber findet - ok hinfahren - findet man viele Beiträge - einfach meiden…
nein an Besten fahren alle angemeldeten Besucher heuer da nicht hin. Stornieren das Hotel.
Ziel erreicht niemand da.
 
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