Österreich - Besitzstörungsklage - Achtung Abripper (Abzocker) Falle!!

Warum muss der Eigentümer einen Zaun bauen (kostet Geld) und ein Tor machen, das es ihm selbst mühsam macht, nur weil sich andere Leute nicht um die
Grundstücke anderer scheren?
Müssen muss er gar nichts. Man kann sich halt auch bis zum St. Nimmerleinstag über jeden aufregen, der sein Grundstück als private Rennstrecke missbraucht. Da werden aber auch die zahlreichen Besitzstörungsknollen nichts dran ändern, ausgenommen er kann von den Einnahmen partizipieren und irgendwann mit den Millioneneinnahmen auf ner einsamen Insel in Rente gehen.

Muss jeder selber für sich rausfinden.
 
Diese sogenannte Besitzstoerungsklage ist dafuer gedacht die uneingeschraenkte Verfuegungsgewalt ueber seinen Besitz zu erhalten und hat gar nichts mit Schildern oder Sonstigem zu tun, sondern soll den rechtmaessigen Eigentuemern die Moeglichkeit bieten den Stoerer zu klagen, weil es eben ein Privatanklagedelikt und kein Offizialdelikt ist. Dies trifft zum Beispiel eine Haus-Garagen- oder Grundstueckseinfahrt, eine Zufahrtsstrasse, einen Privatweg usw. Es beinhaltet eine Unterlassungserklaerung und eine von Rechtsanwalt festgelegte Strafzahlung, von dem uebrigens der "Anzeiger" bzw. Eigentuemer - NICHTS erhaelt.. Woher ich das weiss - Ich habe eine Garageneinfahrt die regelmaessig immer natuerlich "nur kurz" zugeparkt wird und ich einzig und allein mit einer Besitzstoerungsklage endlich Ruhe von der ewigen Zuparkerei habe..
 
Wie bereits in Beitrag #10 geschrieben, wurde der Missbrauch einer Gesetzeslücke in Österreich erkannt und ein neues Gesetz, dass die Folgen davon abmildern soll, ist bereits am Weg.

Somit ist dann Schluss mit der "Geschäftemacherei", es waren auch ein paar sehr abstruse Beispiele dabei, bei denen das Gesetz sehr gedehnt wurde.
Viele wollen oder können sich keinen Anwalt leisten und haben bezahlt, damit hat die Masche funktioniert.
 
Diese sogenannte Besitzstoerungsklage ist dafuer gedacht die uneingeschraenkte
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Zweifellos gibt es auch sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten.
Nachdem es in DE keine "Besitzstoerungsklage", wohl aber zugeparkte Ausfahrten gibt und auch hierfür Lösungen gefunden werden, sind offenbar unterschiedliche Lösungen möglich.
Wenn aber ganz offensichtlich Verschiedene diese Möglichkeiten in AT bewusst ausnutzen, sieht das anders aus. Dass es ein Missstand ist beweist die Tatsache, dass das Gesetz offensichtlich geändert wird.
In DE kannst Du, wenn Du am Rausfahren gehindert wirst und nachweislich einen Termin hast ein Taxi nehmen und die Kosten dem Parker in Rechnung stellen. Zeugen für's Zuparken sind natürlich nötig. Wenn Du die Polizei rufst dauert das, weil Dein Anliegen wenig Priorität hat.
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gerd
 
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