Stehend auf den Fußrasten Motorradfahren in Italien verboten, hohe Strafen!

Hi
Das ist keine alte Kamelle sondern Teil der Anti-Mafia-Gesetze. Aber es ist ein "Kann" Gesetz. Wer also aufsteht um seine Hose mal kurz zurechtzurücken bekommt keine Probleme. Wer auf seine Alm trialt auch nicht. Hintergrund ist, dass man als stehender Beifahrer einen besseren Überblick hat, wenn man mit dem Schrotgewehr agiert.
Ähnliches gilt für "2 Hände am Lenker". Wer sein Visier öffnet, kommt ja kaum drumherum das mit einer Hand zu tun. Andererseits haben diejenigen die beide Hände am Lenker haben keine Hand frei um auf andere zu schiessen.
(Quelle: Carabinieri Bozen)
Dagegen ist die Sache mit Warndreieck, Verbandkasten, Warnjacke einfach. Niemand in Italien prüft ob man den Kram dabei hat. Nur wenn man ihn braucht aber nicht hat, wird es furchtbar teuer. Warnwesten für Motorräder sind übrigens nicht vorgeschrieben.
Die gleiche Quelle: "Du wirst Dein Motorrad ja nicht auf der Strasse herumstehen lassen und dann drumrumrennen". Was passiert wenn sich einer hinschmeisst und dann das Mopped aufheben muss/will habe ich nicht gefragt.
gerd
 
Hallo zusammen,

da auch auf der Web-Seite vom ADAC zum Motorradfahren in Italien kein Hinweis bezüglich des Verbotes stehend auf den Fußrasten Motorrad zu fahren zu finden war, habe ich den Club einmal angeschrieben und prompt die Antwort unten zugesendet bekommen. Sie wollen den Hinweis nun auf die Seite zum Motorradfahren in Italien aufnehmen:

Sehr geehrter Herr W...,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Ganze ist so in Art. 170 CDS geregelt.

„Art. 170 Absatz 1 in Bezug auf Art. 170 Absatz 6

Nichteinhaltung der Vorschriften zum Fahren von Mopeds und Motorrädern.

Verstoßbeschreibung: Fahrer fährt Motorräder und zweirädrige Mopeds im

[2909] – hebt das Vorderrad an;

[2906] – ohne die Hände am Lenker zu haben;

[2906] – nicht in der richtigen Position sitzen.

Geldstrafe

– Tagzeit: 83,00 €

– tagsüber um 30 % ermäßigt: 58,10 €

– Nacht:

– Nacht um 30 % vergünstigt:

Punktenabzug: 1

Zusatzstrafe:

– Verwaltungshaft des Fahrzeugs für 60 Tage gemäß den in Kapitel I, Abschnitt II von Titel VI“


Ich werde das mit meinem Kollegen, der für Italien zuständig ist, besprechen und dann gerne einen Hinweis mit auf die Seite zum Motorradfahren in Italien mitaufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx

Syndikusrechtsanwältin
Internationales Recht
Juristische Zentrale
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
 
Nach wie vor werde ich auf Touren, egal in welchem Land (in Italien bin ich häufiger), zwischendurch immer mal wieder aufstehen. U. a. wenn dicke Straßenhubbel überfahren werden oder mein Hintern eine kurze Erholung benötigt. Das kurzzeitige, wiederholte Aufstehen empfinde ich für den ganzen Körper als angenehm und entspannend.

Danke für die offizielle Version.
 
Nach wie vor werde ich auf Touren, egal in welchem Land (in Italien bin ich häufiger), zwischendurch immer mal wieder aufstehen. U. a. wenn dicke Straßenhubbel überfahren werden oder mein Hintern eine kurze Erholung benötigt. Das kurzzeitige, wiederholte Aufstehen empfinde ich für den ganzen Körper als angenehm und entspannend.

Danke für die offizielle Version.
Ja, werde ich ähnlich handhaben, aber vorher schauen, dass da keine Polizei in der Nähe ist. Ich fand es nur wichtig, dass man die Möglichkeit hat sich zu informieren und wenn der ADAC das auf seine Seite mit den Reiseinformationen für Italien stellt, ist das doch für uns alle von Vorteil.
 
Also darf man eine Hand ("die Hände am Lenker" im Text ist ja Plural) wie weiter oben in den Posts gesagt vom Lenker nehmen, daß man nicht freihändig fahren darf ist klar.

"Nicht in der richtigen Position sitzen" ist juristisch schwammig formuliert (oder man hat die Definition nicht erwähnt) und läßt Spielraum zu. Definitiv nicht ausgeschlossen ist das Thema hier des Fahrens im Stehen.

Grundsätzlich haben in Italien die Carabinieri und Polizia einen weiteren Ermessens-Spielraum beim Verhängen von Strafen als hier in Deutschland.

Die Regelungen sind sicher für diejenigen gedacht, die "Sperenzchen" und Akrobatik auf dem Motorrad machen, wie auf den Videos aus Asien bekannt- und nicht für den GS-Fahrer, der sich nur mal strecken will.
 
Wenn man sich das im Video anhört, klingt das eher danach, das er vermutet das er wegen Fahren im Stehen die Strafe bekommen hat.

Hier bei 23.18:

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Wenn man sich das im Video anhört, klingt das eher danach, das er vermutet das er wegen Fahren im Stehen die Strafe bekommen hat.
Nein, dass ist leider definitiv keine Vermutung. Das stimmt!

Frau Simone Ettenhuber vom ADAC, die mir auf meinem Hinweis geantwortet hat, hat in Italien dieses Thema mit dem stehend auf den Fußrasten Motorradfahren recherchiert. Das wird wohl zurzeit streng und regelmäßig von der italienischen Polizei kontrolliert und geahndet.

Frau Ettenhuber hat das Thema jetzt auch in den Reisehinweisen ergänzt: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/italien-motorrad/

Das finde ich wirklich super, dass der ADAC hier auf einen Hinweis so schnell reagiert, das Thema recherchiert und uns Motorradfahrer warnt. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wie der Youtuber Makke hier leider selbst erfahren musste.
 
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