Reparaturen während der Gewährleistung

Wenn der 7/8 ungefähr 1/4 mehr Infos gegeben hätte, müsste man hier nicht rumspekulieren mit irgendwelchen Garantien von BMW und gar 1300ern.
Selbst wenn die 12er eine der letzten LC war ist Gewährleistung schon lange rum und alle weiteren Garantien abgelaufen.
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Geht es hier um eine Grundsatzdiskussion oder was konkretes

Eher grundsätzlich. Das Thema Gewährleistung und Garantien wurde letzthin in einem Bericht im SWR thematisiert. Darin hat die Verbraucherzentrale darauf hingewiesen, dass nach zwölf Monaten die Beweislastumkehr erfolgt und der Kunde in der Beweispflicht ist. Die freiwilligen Garantien sind oft Augenwischerei, Weil wichtige Komponenten oft ausgenommen sind, beispielsweise teurer Sessel eines deutschen Möbelhersteller, der mit langer Garantie wirbt, der eingebaute Gasdruckdämpfer aber ausgeklammert ist.
Dann hab ich mir überlegt, was geschieht, wenn ich nach zwölf Monaten etwas reparieren lasse und der Meinung bin, dass es ein Garantiefall ist und die Arbeit beauftrage. Falls der Händler sich dann auf Fehlbedienung oder was auch immer beruft und Arbeiten in Rechnung stellt, steht der Kunde auf der Seife und hat schlechte Karten, wenn er den Umfang der Arbeiten vorher nicht hat abschätzen lassen und kein Zugriff auf die getauschten Teile hat. Wie soll er da irgendwas beweisen und sein Recht durchsetzen.

Bei der RepROM sind AW und Arbeitsschritte verzeichnet, da kann man leicht überprüfen ob unnötige Arbeiten durchgeführt wurden oder großzügig nach oben abgeschätzt wurde. Gewährt der Händler dem Kunden Einblick in ein geführtes Protokoll o.ä. kann man sehen was zu einer überhöhten Rechnung geführt hat. Ist ja oft auch gerechtfertigt, wenn Schrauben fest sitzen o.ä.

Gewährleistung betrifft ja auch Gebrauchtkäufe, aber wenn ich bezahle und Neuteile eingebaut werden, gehört mir das alte Teil. Austauschteile sind etwas anderes, da zahle ich zusätzlich Pfand, wenn ich das alte Teil haben möchte.

Ich finde es ein spannendes Thema und weniger durchgekaut als Reifen, Öl, …
 
Das dürfte davon abhängen, unter welchen Umtänden die Arbeiten erfolgt sind:

Gut und verständlich dargelegt, verstehe ich auch so.
Nur wie sollte dieser Vorbehalt ausgestaltet sein ?
Ohne Bezahlung wird der Betrieb das Fahrzeug nicht rausrücken.

Daher bezahlt man den vollen Betrag, bekommt sein Gerät, KFZ, o.ä. und hat dennoch die Möglichkeit Geld zurück zu fordern, siehe Juraforum.

Reparaturaufträge sind immer Vertrauenssache
Richtig. Spannend wird es wenn es Zweifel gibt, dann ist es gut eine gemeinsame Basis, die gesetzlichen Bestimmungen, zu haben auf der man diskutieren kann.
Werkstatt: „Ich habe keinen Bock das zu dokumentieren und zu diskutieren“
Kunde: „Must du aber“ vs. „Hätte ich auch nicht, wenn ich nicht muss“
 
Bei den Überlegungen musst Du immer im Hinterkopf haben:
Wer sind wann die Vertragspartner ?
Käufer und Hersteller / Händler bei gesetzlicher Gewährleistung ?
Käufer und Versicherer / Händler bei vertraglicher Garantie ?

Zum Händler (der, der es richten muß) zu rennen ist zu kurz gesprungen.
Der ist evtl. erster Ansprechpartner.
 
@7Achtel Was ist eigentlich deine Frage? So ist das sehr vage.
Ist eher ein Diskussionsbeitrag oder Gedankenexperiment als eine Frage, siehe meine verspäteten Antworten.
Klar kann man die KI befragen, aber mein Versuch bei einem anderen Problem ergab eine Lösung unter falschen Voraussetzungen, obwohl genau spezifiziert wurde. Da hatte ich keine Lust mehr auf den Fehler hinzuweisen und mit der Maschine zu diskutieren.

