Kowiseiner
Probefahrer
- Registriert
- 23. Sep. 2025
- Beiträge
- 74
- Reaktionspunkte
- 90
- Motorrad
- F900GS Trophy (vorher R1200GS LC ADV)
Da im Fall des Falles lt. Verordnung der Veranstalter haftet, läge es in seinem ureigenen Interesse, dies zu klären.
Er müsste ja - ebenfalls lt. Verordnung - erstmal einen Antrag auf die Durchführung seiner Veranstaltung stellen, der dann abgelehnt wird, sobald sich die Strecke innerhalb
der Sperrzone befindet.
Eine "Nicht-Pässe-Tour" wäre ja im Grunde kein Problem.
Ich glaube immer noch, dass da etwas viel heißer gegessen wird als es gekocht wurde.
Er müsste ja - ebenfalls lt. Verordnung - erstmal einen Antrag auf die Durchführung seiner Veranstaltung stellen, der dann abgelehnt wird, sobald sich die Strecke innerhalb
der Sperrzone befindet.
Eine "Nicht-Pässe-Tour" wäre ja im Grunde kein Problem.
Ich glaube immer noch, dass da etwas viel heißer gegessen wird als es gekocht wurde.












