Schweiz: Eintragung Motorrad-Zubehör! Wichtig!

GS-Swiss

Boxer-Schrauber
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Ich mache hier den Faden mal auf für Schweizer Forenmitglieder, da ich gerade Erfahrungen damit gesammelt habe und mich mal in das Thema eingelesen habe. Viele machen sich da keine Gedanken und denken, wenn ABE geliefert wird, wäre das Thema erledigt. Ist es aber nicht! Im Anhang mal eine Liste, was genau eingetragen wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen!

Bisher habe ich div. Teile auch nicht eintragen lassen. Folgen können aber verheerend sein. Heisst in Polizeikontrolle kann das Fahrzeug auf der Stelle stillgelegt werden. Gibt dann Strafanzeige und Busse kann massiv bis in den 4-stelligen Bereich gehen und je nach Kanton noch administrative Massnahmen bis zu 3 Monate Ausweisentzug! Also definitiv kein Bagatelldelikt. Im Prinzip kann man davon ausgehen, dass alles eingetragen werden muss, was sicherheitsrelevant ist. Dazu gehören Fahrwerke, alles mit Bremsen inkl. Stahlflexleitungen und Bremshebel. Dann natürlich andere Räder usw. Steht alles in der Liste drin.

Ich war heute auf der MFK und habe Handbremshebel von Touratech und Fussbremshebel von SW-Motech eintragen lassen. Es gibt viele Hürden und heute würde ich die Finger von solchen Änderungen lassen. Vorgehen ist wie folgt, bezieht sich auf Kanton Solothurn.

1. Vorab müssen die entsprechenden ABE per Mail zur Prüfung eingereicht werden. Bei Touratech haben die ABE nicht gereicht, da Tüf Prüfung. Die wird in der Schweiz nicht akzeptiert! Daher Achtung! Auch KBA Nummer interessiert in der Schweiz kein Mensch. Musste also Touratech Schweiz anschreiben. Es braucht eine Eignungserklärung vom Hersteller. Touratech hat mir den ausgestellt. Darauf ist Motorrad ersichtlich, mit Seriennummer usw. Bestätigt, dass das Teil für Motorrad XY passt.

2. Wenn MFK zufrieden mit den Papieren, kriegt man Telefonanruf für einen Termin. Der wird dann schriftlich noch bestätigt.

3. Ab zur MKF. Dort wird alles nochmals geprüft, Einbau, ob Nummern übereinstimmen usw. Ging bei mir eine halbe Std. Geht dann per Tablet in den Computer. Fahrzeugausweis wird einbehalten und man kriegt dann einen neuen mit den Eintragungen.

Heisst Aufwand und Kosten stehen eigentlich in keinem Verhältnis.

Auf der Liste habe ich gesehen, dass auch Windschutzscheiben prüf- und eintragungspflichtig sind!! War mir so nicht bewusst. Ich habe auf der 800er eine Wunderlich Marathon drauf. Die ist höher wie Serienschild und da man durch die Scheibe durchsehen muss, um vors Rad zu sehen und auch wegen Splitterverhalten, muss die eingetragen werden. Bei Wunderlich hatte ich keine ABE erhalten und daher vorab noch per Mail angefordert. Ja dann heute gezeigt und war nur Tüf Gutachten und Abnahme und wurde nicht akzeptiert. Brauche jetzt von Wunderlich auch eine Eignungserklärung aufs Fahrzeug. Hab die jetzt mal angeschrieben, ob ich die kriege. Wenn nicht, kann ich alle Scheiben wegwerfen. Wäre ärgerlich. Leider haben die Wunderlich-Scheiben kein E3 Prüfzeichen, das würde bei uns akzeptiert und müsste nicht eingetragen werden. Prüfer bestätigte auch, dass die Scheibe eingetragen werden muss!! Es wäre ihnen aber bewusst, dass das 99% nicht machen. Aber wäre nicht ihr Problem, sie wären nicht die Polizei!:) Probleme kämen dann erst bei ordentlicher Fahrzeugprüfung, wo man dann natürlich wieder unerledigter Dinge nach Hause müsste und noch alle Papiere besorgen müsste oder Teil abschrauben müsste.

