GS-Swiss
Boxer-Schrauber
- Registriert
- 22. Sep. 2025
- Beiträge
- 562
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- Motorrad
- R1300GS ASA, F800GS, S1000XR-M, Kawa Z900RS
Ich mache hier den Faden mal auf für Schweizer Forenmitglieder, da ich gerade Erfahrungen damit gesammelt habe und mich mal in das Thema eingelesen habe. Viele machen sich da keine Gedanken und denken, wenn ABE geliefert wird, wäre das Thema erledigt. Ist es aber nicht! Im Anhang mal eine Liste, was genau eingetragen wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen!
Bisher habe ich div. Teile auch nicht eintragen lassen. Folgen können aber verheerend sein. Heisst in Polizeikontrolle kann das Fahrzeug auf der Stelle stillgelegt werden. Gibt dann Strafanzeige und Busse kann massiv bis in den 4-stelligen Bereich gehen und je nach Kanton noch administrative Massnahmen bis zu 3 Monate Ausweisentzug! Also definitiv kein Bagatelldelikt. Im Prinzip kann man davon ausgehen, dass alles eingetragen werden muss, was sicherheitsrelevant ist. Dazu gehören Fahrwerke, alles mit Bremsen inkl. Stahlflexleitungen und Bremshebel. Dann natürlich andere Räder usw. Steht alles in der Liste drin.
Ich war heute auf der MFK und habe Handbremshebel von Touratech und Fussbremshebel von SW-Motech eintragen lassen. Es gibt viele Hürden und heute würde ich die Finger von solchen Änderungen lassen. Vorgehen ist wie folgt, bezieht sich auf Kanton Solothurn.
1. Vorab müssen die entsprechenden ABE per Mail zur Prüfung eingereicht werden. Bei Touratech haben die ABE nicht gereicht, da Tüf Prüfung. Die wird in der Schweiz nicht akzeptiert! Daher Achtung! Auch KBA Nummer interessiert in der Schweiz kein Mensch. Musste also Touratech Schweiz anschreiben. Es braucht eine Eignungserklärung vom Hersteller. Touratech hat mir den ausgestellt. Darauf ist Motorrad ersichtlich, mit Seriennummer usw. Bestätigt, dass das Teil für Motorrad XY passt.
2. Wenn MFK zufrieden mit den Papieren, kriegt man Telefonanruf für einen Termin. Der wird dann schriftlich noch bestätigt.
3. Ab zur MKF. Dort wird alles nochmals geprüft, Einbau, ob Nummern übereinstimmen usw. Ging bei mir eine halbe Std. Geht dann per Tablet in den Computer. Fahrzeugausweis wird einbehalten und man kriegt dann einen neuen mit den Eintragungen.
Heisst Aufwand und Kosten stehen eigentlich in keinem Verhältnis.
Auf der Liste habe ich gesehen, dass auch Windschutzscheiben prüf- und eintragungspflichtig sind!! War mir so nicht bewusst. Ich habe auf der 800er eine Wunderlich Marathon drauf. Die ist höher wie Serienschild und da man durch die Scheibe durchsehen muss, um vors Rad zu sehen und auch wegen Splitterverhalten, muss die eingetragen werden. Bei Wunderlich hatte ich keine ABE erhalten und daher vorab noch per Mail angefordert. Ja dann heute gezeigt und war nur Tüf Gutachten und Abnahme und wurde nicht akzeptiert. Brauche jetzt von Wunderlich auch eine Eignungserklärung aufs Fahrzeug. Hab die jetzt mal angeschrieben, ob ich die kriege. Wenn nicht, kann ich alle Scheiben wegwerfen. Wäre ärgerlich. Leider haben die Wunderlich-Scheiben kein E3 Prüfzeichen, das würde bei uns akzeptiert und müsste nicht eingetragen werden. Prüfer bestätigte auch, dass die Scheibe eingetragen werden muss!! Es wäre ihnen aber bewusst, dass das 99% nicht machen. Aber wäre nicht ihr Problem, sie wären nicht die Polizei!
Probleme kämen dann erst bei ordentlicher Fahrzeugprüfung, wo man dann natürlich wieder unerledigter Dinge nach Hause müsste und noch alle Papiere besorgen müsste oder Teil abschrauben müsste.