Da ist mir dieses soziale Medium mit Emotionen lieber.
 
wenn man halt nicht tacheles redet und nicht den konkreten Sachverhalt um den es geht dann ist das eben nicht greifbar,

auch manchmal verständlich wenn es einen Streit gibt der noch schwelt.. Da tut man gu daran den erst mal nur mit dem Händler zu bereden ind nicht gleich im Internet Schaden anzurichten, ( Geschäftsschädigung ? )
 
Bei den Überlegungen musst Du immer im Hinterkopf haben:
Wer sind wann die Vertragspartner ?
Wichtiger Punkt! Wir haben mal ein Wohnmobil mit Tageszulassung im hohen Norden gekauft und der Händler hat versäumt die Garantie bei Malibu entsprechend anzumelden.
Dann hatten wir ein Problem mit der Markise und wollten es beim lokalen Händler auf Garantie machen lassen, keine Garantieanmeldung vorhanden. Daraufhin Hersteller kontaktiert, der meinte er kann nichts machen der Verkäufer wäre zuständig. Verkäufer kontaktiert, Garantie angemeldet, Markise beim lokalen Händler repariert, alle zufrieden.
 
Selbst wenn die 12er eine der letzten LC war ist Gewährleistung schon lange rum und alle weiteren Garantien abgelaufen.
Das ist in der Tat so, allerdings möchte ich einwenden, dass auch bei einem Gebrauchtkauf vom Händler die Gewährleistung gilt, meist auf ein Jahr reduziert.

Wie bereits angedeutet hat der Thread tatsächlich nichts konkret mit einen Motorrad zu tun, da es hier aber ein entsprechendes Forum gab, fand ich es passend. Nachdem bei einer Fernsehsendung Fälle mit einen Rasenmäher (angebliche Fehlbedienung) und einem Relaxsessel vorgestellt und diskutiert wurden habe ich mir die Frage gestellt „Was wäre wenn?“.

In der Diskussion hat sich heraus kristallisiert, dass die alten Teile dem gehören, der bezahlt, aber bereits bei der Beauftragung der Wunsch entsprechend klar formuliert werden muss. Wenn es sich um Austauschteile mit Pfand handelt, ist mir noch nicht klar ob das grundsätzliche Recht besteht gegen einen Betrag die Teile rauszukaufen. Bei sicherheitsrelevanten Teilen oder „Raketentechnik“ könnte der Hersteller durchaus ein berechtigtes Interesse haben.

Teileklaus hat angemerkt, dass es sinnvoll sein kann Teile klar zu identifizieren. Markierungen oder Seriennummern sind hier vermutlich angesagt. Beweissicherung wäre hier das Thema.

Gerd hat angemerkt, dass BMW auf die Beweislastumkehr während der gesetzlichen Gewährleistung verzichtet.

Insgesamt ein recht fruchtbarer Thread mit Potential auf mehr. Das zusätzlich erzeugte Datenvolumen dürfte weder das Forum noch die Teilnehmer nennenswert mit zusätzlich Kosten belasten. Wer nicht mitdiskutieren möchte, liest einfach weiter.

Gerne auch Garantierhemen, passt auch irgendwie. 😉

P.S. Den Fernsehbeitrag habe ich rausgesucht. Er lief irgendwo in einer Wiederholung oder im Rahmen einer anderen Sendung.
 
eine Serinenummer oder Bestellnummer findet sich fast nirgends auf Teilen. Ausnahme Motornummer, wie soll man das machen jeden Kolben numerisch auflisten?
Da muss der Händler oder Kund händisch seine initialen reinkratzen oder laser..
 
Wenn es hier um ein Repaaratur innerhalb der Gwährleistung geht ist das eindeutig zu beantworten - die Allteile gehören dem der zahlt - d.h. dem Geber der Gewährleistung.

Wenn es um eine kostenpflichtige Reparatur handelt gehören dem Kunden die Altteile, werden Austauschteile genutzt hat der Kunde eine VOrteil wenn das Altteil als Pfand zurückgeht - dann könnte man das Altteil rauskaufen.
Aber i.d.R. wird man die Altteile nicht wollen - max zur Beweissicherung / Überprüfung der Reparaturleistung.

