Soziusrasten

Ich hatte das Thema mal bei einer Doku über Verkehrskontrollen gesehen. Kannst Du glaube ich nicht einfach so machen.

Google sagt:
Das Entfernen von Soziusfußrasten ist baulich oft in wenigen Minuten mit einem passenden Inbus- oder Steckschlüsselsatz erledigt. Die Entfernung ist jedoch eine bauliche Veränderung, die Genehmigungspflichten nach sich zieht.Da dein Motorrad in den Papieren meist als Zweisitzer eingetragen ist, erlischt theoretisch die Betriebserlaubnis, sobald du die Rasten abbaust. Um legal unterwegs zu sein und beim TÜV keine Probleme zu bekommen, musst du das Motorrad in der Regel beim TÜV, der Dekra oder GTÜ als Einsitzer umschreiben (Austragung des Soziussitzes) und die Papiere bei der Zulassungsstelle berichtigen lassen.
 
Wie handhabt ihr das? Ich fahre immer ohne Sozia weil sie selbst fährt. Können die Rasten ab?
Servus,

also ich habe alles abgebaut, inklusive der Griffe am Heck,
und ich fahre ne Solo Sitzbank, hatte noch nie Stress in Kontrollen oder beim TÜV.

Beste Grüße

Andreas
PS: nur bitte die Löcher gescheit verschließen am Rahmen, wegen Gammel und so.
 
Servus,

also ich habe alles abgebaut, inklusive der Griffe am Heck,
und ich fahre ne Solo Sitzbank, hatte noch nie Stress in Kontrollen oder beim TÜV.

Beste Grüße

Andreas
PS: nur bitte die Löcher gescheit verschließen am Rahmen, wegen Gammel und so.
Same same.

IMG_9648.jpeg
 
Kann man machen, ist dann aber rechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite.
Es bedarf einer Eintragung ("nur für Einpersonenbetrieb").
 
Du irrst.

"Da Ihr Motorrad in Deutschland typischerweise als Zweisitzer zugelassen ist, erlischt rechtlich die Betriebserlaubnis, wenn Sie die Rasten einfach abbauen. Der Grund dafür ist, dass rein konstruktiv keine Mitnahme von Personen mehr möglich ist. Um das Motorrad legal als Einsitzer zu fahren, müssen die Soziusfußrasten und meist auch der Soziussitz (ersetzt durch eine Sitzbankabdeckung) entfernt werden. Anschließend müssen Sie die Sitzplatzanzahl bei einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der Dekra auf einen Einsitzer umschreiben (austragen) lassen. Diese Änderung sollte dann umgehend in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) übernommen werden."

Aber mach was Du willst, ist ja nicht mein Problem.
 
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist unter S.1 (Sitzplätze einschl. Fahrersitz) eine "2" eingetragen, aber in 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) ist "S.1: WW. 1*" eingetragen. Ich gehe davon aus, dass WW wahlweise heißen soll. Ich würde mir da kein Kopf machen und wie gesagt, das ist nur meine Meinung hierzu.

Schönes WE an alle und ....
 
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist unter S.1 (Sitzplätze einschl. Fahrersitz) eine "2" eingetragen, aber in 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) ist "S.1: WW. 1*" eingetragen. Ich gehe davon aus, dass WW wahlweise heißen soll. Ich würde mir da kein Kopf machen und wie gesagt, das ist nur meine Meinung hierzu.

Schönes WE an alle und ....
... damit Du den Soziussitz entfernen und ohne ihn fahren darfst.
Bei Demontage der Fußrasten muss nicht die gleiche Logik greifen.

Nicht mein Problem. Die Welt ist aber nicht immer so wie man sie sich wünscht.
 
Du irrst.

"Da Ihr Motorrad in Deutschland typischerweise als Zweisitzer zugelassen ist, erlischt rechtlich die Betriebserlaubnis, wenn Sie die Rasten einfach abbauen. Der Grund dafür ist, dass rein konstruktiv keine Mitnahme von Personen mehr möglich ist. Um das Motorrad legal als Einsitzer zu fahren, müssen die Soziusfußrasten und meist auch der Soziussitz (ersetzt durch eine Sitzbankabdeckung) entfernt werden. Anschließend müssen Sie die Sitzplatzanzahl bei einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der Dekra auf einen Einsitzer umschreiben (austragen) lassen. Diese Änderung sollte dann umgehend in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) übernommen werden."

Aber mach was Du willst, ist ja nicht mein Problem.
Tue ich nicht. Ich habe das mit Polizei, TÜV und BMW bei meinen beiden R nineT durchexerziert. Es verhält sich haargenau wie @spaetzuender es ausgeführt hat. Die Polizei war der gleichen irrigen Annahme wie du. BMW und TÜV haben ob der Unkenntnis der Polizei nur den Kopf geschüttelt. Ich hatte eine Aufforderung der Polizei bekommen mich für einen oder zwei Sitz/e (impliziert Soziusrasten) zu entscheiden und es via Zulassengsstelle in meinen Papieren anpassen zu lassen. Letztlich, nachdem ich dann Tage später auf der Dienststelle eine Mail von BMW samt COC Dokument vorgelegt habe, habe sie ganz kleinlaut die Mängelanzeige wieder kassiert und sich entschuldigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück zum Thema: Es geht nicht um Sitze, sondern um demontierte Soziusrasten.
 
Steht in Beitrag #10 ...
(Meine Interpretation von Anzahl Sitze und WW)
 
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Ich bin komplett im Thema. Im geschilderten Fall ging es um Soziussitz und impliziert Soziusrasten bei meiner nineT Racer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht in Beitrag #10 ...
(Meine Interpretation von Anzahl Sitze und WW)
Also drückst Du mit Deiner Aussage ("Meine Interpretation.. ") aus, dass Du diese nicht belegen kannst .... ein wenig dünn, sorry.

Also spricht den Dokumentationen und Papieren entsprechend für mich nichts dagegen, nicht nur den Sitz abzunehmen sondern auch die Fußrasten abzuschrauben. Soviel meinerseits zum Thema.
 
Tue ich nicht. Ich habe das mit Polizei, TÜV und BMW bei meinen beiden R nineT durchexerziert. Es verhält sich haargenau wie @spaetzuender es ausgeführt hat. Die Polizei war der gleichen irrigen Annahme wie du. BMW und TÜV haben ob der Unkenntnis der Polizei nur den Kopf geschüttelt. Ich hatte eine Aufforderung der Polizei bekommen mich für einen oder zwei Sitz/e (impliziert Soziusrasten) zu entscheiden und es via Zulassengsstelle in meinen Papieren anpassen zu lassen. Letztlich, nachdem ich dann Tage später auf der Dienststelle eine Mail von BMW samt COC Dokument vorgelegt habe, habe sie ganz kleinlaut die Mängelanzeige wieder kassiert und sich entschuldigt.
Das Motorrad ist mit 2 Fußrastenpaaren homologiert worden.
Kannst Du noch mit einer rechtlichen Begründung aufwarten?
 
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