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Seh ich auch so. Der Knackpunkt ist die genaue Definition von Veranstaltung.Doch, das steht in der Verordnung selbst.
Da steht, dass Veranstaltungen nicht mehr genehmigt werden, die bisher auch immer schon eine Genehmigung benötigt und i.d.R. auch erhalten haben. Mehr nicht.
In den FAQs ist der Begriff Veranstaltung erläutert. Eine lockere Reisegruppe von 5 oder mehr Freunden oder Bekannten fällt aber nicht unter "Veranstaltung".
Zusätzlich steht in den FAQs, dass Individualverkehr nicht eingeschränkt wird.
Hier wird eine Sau durchs Dorf getrieben, die es gar nicht gibt.
Ganz praktisch: Polizist hält eine Gruppe an und fragt nach dem Veranstalter. Wer ist das? Der, der vorne fährt? Der, der die letzte Runde bezahlt hat?
Veranstalter haben eine Einladung mit Teilnahmebedingungen verschickt, sollten eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung haben, begleiten/führen die Teilnehmer, die Teilnehmer haben eine Teilnahmebestätigung, womöglich einen Haftungsausschluss des Veranstalters...
Man kann den ganzen Text durchsuchen und soweit zerlegen, dass der Moped Stammtisch Kettenriss mit Paul, Otto und Kay Uwe eine Veranstaltung veranstalten, welche sie sich hätten genehmigen lassen müssen.
Also Frage an die Skeptiker:
Seid ihr der Meinung, dass ihr bisher legal als Gruppe in Südtirol unterwegs wart?
Wenn ja, habt ihr euch selbst das Argument geliefert, warum euch die Verordnung nicht betrifft.
Wenn ihr meint, dass jetzt die Fahrt mit einer Gruppe illegal wäre, dann seid ihr bisher auch schon illegal unterwegs gewesen, weil es ja eine Veranstaltung war, die hätte genehmigt werden müssen.
Das Hoteliers das alles blöd finden ist klar. Wenn eine Veranstaltung wie "Südtirol Classic" o.ä. unterwegs sind, kommen mit dem ganzen Orga-Team ganz schnell ein paar 100 Personen zusammen, die alle Betten und Verpflegung brauchen. Und ganz sicher nicht in der Holzklasse.
Das wurde nmE nicht so ganz glücklich definiert. Hatte oben ja auch etwas verlinkt, was den Begriff in diesem Zusammenhang erläutert. Da steht explizit: gewerblich
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