Reifen gemäß Betriebserlaubnis beachten

juekl

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R1150GS
Hallo
ich habe im Februar 2000 meine 4te BMW gekauft, eine R1150GS und erinnere mich nicht eine Betriebserlaubnis erhalten zu haben.
Die GS wurde damals mit Metzler Tourance ausgeliefert.
Ich habe davon einige Sätze gefahren und bin dann auf Conti TA1 TA2 RA2 TA3 umgestiegen.
Meine jetzige GS ist von 31.05.2001 und ich könnte den Metzler wieder aufziehen lassen.
Will ich aber nicht.
Welche anderen Reifen waren denn damals noch für die GS zugelassen lt. Betriebserlaubnis?
 
Schau mal in den Fahrzeugschein/ Zul.besch. Teil I,
wenn dort E mit Sternchen als Genehmigung aufgeführt ist steht bei gleicher Bauart/Größe der Verwendung von gängigen Reifen nicht entgegen...

Rainer
 
Bei mir im Schein steht unter K gar nichts
Ich habe noch eine R1100R von 2000 dort steht bei K G239
 
Juekl, dann darfst Du zum TÜV und rund € 100 zahlen. Merke: ohne den Segen der grauen Eminenz ist das Fahren mit den montierten Reifen lebensgefährlich!
Bemühe mal die Suchfunktion, da findest du einiges. Auch Aussagen, dass es viel teurer war als ca. € 100.
Für mich unverständlich, dass dir das Thema so fremd ist. Du bist doch seit ewigen Zeiten im Forum. Es gibt doch seit Jahren Diskussionen über das Thema.
Gruß janus
 
Hallo Juekl,

ich war vor zwei Wochen mit meiner GS beim TÜV: Meine ist EZ 04.04.2000 und das ist definitiv eine EU Zulassung.
Mir wollte die Tante beim TÜV auch die Reifenfreigaben austragen für folgende Reifen:
Bridgestone TW101, Michelin T66X, Dunlop D604F, Metzeler Enduro 4, Metzteler Tourence.
Alles Bullshit, wie sie dann selbst gecheckt hat. Sonst hätte ich 165 € anstatt 75 € abgedrückt.

Wenn Du Deine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung zum "Brief" noch hast, ist das alles kein Problem.
Dort steht die E-Zulasung drin, unter dem Begriff "Betriebserlaubnisbogen Nr.": Bei mir e1-92/61-00041/00

Ich habe noch einen "Fahrzeugschein" für die GS, dort findet man diese e1 Nummer nicht. Im Fahrzeugbrief steht die Nummer aber auch drin...
Neuerdings, in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter "K" diese e1 -Nummer, wie oben beschrieben.

Anmerkung: Bei "meinem" TÜV (Augschburg, Bayern) interessiert nur die korrekte Größe der Reifen und ausreichend Profil, sonst wollen die nix.
Die wissen dass die 1150GS mittlerweile aus der Raritätenkiste stammt und die ollen Schluffen keiner mehr herstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
EsDe, Du schreibst über eine 1150 GS. Die hat eine e-Zulassung und kein Problem mit der Reifenbindung. Juekl spricht von einer 1100 GS mit nationaler Zulassung.
Gruß janus
 
Also, das steht unter meinem Werkzeugfachdeckel, davon gibt es nur noch den Metzeler Tourance.
Jetzt bin ich zum TÜV respektive KÜS gefahren. Der hat lange in zwei verschiedenen Datenbanken
gesucht und keine Lösung gefunden. Dann hat er angerufen und als Antwort bekommen.
Reifen Größe, Tragfähigkeit und beide Achsen gleicher Hersteller. Also alle.
 

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Die einfache und zudem einzig richtige Lösung dieses, für die 1150er inzwischen ausdiskutierten "Problems", wurde hier schon mehrfach genannt. Auch wenn´s im Laufe des Fadens inzwischen schon wieder maximal verkompliziert wurde.
Aber der TO sucht ja simultan auch noch ganz andere Lösungen.
Z.B die knifflige Helmfrage!
Da bleibt Verwirrung nicht aus...!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht schon um ne 1150er.
...sehe ich genauso.