Also liebe Schweizer, prüft euer Zubehör und wenn Eintragungspflichtig, macht das auch. Die Folgen können hart sein, je nach dem wer die Kontrolle macht. In der Schweiz gibt es viele Kontrollen von Polizei, wo direkt MFK Experten anwesend sind und die Teile prüfen. Wenn prüf- und eintragspflichtig und ist es nicht, ja dann eine Menge Ärger. Denke das will niemand mitmachen. Persönlich werde ich wieder vermehrt Hersteller-Zubehör (BMW/Kawasaki) kaufen, welches Typengeprüft ist, heisst keine Eintragung notwendig. Erspart man sich enorm viel Aufwand und Ärger.
 

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Da muss auch noch unterschieden werden zwischen ABE und ABG....

Ich hab im Kanton Aargau Lenkererhöhung und Fussrasten tieferlegung mit einer ABE problemlos eingetragen bekommen.
Die Oehlins wurden mit einer Typengenehmigung problemlos eingetragen
Bremsleitungen sind nicht eintragspflichtig.

Ich hab die Teile in der Schweiz gekauft! Und die Papiere dazu erhalten.

Die Osram H4 LED Lampen können nicht eingetragen werden. Ich zweifle aber daran ob jemand das merkt auf dem StvA.

PS: Ich denke es kommt auch noch ein wenig auf Dich und den Prüfer an. Nett und freundlich hilft immer!!
Die haben einen grösseren Spielraum als man denkt.
ppsstt: aber nicht übertreiben so irgendwie mit "Bussi Hase"... oder sooo

Fahrzeugausweis 2023.jpg
Vielleich nochmal ne lustige Gegebenheit bei einer periodischen Kontrolle 2017.
Guter Dinge parkierte ich mein Quasimodo sauber geputzt, seit 1994 in meinem Besitz, vor den Toren der Heiligen Halle.
Aber viel zu früh. Also spazierte ich noch ein wenig herum. Aus den Augenwinkeln sah ich das der Prüfer wohl auch früher bereit war. Er schlich um mein Motorrad rum und inspizierte Ihn, sichtbar angetan. Ich beobachtete Ihn längere Zeit. Dann stapfte ich tapfer auf Ihn zu und begrüsste Ihn "Grüezi, ich bi de Fritz"..."schönä BMW gell?"
Er schaute mich an, sein Kommentar" Glaub da simmer schnäll fertig, de staht ja ganz guet da" Kurz reingefahren, nach 5 Minuten den Stempel im Ausweis.

Glaub von den 5 Minuten haben wir 4 Min. über die GS gequatscht.

Quintessenz: Wie man in den Wald spricht, so kommt es raus.

PS: Ich hatte während meiner Berufszeit viele Jahre Erfahrungen mit dem StvA....und verstehe auch die Prüfer, wenn sie zum Teil genervt sind von einzelnen Leuten welche sich unmöglich benehmen und alles als Schikane anschauen. Sie tun Ihren Job.
 

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Sehe es ähnlich wie hydrantenfritz, auch wenn du (GS-Swiss) grundsätzlich Recht hast. Es kommt immer darauf an, mit wem man es zu tun hat, der Gesamtzustand des Fahrzeugs und ob das geänderte Teil sicherheitsrelevant ist. Und ein anständiger Umgang ist selbstverständlich.
Obwohl die Lenkererhöhung und die Scheibe eingetragen werden müssten, wollte meiner auf der MFK nur wissen, woher ich sie habe und ob ich jeweils eine ABE für sie habe. Diese konnte ich zeigen (es waren die von Wunderlich), und er war zufrieden. Mit einem Noname-Chinateil wäre es wohl anders abgelaufen.
Den Scheinwerferschutz habe ich vor der Prüfung aber abgebaut und zuhause gelassen - den fahre ich ja nur im Offroad-Bereich ;)
 