Also liebe Schweizer, prüft euer Zubehör und wenn Eintragungspflichtig, macht das auch. Die Folgen können hart sein, je nach dem wer die Kontrolle macht. In der Schweiz gibt es viele Kontrollen von Polizei, wo direkt MFK Experten anwesend sind und die Teile prüfen. Wenn prüf- und eintragspflichtig und ist es nicht, ja dann eine Menge Ärger. Denke das will niemand mitmachen. Persönlich werde ich wieder vermehrt Hersteller-Zubehör (BMW/Kawasaki) kaufen, welches Typengeprüft ist, heisst keine Eintragung notwendig. Erspart man sich enorm viel Aufwand und Ärger.
Bisher habe ich div. Teile auch nicht eintragen lassen. Folgen können aber verheerend sein. Heisst in Polizeikontrolle kann das Fahrzeug auf der Stelle stillgelegt werden. Gibt dann Strafanzeige und Busse kann massiv bis in den 4-stelligen Bereich gehen und je nach Kanton noch administrative Massnahmen bis zu 3 Monate Ausweisentzug! Also definitiv kein Bagatelldelikt. Im Prinzip kann man davon ausgehen, dass alles eingetragen werden muss, was sicherheitsrelevant ist. Dazu gehören Fahrwerke, alles mit Bremsen inkl. Stahlflexleitungen und Bremshebel. Dann natürlich andere Räder usw. Steht alles in der Liste drin.
Ich war heute auf der MFK und habe Handbremshebel von Touratech und Fussbremshebel von SW-Motech eintragen lassen. Es gibt viele Hürden und heute würde ich die Finger von solchen Änderungen lassen. Vorgehen ist wie folgt, bezieht sich auf Kanton Solothurn.
1. Vorab müssen die entsprechenden ABE per Mail zur Prüfung eingereicht werden. Bei Touratech haben die ABE nicht gereicht, da Tüf Prüfung. Die wird in der Schweiz nicht akzeptiert! Daher Achtung! Auch KBA Nummer interessiert in der Schweiz kein Mensch. Musste also Touratech Schweiz anschreiben. Es braucht eine Eignungserklärung vom Hersteller. Touratech hat mir den ausgestellt. Darauf ist Motorrad ersichtlich, mit Seriennummer usw. Bestätigt, dass das Teil für Motorrad XY passt.
2. Wenn MFK zufrieden mit den Papieren, kriegt man Telefonanruf für einen Termin. Der wird dann schriftlich noch bestätigt.
3. Ab zur MKF. Dort wird alles nochmals geprüft, Einbau, ob Nummern übereinstimmen usw. Ging bei mir eine halbe Std. Geht dann per Tablet in den Computer. Fahrzeugausweis wird einbehalten und man kriegt dann einen neuen mit den Eintragungen.
Heisst Aufwand und Kosten stehen eigentlich in keinem Verhältnis.
Auf der Liste habe ich gesehen, dass auch Windschutzscheiben prüf- und eintragungspflichtig sind!! War mir so nicht bewusst. Ich habe auf der 800er eine Wunderlich Marathon drauf. Die ist höher wie Serienschild und da man durch die Scheibe durchsehen muss, um vors Rad zu sehen und auch wegen Splitterverhalten, muss die eingetragen werden. Bei Wunderlich hatte ich keine ABE erhalten und daher vorab noch per Mail angefordert. Ja dann heute gezeigt und war nur Tüf Gutachten und Abnahme und wurde nicht akzeptiert. Brauche jetzt von Wunderlich auch eine Eignungserklärung aufs Fahrzeug. Hab die jetzt mal angeschrieben, ob ich die kriege. Wenn nicht, kann ich alle Scheiben wegwerfen. Wäre ärgerlich. Leider haben die Wunderlich-Scheiben kein E3 Prüfzeichen, das würde bei uns akzeptiert und müsste nicht eingetragen werden. Prüfer bestätigte auch, dass die Scheibe eingetragen werden muss!! Es wäre ihnen aber bewusst, dass das 99% nicht machen. Aber wäre nicht ihr Problem, sie wären nicht die Polizei!
Also liebe Schweizer, prüft euer Zubehör und wenn Eintragungspflichtig, macht das auch. Die Folgen können hart sein, je nach dem wer die Kontrolle macht. In der Schweiz gibt es viele Kontrollen von Polizei, wo direkt MFK Experten anwesend sind und die Teile prüfen. Wenn prüf- und eintragspflichtig und ist es nicht, ja dann eine Menge Ärger. Denke das will niemand mitmachen. Persönlich werde ich wieder vermehrt Hersteller-Zubehör (BMW/Kawasaki) kaufen, welches Typengeprüft ist, heisst keine Eintragung notwendig. Erspart man sich enorm viel Aufwand und Ärger.
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