Österreich: Beschlagnahme von Raserfahrzeugen.

wie soll das der Leasinggeber kontrollieren ?
Da kommt ein gutgekleideter Kunde, macht äußerlich was her,

Nun, zukünftig wird der potentielle Leasingnehmer dem potentiellen Leasinggeber wie auch immer
garantieren müssen, daß er die gestellten Regeln einhält.

Ansonsten wird das eben nichts mit Leasing...
Ganz einfach
Die Leasinggeber leben nunmal davon, Geschäfte mit Leuten zu machen, welche gerne dick auftragen
aber leider finanziell von der Hand in den Mund leben - ist eben so.
 
Ansonsten wird das eben nichts mit Leasing...
Ganz einfach
Die Leasinggeber leben nunmal davon, Geschäfte mit Leuten zu machen, welche gerne dick auftragen
aber leider finanziell von der Hand …

Die die Privatleasing anbieten vielleicht, ein nicht unrelevanter Anteil bedient ausschließlich Gewerbekunden und damit Dienstwagenfahrer, um nach 18 bis 24 Monaten gut gewartete Gebrauchte in den Markt zu bekommen. Dienstwagenfahrer wollen nicht unbedingt dick auftragen und Geld haben die meist auch ;-)
Und sollte es jemanden aus der Gruppe treffen (80 bis 90 km/h mehr als erlaubt) habe ich 0 Mitleid. By the way keine Neidaussage. Ich bin Dienstwagenberechtigt.
 
Die Leasingfirmen werden das versichern lassen.

Da wird es schnell eine Versicherung dafür geben, die werden hat beim Preis der potentiellen Opferautos angepasst.
 
Die Leasingfirmen werden das versichern lassen.

Sofern dieses Risiko legal versicherbar ist, ja.
Letztlich entscheiden zur Zeit noch die Leasingfirmen, welche Art von Fahrzeugen Sie an welche Klientel
vermieten bzw. leasen und zur sachgemäßen Nutzung zur Verfügung stellen.

Der nächste Schritt wird sein die Leasinggeber mehr in die Pflicht zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hatte ich ja in #16 schon erwähnt....


wie soll das der Leasinggeber kontrollieren ?
Da kommt ein gutgekleideter Kunde, macht äußerlich was her, Muttersprachler und ist Finanziell in dem Moment stabil,
doch dann entpuppt sich jener als heimlicher Raser,
aber der Leasinggeber wäre dann der Arsch wenn das Fahrzeug weg und versteigert würde

auch wenn dies so die oberste Gerichtsbehörde beschliest, glaube ich noch nicht ganz an deren Rechtmäßigkeit, ob das wiederum vor dem EUGH stand hält, wenn der erste klagt ?
Hi
Er kann sich an seinem Kunden wenden und den zur Kasse bitten. So wie es auch die Versicherungen machen wenn einer besoffen fährt. Sie leisten gegenüber dem Geschädigten und nehmen Regress beim Versicherten.
Das Erste wäre vermutlich eine Schufa-Auskunft und, nachdem vorwiegend in jungen Jahren gerast wird, die Überlegung, ob man ein wirklich gutes Geschäft wittert wenn ein 22-jähriger privat einen Porsche, R8, o.Ä. least. Wenn er finanziell stabil ist, bringt er eben bitte eine Bankbürgschaft.
Banken sind neugierig und forschen recht genau. "Ich hab' seit einem Jahr ein Buisiness und verdiene sehr gut" reicht denen nicht und von der geleasten/Fake Rolex lassen sie sich nicht beeindrucken. "Was machen Sie denn?" > "Ich bin im Importgeschäft mit Kunstgegenständen aus Kolumbien" > "Ah, interessant, aber versuchen Sie es doch erst mal woanders. Unsere Konditionen sind für Sie ungünstig".
gerd
 
Ich denke die Leasingfirmen werde dazu übergehen das man ihnen eine Auskunft aus dem Zentralregister (Flensburg…) vorlegen muss, eventuell sogar jährlich. Oder noch mehr eine ZÜP, so wie beim privaten Pilotenschein oder allen die z.B. im Apt im Sicherheitsbereich arbeiten. , Ein sehr erweitertes Führungszeugnis, in dem auch geprüft wird ob man ordentlich seine Steuern zahlt und mehr.
 
Ich denke die Leasingfirmen werde dazu übergehen das man ihnen eine Auskunft aus dem Zentralregister (Flensburg…) vorlegen muss, eventuell sogar jährlich. Oder noch mehr eine ZÜP, so wie beim privaten Pilotenschein oder allen die z.B. im Apt im Sicherheitsbereich arbeiten. , Ein sehr erweitertes Führungszeugnis, in dem auch geprüft wird ob man ordentlich seine Steuern zahlt und mehr.

Das werden sie nicht tun.