Ja kann auch von Kanton zu Kanton abweichen. Das Eintragen heute verlief sehr freundlich. Der erste Prüfer wusste nicht Bescheid wegen Scheibe und rief einen Kollegen. Der meinte klar, muss eingetragen werden. Und eben die ABE reichte ihm nicht. Ist von Tüf ausgestellt und dort wurde Bezug genommen auf eine Nummer, anhand der geprüft wurde. Er sagte, er kann das daher nicht nachvollziehen und er bräuchte eine Eignungserklärung vom Hersteller, dann wäre es kein Problem. Wie gesagt, alle sehr freundlich, das war nicht das Problem. Ich dachte, wenn ich schon da war, lasse ich das eintragen. Zudem musste ich unterschreiben, dass Eintragung mit den vorhandenen Papieren nicht möglich. Daher hab ich jetzt wieder BMW montiert und warte auf Wunderlich, was die meinen.

Solothurn ist übrigens bekannt, dass sie alles sehr genau nehmen, inkl. Fahrprüfungen, mit die strengsten in der Schweiz. Hab das bei meiner Frau mitgemacht. Gab auch früher mal einen Skandal, weil sie schweizweit mit Abstand die höchsten Durchfallquoten hatten,😂
 
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Sehe es ähnlich wie hydrantenfritz, auch wenn du (GS-Swiss) grundsätzlich Recht hast. Es kommt immer darauf an, mit wem man es zu tun hat, der Gesamtzustand des Fahrzeugs und ob das geänderte Teil sicherheitsrelevant ist. Und ein anständiger Umgang ist selbstverständlich.
Obwohl die Lenkererhöhung und die Scheibe eingetragen werden müssten, wollte meiner auf der MFK nur wissen, woher ich sie habe und ob ich jeweils eine ABE für sie habe. Diese konnte ich zeigen (es waren die von Wunderlich), und er war zufrieden. Mit einem Noname-Chinateil wäre es wohl anders abgelaufen.
Den Scheinwerferschutz habe ich vor der Prüfung aber abgebaut und zuhause gelassen - den fahre ich ja nur im Offroad-Bereich ;)
Ja..und unsere Richtlinien (CH) 2b klären die Anforderungen....Aaaber auch da gibt es einen gewissen Spielraum den die Prüfer nutzen können.
 
Daran hat er sich gestossen, weil er nicht weiss, wie es geprüft wurde (TA29). Ja ist kleinlich, ist aber nun mal so.

IMG_0427.jpeg
 
Genau es kommt auf den Kanton in der Schweiz und den Prüfer an.
Wen er will bringt er dich zum🙈 Wahnsinn.
Diese konnten bei meiner MV den orginal Auspuf nicht von von Zubehör unterscheiden.
Meine Entscheidung ist nun nur noch Orginal, da spart man sich ein haufen Ärger.
Und jeder wie er mag1😁IMG_20210922_173102_HDR.jpg
 
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Weitaus spannender wird eine Zulassung eines Motorrades, ohne Typenprüfung in CH. Da biste in der ganzen Schweiz unterwegs. EMPA Dübendorf, im Thurgau irgendwo, usw.
Sehr komplexe Abgas, Lärm, Leistungs und Festigkeits Kontrollen.
Das geht an den Geldbeutel und an die Nerven. Typenbefreiung)

Musste das in jüngeren Jahren mit einer MV 350 machen.