Er schreibt weiter unten von einer 11er "R", aber das ist dann eine andere Geschichte.
Nämlich die mit dem Austrag der Reifenfabrikate aus dem "FZ-Schein", wegen Nationalzulassung.
 
Ich habe mir 2025 eine R1150GS Bj. 2000 geholt und auch die Reifenfabrikatsbindung im Schein stehen. Ich war schon genervt, da mich das bei meiner inzwischen verkauften Africa Twin über 180,- € zum austragen gekostet hatte.
Meine Werkstatt teilte mir zu meiner Freude mit, dass dies eine übereifrige Zulassungsstelle war. Der Passus ist falsch. Bei der Kontrolle sollte aber die Polizei wissen, dass das hinfällig ist, da sie ja EU-Konform ist. Also, durchatmen und beim nächsten Umzug das streichen lassen.
 
Bei mir hat der nette Herr von der KÜS folgende Eintragung vorgenommen:

"15.1-15.3:A.GEN.:*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*ZU 15: WW.VO. 90/90-21 M/C 65H TL UD. HI. 130/80R17 M/C 65H TL; REIFEN NUR PAARWEISE DES GLEICHEN TYPS/PROFIL ZULÄSSIG**"

Wobei es egal ist, welche Kombination (diagonal/radial) gefahren wird.
 
Bist aber aus der Reifenbindung nicht draussen.
Eintragung ist für den Allerwertesten
 
Vorher war ich auf den nicht mehr lieferbaren, weil nicht mehr produzierten Michelin TX66 festgenagelt gewesen.

Also nix mit "Allerwertestem".
 
*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
... verweist immer noch auf die 'alte' ABE für die Typgenehmigung. Nach meiner festen Überzeugung hast Du somit immer noch die entsprechende Reifenbindung von anno tobak, Du findest die bloss nicht mehr in in der ZB wieder 🤷‍♂️. Insofern zu kurz gesprungen.
 
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Wenn ich so einen alten Gaul unbedingt reiten will, würde ich von der Dimension her passende Reifen wählen und damit fahren. Wenn die Exekutive oder der allmächtige TÜV daran etwas zu meckern hat, kann ich immer noch darauf reagieren. Kein Versicherer wird aus der Tatsache, das der Kunde einen nicht mehr lieferbaren Reifen durch einen modernen, passenden Reifen ersetzt hat, einen Verlust des Versicherungsschutzes ableiten können
 
Du kennst die Versicherungen nicht...
 
Du kennst die Versicherungen nicht...
Hast du konkrete Fälle? Wenn es mich träfe, würde ich die Sache ausjudizieren. Solange kein ursächlicher oder zumindest teilweise ursächlicher Zusammenhang mit dem Schadensereignis und der zulassungsrechtlichen Abweichung nachgewiesen werden kann, wird as schwierig für den Versicherer. Ich mag mich irren, daher meine Eingangsfrage.
 
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Wenn ich so einen alten Gaul unbedingt reiten will, würde ich von der Dimension her passende Reifen wählen und damit fahren. Wenn die Exekutive oder der allmächtige TÜV daran etwas zu meckern hat, kann ich immer noch darauf reagieren. Kein Versicherer wird aus der Tatsache, das der Kunde einen nicht mehr lieferbaren Reifen durch einen modernen, passenden Reifen ersetzt hat, einen Verlust des Versicherungsschutzes ableiten können
Da gibt es doch tatsächlich Leute, die legal und diesem Kontext risikofrei unterwegs sein möchten... Ich gehöre übrigens dazu. Ob Du das verstehst, ist völlig egal.
Edit: Ich bin bei diesem Thema und vielen anderen gar nicht aufgeregt.
 
Verstehe ich natürlich und auch ich habe im allgemeinen die Neigung, rechtskonform zu handeln. Allerdings gibt es Grauzonen und um die auszuleuchten, habe ich meine Frage gestellt.
 
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