Tödlicher Unfall bei Polizeieskorte Stuttgart. Ein Gerichtsurteil.

Leider muss ich sagen, dass lt oben gezeitem Bild die Sperrung nicht korrekt war. Es fehlt ein Sperrposten rechts in Fahrtrichtung der Kolonne. Ich habe diese Arbeit jahrelang selbst gemacht und bei uns ging das so: Vor der Kolonne fahren 5-6 "Putzer" die überschlagend oder ablösend die jeweils folgenden Kreuzungen beidseitig der Kolonnenfahrbahn sperren. Hat die Kolonne die Kreuzung erreicht (Führungsfahrzeug oder ggf die Eskorte) fährt der Putzer weter zum nächsten Sperrpunkt.
 
Leider muss ich sagen, dass lt oben gezeitem Bild die Sperrung nicht korrekt war. Es fehlt ein Sperrposten rechts in Fahrtrichtung der Kolonne. Ich habe diese Arbeit jahrelang selbst gemacht und bei uns ging das so: Vor der Kolonne fahren 5-6 "Putzer" die überschlagend oder ablösend die jeweils folgenden Kreuzungen beidseitig der Kolonnenfahrbahn sperren. Hat die Kolonne die Kreuzung erreicht (Führungsfahrzeug oder ggf die Eskorte) fährt der Putzer weter zum nächsten Sperrpunkt.
hätte das bei der Verhandlung der findige Verteidiger dann nicht angesprochen?
 
Und die Schuld spielt keine Rolle?
stimmt, daran hab ich in dem Zusammenhang nicht gedacht, natürlich ist das nach meinem Rechtsverständnis anders wenn man schuldlos oder in Notwehr handelte..
Ich ergänze: wer seine gerechte Strafe nicht bezahlen kann, muss Einsitzen..
Aber dafür gibts ja die Gerichte..
 
Für denjenigen, der tot ist, in erster Linie mal nicht. Weil das ist ein nicht umkehrbarer Daseinszustand.
OK, dann bin ich mal gespannt, wie du es finden würdest, wenn du in den Knast wanderst, weil dir jemand vor's Auto läuft und derjenige bei dem Unfall stirbt. Getötet hast du ihn zweifellos.
Selbst wenn du nicht das geringste falsch gemacht hast, gilt immer noch die Gefährdungshaftung. Warst du aufmerksam genug? Hättest du den Unfall verhindern können, wenn du langsamer gefahren wärst?
Die Frage der Schwere der Schuld geht nur mit der Betrachtung des Einzelfalls .
 
stimmt, daran hab ich in dem Zusammenhang nicht gedacht, natürlich ist das nach meinem Rechtsverständnis anders wenn man schuldlos oder in Notwehr handelte..
Ich ergänze: wer seine gerechte Strafe nicht bezahlen kann, muss Einsitzen..
Aber dafür gibts ja die Gerichte..
Stimmt: Für Urteile gibt es Gerichte, den möglichen Strafrahmen gibt das Gesetz vor.
Staatsanwalt und Verteidiger bewerten die Tat aus unterschiedlichen Blickwinkeln, der Richter fällt das Urteil.
Ich habe in dieses System extrem hohes Vertrauen und würde die Strafbemessung nie der Straße überlassen.

Es steht außer Frage, dass das Opfer nicht wieder lebendig wird, egal wie hoch die Strafe ausfällt.
Der Verlust ist eine schwere Belastung für die Hinterbliebenen. Ich vermute, dass auch die Verursacherin für den Rest ihres Leben daran zu knabbern hat.
 