Wenn wir mal vom KFz weggehen wo Altteile evt. aus Stahl sind und noch dreiffuffzig auf dem Wertstoffhof bringen gibt s auch die andere Seite - z.B. der defekte 85" TV.
Der Fernsehklemptner der bei Dir zuhause den Totalschaden diagnostiziert, weil der Pimpf eine Murmel ins Display geschossen hat, ist nicht darauf erpicht das Ding nach Hause zu schleppen und kostenpflichtig zu entsorgen, während Du bei amazon das neue Gerät bestellst.
Der biete Dir evt an das Ding netterweise kostenfri mitzunehmen wenn Du was neues kaufst.
 
Bei unsern Motorrädern gibt es keine Austauschteile .. Garantieteile nimmt der Händler und schickt die ein.
Zurückkaufen kann man auch keine, sonst berechnet der Händler Neuteile.
Wie soll der Händler Austauch machen, wenn er nichts zurückschicken kann zu Aufarbeitung ( Auto Bremssattel ZB) Bei Motorrädern gibt es keine AT Bremssättel.
 
eine Serinenummer oder Bestellnummer findet sich fast nirgends auf Teilen. Ausnahme Motornummer, wie soll man das machen jeden Kolben numerisch auflisten?
Da muss der Händler oder Kund händisch seine initialen reinkratzen oder laser..
Bei Steuergeräten o.ä. müssten doch eindeutige Daten hinterlegt, die man auslesen kann. Wohl dem, der viel Elektronik verbaut hat. 😂

Ansonsten Foto machen und Zettel dran, ich glaube nicht dass Schrottlager für abzulehnende Garantiefragen geführt werden, die dann eingeschickt werden. Allenfalls günstige Gelegenheiten wie „genauso ein Teil brauche ist, weil meines kaputt ist, die Fehlfunktion kann ich günstig beheben.“ Verwechslungen sollte man so einfach vermeiden können.
 
Teileklaus hat angemerkt, dass es sinnvoll sein kann Teile klar zu identifizieren. Markierungen oder Seriennummern sind hier vermutlich angesagt. Beweissicherung wäre hier das Thema.
Wenn ich jede Arbeit so genau in Reparaturhandbüchern nachverfolgen könnte, dazu noch Teile kennzeichne, dann könnte ich mir die Werkstatt doch gleich sparen und die Arbeit doch vermutlich auch selbst machen ?
Diesen Punkt betreffend habe ich aber auch schon mal erlebt, dass die Werkstatt mehr berechnet hat, darauf aber auch hingewiesen hat, weil der Fahrzeugzustand die Arbeiten aufwändiger gestaltet hatte (festgerostete Verbindungen oder Anbauteile).

Im Streitfall mag die rechtliche Betrachtung zwar richtig und nötig sein, im Normalfall, in dem die Vertragspartner - Kunde und Werkstatt - oft über Jahre zusammnenarbeiten wollen oder gar müssen, wird man sich irgendwie arrangieren. Anders ausgedrückt: Wieviel Vertrauen kann man der Werkstatt entgegenbringen, wie werden Fragen wie die Beweislastumkehr gelebt. Also tritt ein eigentlich reparierter Fehler schon bald wieder auf oder will sich die Werkstatt um jeden Preis um die Anerkennung eines Garantie- oder Gewährleistungsfalls drücken ? Wobei man als Kunde auch schon mal bereit sein dürfte, eine Fehlleistung zu tolerieren, wenn man zuvor etliche Male zufriendenstellend bedient wurde.

Damit will ich sagen, dass praktische Erfahrungen wichtiger wären als die hier aufgezogene abstrakte Diskussion. Wobei es für den Leser schwierig sein kann, zwischen einer Meckerei über eine womöglich nur fahrzeugtechnisch bedingte Unvollkommenheit und der berechtigten Klage über eine schlechte Werkstattleistung zu unterscheiden, vor allem, weil man ja immer nur eine Seite hört.
 
es ging mir nur um Streitfälle wo man das Altteil braucht, um mit einem Sachverständigen seine Ansprüche beweisen und durchsetzen zu können.
Was macht man wenn das Beweisteil bei BMW ist?
Und Ja Steuergeräte haben Nummern, das dürfte aber auch kein Austauschteis sein was soll man auch mit einem Steuergerät beweisen wollen auf das nur der Hersteller umfassend über Software Zugriff hat..?
Zettel dran ist keine Markierung.. Der Zettel kann auch wo anders dran gemacht werden..
 