Auch kann man einem Leasing-Teilnehmer nicht ansehen, ob er sich nicht doch mal zur Teilnahme an einem Rennen im Straßenverkehr provozieren lässt.
Die Unternehmen werden sich rechtlich so absichern, dass der Nutzer bei einem Einzug dafür aufkommen muss. Außerdem eine Versicherung abschließen für den Fall, dass der Nutzer nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen. Die Beiträge gehen ebenfalls zu Lasten des Nutzers.
 
Bin nicht einverstanden mit der Massnahme. Ein Fahrzeug wird primär nicht ausgeliehen / verliehen, damit andere damit ein Unrecht begehen. Man könnte zwar dem Verleiher mangelnde Vorsicht und eine gewisse Fahrlässigkeit beim Verleih vorwerfen und mit einer Busse ahnden, aber diesem das Fahrzeug wegnehmen ist übertrieben. Das geht für mich in Richtung Sippenhaft und hat ein Gschmäckle. Und nicht alles was recht ist, muss auch richtig sein. Man sollte ab und zu einen Selbsttest in Sachen Obrigkeitsgläubigkeit machen.
Ist es Sippenhaft oder hat ein Geschmäcke, wenn jemand ein Unrecht begeht und bestraft wird?

Da würden alle Vorschriften und Gesetze darunter fallen.

Beispiel: Jemand kauft einen Hammer im Baumarkt, haut den seinem blöden Nachbarn auf den Schädel, wird geschnappt und verknackt. Weil im Gesetz steht, dass man das nicht darf.

Werden jetzt alle Hammerkäufer in Sippenhaft genommen oder als potentielle Hammermörder unter Generalverdacht gestellt?
 
Tatsächlich könnten in totalitären Systemen sogar die Hammerhersteller als mitschuldig an diesem Verbrechen bezeichnet werden. Je nach Auslegung irgendeines Prinzipes kommt man zu solchen Schlüssen. Darum scheint es mir notwendig zu sein, die mögliche Tragweite gewisser Gerichtsurteile zu bezeichnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskussion über die Leasingfirmen hat jetzt aber gar nichts mehr mit dem Urteil zu tun.

Das eine ist, dass das Fahrzeug (die Tatwaffe) eingezogen wird.
Das andere, wem die Tatwaffe gehört.

Keinesfalls ist die Leasingfirma oder gar der Autohersteller für die "Tat" mitverantwortlich. (sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich das Fahrzeug explizit zum Zwecke der Begehung einer Starftat verleast. Aber auch das wäre nur strafrechtlich relevant, nicht in Bezug auf die Zahlung des PKWs)

Das der Täter weiter seine Zahlungen an die Leasingfirma leisten muss, ist doch klar im zivilrechtlichen Leasingvertrag geregelt.
 
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Wegen ZÜP - das könnte ein Mittel sein um eine eventuell günstigere Versicherung für den Fall der Beschlagnahmung zu bekommen.
 
Das eine ist, dass das Fahrzeug (die Tatwaffe) eingezogen wird.
Das andere, wem die Tatwaffe gehört.
Sehe ich genauso. Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es im April 2026 eine entsprechende Entscheidung des VfGH.
Ein paar zentrale Punkte daraus:

....... Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im April 2026 entschieden, dass die Beschlagnahme von Raser-Autos grundsätzlich verfassungskonform ist. Allerdings wurde die bisherige Ausnahme für Fahrzeuge, die nicht im Eigentum des Lenkers stehen (wie Leasing- oder Mietwagen), als gleichheitswidrig eingestuft und aufgehoben .....

....... Künftig müssen Beschlagnahme und Verfall für alle Fahrzeuge gleichermaßen gelten, unabhängig von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen (Leasing, Miete, Leihe)....... Ausnahme: Lediglich gestohlene Fahrzeuge bleiben vom Verfall ausgeschlossen .......

....... Der Eingriff in das Eigentumsrecht Dritter (z. B. einer Leasingbank) wird dadurch gerechtfertigt, dass diese Person dem Täter das Fahrzeug bewusst überlassen hat (durch Vertrag oder Leihe) .......

Aus meiner Sicht bedeutet das, dass ab 01.10.2027 kaum mehr Spielraum bleibt:
Wer so schnell unterwegs ist, dass er in den Bereich „Raserfahrzeug“ fällt, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt und versteigert wird.
Dazu kommen noch weitere erhebliche Konsequenzen:
  • Geldstrafe / Führerscheinentzug / Nachschulung / Verfahrenskosten / Abschleppkosten / Verwahrkosten bis zur Versteigerung
Unterm Strich kann das schnell extrem teuer werden – unter Umständen so teuer, dass der Betroffene die Kosten über Jahre hinweg abbezahlen muss, falls er das Geld nicht sofort aufbringen kann.
 
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