Hofi-533
Probefahrer
Wie handhabt ihr das? Ich fahre immer ohne Sozia weil sie selbst fährt. Können die Rasten ab?
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Servus,Wie handhabt ihr das? Ich fahre immer ohne Sozia weil sie selbst fährt. Können die Rasten ab?
Das ist falsch.Kann man machen, ist dann aber rechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite.
Es bedarf einer Eintragung ("nur für Einpersonenbetrieb").
... damit Du den Soziussitz entfernen und ohne ihn fahren darfst.In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist unter S.1 (Sitzplätze einschl. Fahrersitz) eine "2" eingetragen, aber in 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) ist "S.1: WW. 1*" eingetragen. Ich gehe davon aus, dass WW wahlweise heißen soll. Ich würde mir da kein Kopf machen und wie gesagt, das ist nur meine Meinung hierzu.
Schönes WE an alle und ....
Wo steht das?... damit Du den Soziussitz entfernen und ohne ihn fahren darfst.
Tue ich nicht. Ich habe das mit Polizei, TÜV und BMW bei meinen beiden R nineT durchexerziert. Es verhält sich haargenau wie @spaetzuender es ausgeführt hat. Die Polizei war der gleichen irrigen Annahme wie du. BMW und TÜV haben ob der Unkenntnis der Polizei nur den Kopf geschüttelt. Ich hatte eine Aufforderung der Polizei bekommen mich für einen oder zwei Sitz/e (impliziert Soziusrasten) zu entscheiden und es via Zulassengsstelle in meinen Papieren anpassen zu lassen. Letztlich, nachdem ich dann Tage später auf der Dienststelle eine Mail von BMW samt COC Dokument vorgelegt habe, habe sie ganz kleinlaut die Mängelanzeige wieder kassiert und sich entschuldigt.Du irrst.
"Da Ihr Motorrad in Deutschland typischerweise als Zweisitzer zugelassen ist, erlischt rechtlich die Betriebserlaubnis, wenn Sie die Rasten einfach abbauen. Der Grund dafür ist, dass rein konstruktiv keine Mitnahme von Personen mehr möglich ist. Um das Motorrad legal als Einsitzer zu fahren, müssen die Soziusfußrasten und meist auch der Soziussitz (ersetzt durch eine Sitzbankabdeckung) entfernt werden. Anschließend müssen Sie die Sitzplatzanzahl bei einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der Dekra auf einen Einsitzer umschreiben (austragen) lassen. Diese Änderung sollte dann umgehend in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) übernommen werden."
Aber mach was Du willst, ist ja nicht mein Problem.
Das beantwortet aber nicht meine Frage...Zurück zum Thema: Es geht nicht um Sitze, sondern um demontierte Soziusrasten.
Ich bin komplett im Thema. Im geschilderten Fall ging es um Soziussitz und impliziert Soziusrasten bei meiner nineT Racer.Zurück zum Thema: Es geht nicht um Sitze, sondern um demontierte Soziusrasten.
Also drückst Du mit Deiner Aussage ("Meine Interpretation.. ") aus, dass Du diese nicht belegen kannst .... ein wenig dünn, sorry.Steht in Beitrag #10 ...
(Meine Interpretation von Anzahl Sitze und WW)
Das Motorrad ist mit 2 Fußrastenpaaren homologiert worden.Tue ich nicht. Ich habe das mit Polizei, TÜV und BMW bei meinen beiden R nineT durchexerziert. Es verhält sich haargenau wie @spaetzuender es ausgeführt hat. Die Polizei war der gleichen irrigen Annahme wie du. BMW und TÜV haben ob der Unkenntnis der Polizei nur den Kopf geschüttelt. Ich hatte eine Aufforderung der Polizei bekommen mich für einen oder zwei Sitz/e (impliziert Soziusrasten) zu entscheiden und es via Zulassengsstelle in meinen Papieren anpassen zu lassen. Letztlich, nachdem ich dann Tage später auf der Dienststelle eine Mail von BMW samt COC Dokument vorgelegt habe, habe sie ganz kleinlaut die Mängelanzeige wieder kassiert und sich entschuldigt.
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