Antwort von BMW:

"Die gesetzliche Neufahrzeuggewährleistung beträgt bei unseren Fahrzeugen zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Gewährleistung geben wir seit Beginn des Modelljahrs 2020 ein weiteres Jahr zusätzliche, freiwillige Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung. Die Gewährleistung im dritten Jahr ist jedoch beschränkt auf Nachbesserungsansprüche."

Wieder etwas gelernt.
 
Beweislastumkehr - anderes Thema. Gesetzlich 1 Jahr.
 
Hi
Grundsätzlich gibt es eine gesetzliche Gewährleistung
Wie die aussieht kann man nachlesen.

Ein Verkäufer kann diese Mindestforderungen verbessern indem er z.B. freiwillig auf die Beweisumkehr nach 12 Monaten verzichtet.
Dann reden wir bereits über veränderte Bedingungen die aber die gesetzlichen nicht einschränken dürfen.
Zuständig ist das verkaufende Unternehmen (der "Verkäufer"). Er ist mein Vertragspartner. Sprüche "da muss ich erst sehen was BMW sagt" kann er sich hinter den Spiegel klemmen. ER ist mein Partner! Wie oder ob er sich sein Geld von seinen Partnern zurückholt, welche Verträge er da hat (2% verbesserter EK bei Übernahme der Gewährleistungsverpflichtung?), weiss ich nicht und kann mir auch egal sein. ER ist zuständig.

Wenn dann jemand die Gewährleistung noch freiwillig verlängert ist das OK. Stellt er einschränkende Bedingungen (wenn Du das&das machst, aber ohne dies&jenes) dann ist das keine Gewährleistung sondern eine "getarnte" Garantiezusage.

Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen und kann beliebig formuliert werden. Bedingungen sind zulässig.
"Wir wechseln die Glühkerzen an Ihrem Motorrad lebenslang gratis, wenn Sie auch während der Gewährleistungszeit alle Wartungen ausschliesslich bei und durchführen lassen". Das kann man akzeptieren,"Nein danke" sagen oder einfach die Wartung auch woanders machen lassen. Erfüllt man die Bedingung und möchte dann die Kerzen gewechselt haben hört man "In ihrem Fahrzeug sind gar keine Glühkerzen verbaut (die gibt's nur bei Dieseln)".

Garantieverlängerungen gegen Zahlung von x EUR nennt man wenger prosaisch "Reparaturversicherung". Da sieht man besser sehr genau in's Kleingedruckte was da alles nicht versichert ist.
gerd
 
Bei der RepROM sind AW und Arbeitsschritte verzeichnet, da kann man leicht überprüfen ob unnötige Arbeiten durchgeführt wurden oder großzügig nach oben abgeschätzt wurde. Gewährt der Händler dem Kunden Einblick in ein geführtes Protokoll o.ä. kann man sehen was zu einer überhöhten Rechnung geführt hat. Ist ja oft auch gerechtfertigt, wenn Schrauben fest sitzen o.ä.

Gewährleistung betrifft ja auch Gebrauchtkäufe, aber wenn ich bezahle und Neuteile eingebaut werden, gehört mir das alte Teil. Austauschteile sind etwas anderes, da zahle ich zusätzlich Pfand, wenn ich das alte Teil haben möchte.

