Reparaturen während der Gewährleistung

Nö. Das ist so formuliert, dass es eingängig ist. Die Gewährleistung zu verlängern wäre OK, nicht aber Bedingungen daran zu knüpfen oder die gesetzlichen Vorgaben einzuschränken.

Das ist ähnlich wie bei den "ALU-Felgen" die der Zubehörhandel vertickt. Das sind keine Felgen sondern Räder! In jedem Hersteller-Ersatzteilkatalog steht es korrekt.
gerd
 
Aus dieser Überzeugung heraus, verlängert Dir BMW Motorrad als erster Premiumhersteller die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Deinem neuen Bike um ein weiteres Jahr.

Lesen wir da unterschiedliche Texte?
 
Ich hatte mit meiner R 1300 GS auch viele Probleme, ich sage mal ich habe alle Rückrufe bis zum Motortausch mitgemacht. Ich habe seitens BMW alle Reparaturen kostenlos erledigt bekommen. Und musste nie über das zu klein gedruckte diskutieren. Mit einer freundlichen Ansprache und sachlicher Argumentation kam ich bisher immer zum Ziel. Manchmal hat auch BMW in München geholfen. Meine Erwartungshaltung das mein Motorrad bis zu 36 Monate alle Mängel kostenlos beseitigt bekommt wurde bisher nicht enttäuscht. Natürlich muss die Wartung beim BMW Händler gemäß Wartungsplan erfüllt sein. Ich mache mir aber auch keine Gedanken über „was wäre wenn…..“ sondern löse das Problem wenn es ansteht. Damit bin ich bisher immer gut gefahren.
 
Aus dieser Überzeugung heraus, verlängert Dir BMW Motorrad als erster Premiumhersteller die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Deinem neuen Bike um ein weiteres Jahr.

Lesen wir da unterschiedliche Texte?
Hi
Ich las #41 von qtreiber
gerd
 
Zurück
Oben Unten