PA-MV-Agusta-350B-Sport-02.jpg

Das ist dann etwa so, wie wenn man mit einem Ridgeback-Appenzeller Mischlingshund in den erlauchten Cockerspaniel-Club eintreten möchte....Wenn da im Ausweis kein "Sir Shandor of Würenlos" steht, haste keine Chance.
PS: Mein erster Hund, ein reinrassiger, Cocker Spaniel, sein offizieller Name..."Sir Jess of Sunray" (wälzte sich aber trotzdem in der Gülle)

So, genug geplappert.

stumm.gif
 
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Mein Kollege hat an seiner KTM ein Kohlefaserspritzschutz mit E Nummer zur MFK mitgebracht. Jetzt ist noch ein Festigkeitsnachweis ür dieses Teil erforderlich🤫 Sachen gibts😗
 
Weitaus spannender wird eine Zulassung eines Motorrades, ohne Typenprüfung in CH. Da biste in der ganzen Schweiz unterwegs.
Das geht an den Geldbeutel und an die Nerven. Typenbefreiung)

Musste das in jüngeren Jahren mit einer MV 350 machen.

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Das ist dann etwa so, wie wenn man mit einem Ridgeback-Appenzeller Mischlingshund in den erlauchten Cockerspaniel-Club eintreten möchte....
'n Abend,

irgendwie muss ich die gesamte Zeit an den Passierschein A 38 denken. :)
 
'n Abend,

irgendwie muss ich die gesamte Zeit an den Passierschein A 38 denken. :)
Hmm..ja, so ne Typenbefreiung kann es mit dem Formular A 38 aufnehmen...

NB: Der Prüfer und ich und die MV hockten im Prüfraum in der EMPA (Eidgenössische Material Prüf Anstalt). Der Prüfer die Hand am roten Knopf...und ich gebannt auf die Messmonitore schauend, wartete Er auf mein "OK" wenn die Werte in etwa stimmten. Weil die rote Diva sehr zickig hin und her machte. Nach etwa 2 Stunden..."Zack, die Werte waren registriert". Das vergess ich nicht mehr. Zum Glück war der Prüfer auch ein Motorradfahrer.

Zu guter letzt konnten wir die MV zulassen.

Weiss aber nicht ob es heute noch so ist, oder überhaupt noch möglich ist.

PS: Zum Glück war es ein importiertes Kundenfahrzeug. Mit dem Ansaug und Auspufftrakt sowie der Vergaserdüsenbestückung, schwierig fahrbar. Alles offen, machte sie spass.
 
Stahlflexleitungen müssen auch in der Schweiz zwingend eingetragen werden.
Nein...das war mal früher. in der neuen 2b 2012..nicht mehr (CH!!)
Ausserhalb des ABS Regelkreises auch ohne Eintragung
Im Regelkreis des ABS (ABV) eintragungsplflichtig.

Richtlinien2b Motorrad_Seite_23.jpg

Hier die beiden Varianten mit und ohne ABS (ABV)
Pos. 8+9 Regelkreis! keine Materialveränderungen!

Screenshot 2026-06-23 123438.png


Screenshot 2026-06-23 123633.png
 
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Gut, dann gelten in Deutschland andere Regeln.
Ich habe eine andere Bremspumpe eingebaut (Radial) und mußte daher geänderte Bremsleitungen montieren, die ich eintragen lassen mußte. (Die Bremspumpe selber hat eine EG-ABE).
Möglicherweise ist das in der Schweiz anders... 🤷‍♂️
 
Gut, dann gelten in Deutschland andere Regeln.
Ich habe eine andere Bremspumpe eingebaut (Radial) und mußte daher geänderte Bremsleitungen montieren, die ich eintragen lassen mußte. (Die Bremspumpe selber hat eine EG-ABE).
Möglicherweise ist das in der Schweiz anders... 🤷‍♂️
Ja das ist möglich in D....
Ach ja und in CH muss ein geänderter Hauptbremszylinder auch eingetragen werden!

Habe den GS-Swiss angesprochen.
 
Komplett OT aber da ich es oft auch woanders lese, können wir uns von dem Bürokratiewahnsinn bei Eintragungen und Vorschriften oder Neuregelungen wie bei den Reifen in D jawohl nicht beschweren….schlimmer geht immer.
 
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