stimmt, daran hab ich in dem Zusammenhang nicht gedacht, natürlich ist das nach meinem Rechtsverständnis anders wenn man schuldlos oder in Notwehr handelte..
Ich ergänze: wer seine gerechte Strafe nicht bezahlen kann, muss Einsitzen..
Aber dafür gibts ja die Gerichte..
Es gibt bei der Schuldfrage aber kein schwarz oder weiß. Nicht umsonst wird die Schuld oftmals zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Wenn ein Kind plötzlich auf die Straße läuft, kann man als Autofahrer einen Unfall nicht immer verhindern. Das hängt von so vielen Faktoren ab, dass man den Einzelfall wie du sagtest von einem Gericht prüfen lassen muss. Ich möchte den Job nicht machen. Zudem möchte ich mir nicht anmaßen über ein Strafmaß zu urteilen, dessen Gerichtsprozess ich nur aus ein paar Pressemitteilungen kenne.
 
Der Grundsachverhalt ist tragisch und das eher milde Urteil ist mir auch etwas unverständlich.

Nun bin ich als Motorradpolizist auch häufiger in der Situationen, aus welchen Gründen auch immer, kurzfristige oder längerfristige Verkehrslenkungsmaßnahmen oder -sperrungen durchzuführen. Es kommt sehr häufig vor, dass sich Verkehrsteilnehmer noch an einem quergestellten und mit Rundumlicht leuchtendem Streifenwagen oder Krad oder dem auf der Straße stehenden Polizeibeamten vorbei drängen wollen. In der Regel sind es ältere Verkehrsteilnehmer, die nicht nur mit so einer Situation überfordert sind. Wenn es die Situation hergibt, versuche ich die Personalien festzustellen, um einen Bericht an die Straßenverkehrsbehörde zu schicken (Prüfung der Kraftfahrzeugtauglichkeit im Rahmen von § 2 Absatz 12 StVG). Klappt aber nicht immer, da man ja die Sperrung / Regelung gewährleisten muss und sich nicht so lange mit den Ignoranten beschäftigen kann.

Im letzten Monat bei einem St.-Martins-Umzug hätte ein älterer Verkehrsteilnehmer fast den vorausgehenden Kollegen und das wenige Meter dahinter befindliche Pferd mit Reiter umgefahren, obwohl aus unserer Sicht alles bestmöglich abgesperrt war. So ein Fackelzug mit Blaulicht vorne, hinten und an der Seite ist bei Dunkelheit ja auch so schwer zu erkennen. Das ist nur ein Beispiel von unzähligen.

Das ist ein weiteres Thema, das mich schon lange beschäftigt. Aber mein "Senioren Eignungsprüfungs-Diskussionsthema" wurde im alten Forum ohne einen Hinweis an mich geschlossen 😉
Der gefiel einigen nicht so sonderlich. 🤣
 
Leider muss ich sagen, dass lt oben gezeitem Bild die Sperrung nicht korrekt war. Es fehlt ein Sperrposten rechts in Fahrtrichtung der Kolonne. Ich habe diese Arbeit jahrelang selbst gemacht und bei uns ging das so: Vor der Kolonne fahren 5-6 "Putzer" die überschlagend oder ablösend die jeweils folgenden Kreuzungen beidseitig der Kolonnenfahrbahn sperren. Hat die Kolonne die Kreuzung erreicht (Führungsfahrzeug oder ggf die Eskorte) fährt der Putzer weter zum nächsten Sperrpunkt.
Das war damals zwar auch mein erster dpontaner Gedanke. Ich durfte 38 Jahre auf Dienstmotorrädern verbringen und habe solche überschlagende Einsätze zig Mal mitgemacht. Mal mit einem, mal mit zwei oder ggf. mit drei Krädern auf der Kreuzung.

Aber diesen Aspekt hat das Gericht und der beauftragte Sachverständige bestimmt geprüft. Deshalb werde ich kein Urteil abgeben. Am wohlsten fühlte ich mich immer noch, wenn ich zwischen Zwei absichernden Kollegen durchfahren konnte.

Den tödlich verunglückten Kollegen kannte ich persönlich sehr gut. Aus Einsätzen, aus Motorradkontrollaktionen und als Gastdozent an der Polizeischule. Er hatte Erfahrung im Höchstmaß. Leider hat es ihm nichts geholfen.
 
