gleich mit dabei 200 € glaub gespart
Ich mag ja Motea jetzt nicht schlechtreden. Ist es nicht doch eher Bauernfängerei und Verkaufspsychologie? Werden die Produkte billig für wenig Geld en masse - ich schätze unter 80 Euro aus China eingekauft, ins DE Lager geschoben und dann mit dem Faktor 1,5 zum aktuellen Verkaufspreis "höherwertig ausgepreist" und dann mit der "Hallo hier ist Dein Schnäppchen" Tour dann um 35% ".reduziert".
Bei Ebay findest Du den Scheinwerfer für 155€ und bei Ali Express für 115 €. Ich wollte da nochmal dazu fragen, wegen der Höhenverstellung. Wenn unten in der Mitte auf der Rückseite (siehe Pfeil) das Kästchen sichtbar ist, dann hat der Scheinwerfer doch den dritten Aufnahmepunkt?
Der QL4 hat ja auch Tagfahrlicht. Bedeutet bei unseren Luftis, das Fahrlicht und Tagfahrlicht gleichzeitig brennen. Da darf ich wieder mein Bürokraten-Hirn mal nicht einschalten, denn das ist ja verboten. Entweder brennt das Tagfahrlicht oder das normale Fahrlicht. Um wieder TÜV konform zu werden, musste das jetzt zum Tagfahrlicht geadelte Standlicht dann gedimmt oder abgeschaltet werden, aber im Stand dann wieder angeschaltet.
Ähemm .... ist das das neue Plug and Play? Einfach glauben, was Motea da zusammenfaselt?
Also Hirn ausschalten und zwei Schrauben links und rechts rein, sich einen Dreck um den dritten Aufnahmepunkt scheren, Alle Stecker einstecken, Licht einschalten, gucken ob alles ohne LAMPF leuchtet und dann bei der nächsten Kontrolle ein dummes "Hänschen-Klein-Mein Herz ist rein" Gesicht machen?
Habe ich einen Denkfehler? Oder ist mein Denkfehler, dass ich überhaupt nachdenke? Mit dieser Konstellation wird man ein gefundenes Fressen für jeden findigen Rechtsanwalt und Schadensgutachter, der einen an die Wand tackert weil dann die harte Vermutung aufkommt, Blendung wäre die Unfallursache.
Ich glaube, ich habe da einen Denkfehler mit dem mittigen Stützpunkt:
Der QL4 hat, entsprechend dem Original, einen mittigen Stützpunkt. Den 'Gummikringel' des Originals umbauen und den Scheinwerfer auf den Zapfen setzen. Schraube links/rechts ggf. mit (mitgelieferten) Unterlegscheiben fixieren. Tatsächlich zittert das Licht nicht. Jedenfalls nicht mehr als beim Original. Ich hatte Dich so verstanden, dass es Dir um die Höhenverstellung ging - die hat er nicht.
Was man hier sieht mit dem Sechskant-Rändel, verstellt doch die Reflektoren im Scheinwerfer innen und
ist gar kein Stützpunkt?
Infoblock geltende Vorschriften
Reines Tagfahrlicht darf in voller Helligkeit niemals zusammen mit dem Abblendlicht brennen.
Es muss sich beim Einschalten des Abblendlichtes automatisch ausschalten oder gedimmt werden. [
1,
2,
3]
Gesetzliche Regeln
- Automatische Abschaltung: Laut Straßenverkehrsrecht und den ECE-Vorschriften müssen sich Tagfahrleuchten beim Aktivieren des Abblend- oder Fernlichts von selbst abschalten. [1, 2]
- Ausnahme Lichthupe: Die einzige Ausnahme ist das kurze Betätigen der Lichthupe. [1]
- gedimmter Betrieb (Standlicht): Leuchtet das Tagfahrlicht beim Einschalten des Abblendlichts weiter, muss es automatisch auf die Helligkeit eines Positions- oder Begrenzungslichts (Standlicht) heruntergedimmen, sofern es dafür eine Zulassung besitzt. [1, 2]
Gründe für das Verbot
- Blendgefahr: Tagfahrleuchten sind sehr hell eingestellt, damit man sie tagsüber gut sieht. Zusammen mit dem Abblendlicht würden sie andere Fahrer in der Dämmerung oder bei Nacht blenden
Was ist überhaupt ein "REINES TAGFAHRLICHT"?
Ein „reines Tagfahrlicht“ ist eine spezielle, nach UN/ECE-Regelung R87 zugelassene Fahrzeugbeleuchtung, die ausschließlich dazu dient, das Auto tagsüber bei guten Sichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen. Es leuchtet nur vorn, schaltet sich automatisch mit der Zündung ein und muss sich beim Einschalten des Abblendlichts
vollständig automatisch ausschalten oder komplett erlöschen, da es zusammen mit dem normalen Licht blenden könnte. [
1,
2,
3,
4]
Technische Merkmale und Regeln
- Keine Kombination mit Hauptlicht: Reines Tagfahrlicht darf niemals gleichzeitig mit dem Abblend- oder Fernlicht brennen. [1]
- Kein gedimmter Betrieb: Im Gegensatz zu Leuchten mit kombinierter Positionslicht-Funktion (welche bei eingeschaltetem Abblendlicht dunkler gedimmt werden und weiterleuchten dürfen) schaltet sich die reine Variante komplett ab. [1, 2]
- Fehlende Heckbeleuchtung: Bei aktivem Tagfahrlicht leuchten die Rückleuchten des Fahrzeugs in der Regel nicht. [1, 2, 3]
- Zulassung: Es ist nach der ECE-R87-Norm geprüft und trägt entsprechende Kennzeichnungen, ist jedoch strikt von Positions- oder Begrenzungsleuchten (ECE-R7) abgegrenzt. [1, 2]
- Einsatzbereich: Es reicht bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel, Regen oder in Tunneln nicht aus; in diesen Situationen muss zwingend manuell oder per Sensor auf das normale Abblendlicht gewechselt werden. [1, 2, 3]
Ich komme zu dem Schluss ...
- dass man den Scheinwerfer mit einem Vorschaltgerät betreiben muss, welches das Tagfahrlicht dimmt?
- oder wirklich um legal zu bleiben, das TFL abklemmen muss?
- Fahrlicht (Low Beam) und Tagfahrlicht (DRL) gleichzeitig in voller Helligkeit - denke ich - ist nicht erlaubt.
Somit wären hier einige von Forenmitgliedern abgebildete Scheinwerfer falsch beschalten?
