gerd_
Wegfinder
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Nö. Das ist so formuliert, dass es eingängig ist. Die Gewährleistung zu verlängern wäre OK, nicht aber Bedingungen daran zu knüpfen oder die gesetzlichen Vorgaben einzuschränken.
Das ist ähnlich wie bei den "ALU-Felgen" die der Zubehörhandel vertickt. Das sind keine Felgen sondern Räder! In jedem Hersteller-Ersatzteilkatalog steht es korrekt.
gerd