ein älterer Verkehrsteilnehmer fast den vorausgehenden Kollegen und das wenige Meter dahinter befindliche Pferd mit Reiter umgefahren,
Das ist traurig, Unfälle passieren nun mal.
Das ist ja die Natur des Unfalles, dass es nicht mit Absicht geschieht.
Ob nun Unvermögen, mangels Erfahrung oder das Alter mitursächlich sind, oder Medikamente, Drogen solche Unfälle begünstigen, ist in jedem Fall ein weitere Baustein in Richtung fahrlässig,
bis hin zum Vorsatz.
Wobei jeder Punkt nicht nur vermutet werden darf, sondern bestefalls glaubhaft nachgewiesen werden muss.
Je nachdem ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Raum stehen.
Das Ganze wird durch unser Rechtsystem geregelt und bestenfalls so entschieden, dass es der herrschenden Meinung entspricht,
Im Verfahren entsprechend keine Mängel zu erkennen sind und das Urteil hinreichend begründet wird.
Urteile sind zu begründen und idR. öffentlich zugänglich, wenn sie rechtskräftig wurden
Je schwerer eine Tat sich mit dem Empfinden der Allgemeinheit verbindet, also die Gesellschaft einen persönlichen Bezug zu sich herstellen kann,
umso grösser die Betroffenheit und härter fällt das gewünschte Strafmass aus
"Hängt ihn höher"
Es gibt in Fällen, wo Menschen zu Tode kommen - keine "gerechte Strafe" - weil sie letztendlich das Opfer nicht wieder lebend macht.
Auge um Auge - Zahn um Zahn - Todesstrafe - oder lenbendslängliche Zahlungen an die Hinterbliebenden ( wirtschaftliche Sühne)
oder Reparationszahlungen nach Kriegen....
Das Alles kann beruhigen, oder emotional ausgleichend sein - macht die Tat an sich abar nicht reversibel.
Eine der meistbesuchten Rechtsvorlesungen war in den 90ern : "Warum bestrafen wir?" -
Diese Frage bewegt schon seit es Rechtsysteme gibt.
Die alte germanische Gerichtsversammlung, das Thing- oder Schrannengericht, fand im Mittelalter meist zweimal im Jahr unter freiem Himmel unter Gerichtslinden oder Thing-Linden statt.
Das Rechtssystem bei den
Römern war da schon etwas ausgefeilter.
Während in im alten Ägypten
keine Trennung zwischen Exekutive und Judikative. bestand
Und die restlliche (alte) Welt?
Das Rechtssystem im alten Indien war stark von Religion (Dharma), dem starren Kastensystem und der königlichen Autorität geprägt, mit Gerichten auf verschiedenen Ebenen (Dorf, lokal), wobei der König oberster Richter war
Die Gerechtigkeit zielte auf die Wahrung des Dharma (moralische, soziale und religiöse Pflichten) ab und nutzte Beweise wie Dokumente und Zeugen, um die Wahrheit zu finden, wobei das Kastenwesen die soziale Stellung und die Anwendung des Rechts stark beeinflusste
Und in der "Neuzeit"...
Australiens Rechtssystem basiert auf dem englischen Common Law mit föderaler Struktur, die Bundes- und Landesgesetze trennt, wobei Bundesrecht bei Konflikten Vorrang hat.
Es ist ein System von Richterrecht, das durch Präzedenzfälle entwickelt wird, mit einem unabhängigen High Court an der Spitze und spezialisierten Gerichten für Bundes- und Landesangelegenheiten. Wichtige Aspekte sind auch das einzigartige Native Title für indigene Landrechte und das starke Verbraucherschutzrecht
Klingt ähnlich, wie aus dem Kino bekannt... USA
Die Rechtsprechung in Amerika (USA) ist ein föderales System mit parallelen Bundes- und Landesgerichten, geprägt durch
Common Law (Fallrecht) und das Prinzip der Gewaltenteilung, wobei der Supreme Court die höchste Instanz ist und Verfassungsfragen klärt.
Wichtige Merkmale sind die Rolle der Jury bei der Tatsachenfeststellung, die Ernennung von Bundesrichtern auf Lebenszeit und ein oft komplexes,
teils teures Prozessrecht, das sich stark von europäischen Systemen unterscheidet
Um auf den aktuellen, oben genannten Fall zurückzukommen.
Das Strafmass richtet sich nach dem Rechtssystem, wo es ausgesprochen -
verurteilt wurde.
Sich etwas aus anderen Ländern herauszupicken - ist sicherlich emotional nachvollziehbar - aber mir persönlich, zu viel Wunschdenken.
Ebenso, wie die Faktenanalyse im Nachhinein - durch Gutachter der Allgemeinheit....