Ich finde es ein spannendes Thema und weniger durchgekaut als Reifen, Öl, …
Hi
BMW gibt 24 Monate (gesetzliche) Gewährleistung plus 12 Monate Garantie.
Daskönnte einen einfachen Grund haben. Die Servicearbeiten während der Gewährleistungszeit darf jede "geeignete" Person machen. "Geeignet" sind Kfz- insbesondere Zweiradmechaniker und Ingenieure /Techniker aus dem Maschinenbaubereich. (ich kenne einige Ingenieure denen ich nicht mal einen Spaten reparieren lassen würde).
Gibt man Garantie, so kann man Bedingungen daran knüpfen wie z.B. "Wartung in einem Markenbetrieb", "Fahrleistung bis 10Tkm/Jahr", o.Ä..
Theoretisch kann dann der Ingenieur 2 Jahre selbst schrauben und muss danach 1 Jahr zu BMW. Wobei ich ganz sicher bin, dass es riesigen Spektakel geben wird, wenn nach 2,5 Jahren ein Garantiefall auftritt.
gerd
Falsch
 
Zitat „Ein Jahr Sorgenfreiheit extra gewährt Dir Dein BMW Motorrad Vertragshändler …“

Das deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass das zusätzliche Jahr durchaus Einschränkungen bei der Wahl der Servicepartner mit sich bringt. Es lohnt sich zusätzliche zum Marketing auch einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen, um sicher zu sein.
 
Kann es sein, daß du krampfhaft ein Haar in jeder Suppe suchst, ob es vorhanden ist oder nicht? Auch wenn keines sichtbar ist, muss es doch eins geben.

Ich selbst habe die Erfahrung mit meiner 1250 nicht gemacht. Alles top gelaufen. Und das war die erste die mit 36 Monaten.
Vielleicht liegt es aber auch an meiner positiven Grundeinstellung zum Leben. Ich habe festgestellt, dass ein halbvolles Gläser viel besser ist, als ein Halbleeres.
 
Kann es sein, daß du krampfhaft ein Haar in jeder Suppe suchst, ob es vorhanden ist oder nicht? Auch wenn keines sichtbar ist, muss es doch eins geben.
Mitnichten. Du hast Gerds Ausführungen mit einem „Falsch“ und einer Prospektaussage gekontert.

Bei Verträgen wird häufig ein Verweis auf AGBs und sonstige Bedingungen hingewiesen, die dann letztendlich gelten.

Nix für Ungut, aber wenn man sich wegen der Entfernung zu BMW für eine gute Werkstatt vor Ort entscheidet und dann im dritten Jahr erfährt, dass es nichts mit der kostenlosen Reparatur wird und man auf den guten Wiilen des anderen angewiesen ist …

Dann lieber ein paar Minuten investieren und das Juristengesabbel vorher durchlesen. Das ändert nichts daran, dass die o.g. Prospektaussage etwas positives für den Kunden ist.
 
@7Achtel ; weshalb schreibst du bei deinen wiederkehrenden Zweifeln nicht einfach BMW direkt an?

Hier die heutige Antwort auf meine Nachfrage wegen der Beweislastumkehr:

"BMW Motorrad verzichtet auf die Beweislastumkehr, bei der der Kunde nach Ablauf von einem Jahr nach Kauf beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Auslieferung des Fahrzeugs vorlag."

Was wollen wir noch? Die Wartungsarbeiten müssen erledigt sein. Die durchführende Werkstatt muss keine BMW-Vertragshändler sein, dürfte aber einige erleichtern.
 
@7Achtel ; weshalb schreibst du bei deinen wiederkehrenden Zweifeln nicht einfach BMW direkt an?
Weil ich aktuell keinerlei Berührungspunkte mit dem Thema Verlängerung der Gewährleistung durch BMW habe und es mir für vielleicht kommende Geschäfte mit BMW & Co nichts bringt.

Was ist falsch daran sich über die festgelegten Regeln genau zu informieren und seine Entscheidungen daran auszurichten und andere auf mögliche Fallstricke hinzuweisen?

Vermutlich landen viele Gebrauchtwagenhändler zu Unrecht in der Klischeeschublade, weil ein Kunde sich seine Sicht der Dinge in Foren, Podcasts oder Videos schöngelesen, -gehört oder -geschaut hat.

Ein Forum empfinde ich als eine Art virtuellen Stammtisch, bei dem Personen mit dicker Hose, Zweifler, Nörgler, Schwurbler, Festsäue und viele andere tolle Persönlichkeiten mit der einen oder anderen Macke aufeinandertreffen und trotzdem anständig miteinander umgehen.

Soviel dazu von meiner Seite.
 
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