Es gibt bei der Schuldfrage aber kein schwarz oder weiß. Nicht umsonst wird die Schuld oftmals zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Wenn ein Kind plötzlich auf die Straße läuft, kann man als Autofahrer einen Unfall nicht immer verhindern. Das hängt von so vielen Faktoren ab, dass man den Einzelfall wie du sagtest von einem Gericht prüfen lassen muss. Ich möchte den Job nicht machen. Zudem möchte ich mir nicht anmaßen über ein Strafmaß zu urteilen, dessen Gerichtsprozess ich nur aus ein paar Pressemitteilungen kenne.
es ist ja auch nur immer eine Rechtsgefühl Momentaufnahme aufgrund der momentan verfügbaren Informationen.

Da spielt auch die % Eigen Schuld mit, die unterstellt wird wenn man nur auf der Strasse ist.
Zum falschen Zeitpunkt dagewesen ..
 
@sigmali Mein Beileid, das ist sehr traurig, sogar wenn man den Raureiter nicht selber gekannt hat. So ein kropfunnötiger, ganz besch... Unfall. Wie damals bei meinem Freund...

Die Unfallverursacherin hat im Prozess wohl gesagt: „Ich bin der festen Überzeugung, keinen Fehler begangen und mich regelkonform verhalten zu haben“, und „Es war keine Absperrung da“
Ich vermute mal, dass sie fälschlich annahm, sie darf bis zu dem absperrenden Polizeimotorrad in die Kreuzung einfahren, und die Sperre gälte der anderen Seite. Der verletzte Kollege hat sogar noch per Zuruf und Handzeichen versucht, sie aufzuhalten. Ihre Einschätzung der Situation war sicher grob falsch, trotzdem finde ich eine "gerechte" Beurteilung alles andere als einfach.
Gruss
Albrecht
 
ein älterer Verkehrsteilnehmer fast den vorausgehenden Kollegen und das wenige Meter dahinter befindliche Pferd mit Reiter umgefahren,
Das ist traurig, Unfälle passieren nun mal.

Das ist ja die Natur des Unfalles, dass es nicht mit Absicht geschieht.

Ob nun Unvermögen, mangels Erfahrung oder das Alter mitursächlich sind, oder Medikamente, Drogen solche Unfälle begünstigen, ist in jedem Fall ein weitere Baustein in Richtung fahrlässig,
bis hin zum Vorsatz.
Wobei jeder Punkt nicht nur vermutet werden darf, sondern bestefalls glaubhaft nachgewiesen werden muss.

Je nachdem ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Raum stehen.

Das Ganze wird durch unser Rechtsystem geregelt und bestenfalls so entschieden, dass es der herrschenden Meinung entspricht,
Im Verfahren entsprechend keine Mängel zu erkennen sind und das Urteil hinreichend begründet wird.

Urteile sind zu begründen und idR. öffentlich zugänglich, wenn sie rechtskräftig wurden

Je schwerer eine Tat sich mit dem Empfinden der Allgemeinheit verbindet, also die Gesellschaft einen persönlichen Bezug zu sich herstellen kann,
umso grösser die Betroffenheit und härter fällt das gewünschte Strafmass aus

"Hängt ihn höher"

Es gibt in Fällen, wo Menschen zu Tode kommen - keine "gerechte Strafe" - weil sie letztendlich das Opfer nicht wieder lebend macht.

Auge um Auge - Zahn um Zahn - Todesstrafe - oder lenbendslängliche Zahlungen an die Hinterbliebenden ( wirtschaftliche Sühne)
oder Reparationszahlungen nach Kriegen....

Das Alles kann beruhigen, oder emotional ausgleichend sein - macht die Tat an sich abar nicht reversibel.

Eine der meistbesuchten Rechtsvorlesungen war in den 90ern : "Warum bestrafen wir?" -

Diese Frage bewegt schon seit es Rechtsysteme gibt.

Die alte germanische Gerichtsversammlung, das Thing- oder Schrannengericht, fand im Mittelalter meist zweimal im Jahr unter freiem Himmel unter Gerichtslinden oder Thing-Linden statt.
Das Rechtssystem bei den Römern war da schon etwas ausgefeilter.
Während in im alten Ägypten keine Trennung zwischen Exekutive und Judikative. bestand
Und die restlliche (alte) Welt?
Das Rechtssystem im alten Indien war stark von Religion (Dharma), dem starren Kastensystem und der königlichen Autorität geprägt, mit Gerichten auf verschiedenen Ebenen (Dorf, lokal), wobei der König oberster Richter war
Die Gerechtigkeit zielte auf die Wahrung des Dharma (moralische, soziale und religiöse Pflichten) ab und nutzte Beweise wie Dokumente und Zeugen, um die Wahrheit zu finden, wobei das Kastenwesen die soziale Stellung und die Anwendung des Rechts stark beeinflusste

Und in der "Neuzeit"...
Australiens Rechtssystem basiert auf dem englischen Common Law mit föderaler Struktur, die Bundes- und Landesgesetze trennt, wobei Bundesrecht bei Konflikten Vorrang hat.
Es ist ein System von Richterrecht, das durch Präzedenzfälle entwickelt wird, mit einem unabhängigen High Court an der Spitze und spezialisierten Gerichten für Bundes- und Landesangelegenheiten. Wichtige Aspekte sind auch das einzigartige Native Title für indigene Landrechte und das starke Verbraucherschutzrecht

Klingt ähnlich, wie aus dem Kino bekannt... USA
Die Rechtsprechung in Amerika (USA) ist ein föderales System mit parallelen Bundes- und Landesgerichten, geprägt durch
Common Law (Fallrecht) und das Prinzip der Gewaltenteilung, wobei der Supreme Court die höchste Instanz ist und Verfassungsfragen klärt.
Wichtige Merkmale sind die Rolle der Jury bei der Tatsachenfeststellung, die Ernennung von Bundesrichtern auf Lebenszeit und ein oft komplexes,
teils teures Prozessrecht, das sich stark von europäischen Systemen unterscheidet

Um auf den aktuellen, oben genannten Fall zurückzukommen.

Das Strafmass richtet sich nach dem Rechtssystem, wo es ausgesprochen - verurteilt wurde.

Sich etwas aus anderen Ländern herauszupicken - ist sicherlich emotional nachvollziehbar - aber mir persönlich, zu viel Wunschdenken.


Ebenso, wie die Faktenanalyse im Nachhinein - durch Gutachter der Allgemeinheit....
 
Löle!
Strafmaße möchte ich auch nicht festlegen müssen, Urteile fällen noch weniger.
Beim Strafmaß und den 2*2500 € sollte man aber noch ein wenig weiter denken. Denn Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten usw. kommen auf die (vermutlich) Rentnerin auch noch zu. Das dürften Kosten zwischen 20.000-30.000 € sein (ich habe mal die Kostenseite von einem Bekannten erfahren, der hat da mehrere Jahre für einen Unfall abbezahlt).

Und zu dem Führerscheinentzug, der dann summiert 2 Jahre besteht, den bekommt die Dame erst nach einer bestandenen MPU zurück, ohne Vorbereitungskurs (kostet wieder Geld) wird sie den eher unwahrscheinlich bestehen, wenn überhaupt in dem Alter. Ob sie nach den ganzen Zahlungen dann noch Geld für ein Auto hat als Rentnerin?

Auch das wird ein Richter in seinem Strafmaß wahrscheinlich berücksichtigen (weiß ich natürlich nicht), trifft den Verurteilten aber immer zusätzlich (aber nicht öffentlich) zu dem bekanntgegebenen Strafmaß.
 
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