Neue Vorschriften in Italien ab 2028 für Motorradfahrer

holger.p

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Neue Verkehrsregeln in Italien ab 2028: Autofahrer müssen Motorrädern und Rollern Platz machen, auf der Autobahn wird Schutzkleidung vorgeschrieben – und wenn diese getragen wird, gibt's Rabatt auf Strafzettel.

Italien plant eine neue Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) – mit teils guten Neuigkeiten für Motorradfahrer. Denn vorgesehen ist, dass Motorrad- und Rollerfahrer bei Staus auf der Autobahn den Standstreifen nutzen dürfen; Voraussetzung ist, dass sie langsam fahren und "jederzeit" in der Lage sind, Rettungsfahrzeugen Platz zu machen.

Autofahrer müssen "virtuelle Spur" freimachen​

Auf innerstädtischen mehrspurigen Straßen ohne Standstreifen sind Autofahrer gemäß der neuen Regelung sogar verpflichtet, eine "virtuelle Spur" in der Mitte zu eröffnen, um die Zweiradpiloten durchzulassen. Tun sie es nicht, drohen Strafen von 80 bis 320 Euro. Mit diesen beiden neuen Vorschriften will Italien zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: zum einen den Verkehr flüssiger machen, zum anderen die Motorrad- und Rollerfahrer davor schützen, bewegungslos in der Hitze oder im Regen ausharren zu müssen.

Italien führt 2028 neue Verkehrsregeln ein: Motorradfahrer dürfen bei Stau den Standstreifen nutzen, müssen aber Schutzkleidung tragen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Autofahrer müssen eine virtuelle Spur für Zweiräder freimachen. Neue Tempolimit-Strafen und Rabatte bei Schutzkleidung kommen hinzu.
 

Neue Verkehrsregeln in Italien ab 2028: Autofahrer müssen Motorrädern und Rollern Platz machen, auf der Autobahn wird Schutzkleidung vorgeschrieben – und wenn diese getragen wird, gibt's Rabatt auf Strafzettel.

Italien plant eine neue Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) – mit teils guten Neuigkeiten für Motorradfahrer. Denn vorgesehen ist, dass Motorrad- und Rollerfahrer bei Staus auf der Autobahn den Standstreifen nutzen dürfen; Voraussetzung ist, dass sie langsam fahren und "jederzeit" in der Lage sind, Rettungsfahrzeugen Platz zu machen.

Autofahrer müssen "virtuelle Spur" freimachen​

Auf innerstädtischen mehrspurigen Straßen ohne Standstreifen sind Autofahrer gemäß der neuen Regelung sogar verpflichtet, eine "virtuelle Spur" in der Mitte zu eröffnen, um die Zweiradpiloten durchzulassen. Tun sie es nicht, drohen Strafen von 80 bis 320 Euro. Mit diesen beiden neuen Vorschriften will Italien zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: zum einen den Verkehr flüssiger machen, zum anderen die Motorrad- und Rollerfahrer davor schützen, bewegungslos in der Hitze oder im Regen ausharren zu müssen.

Italien führt 2028 neue Verkehrsregeln ein: Motorradfahrer dürfen bei Stau den Standstreifen nutzen, müssen aber Schutzkleidung tragen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Autofahrer müssen eine virtuelle Spur für Zweiräder freimachen. Neue Tempolimit-Strafen und Rabatte bei Schutzkleidung kommen hinzu.
Wäre schön, wenn das in mehr Ländern Schule macht. Motorräder nicht als Problem, sondern als Lösung des Verkehrsproblems sehen. Daran dachte ich gestern mehrfach, als ich mich auf der Fahrt zum und vom GS-FORUM-Treffen an der Löwensteiner Platte quälte.
 
Daran dachte ich gestern mehrfach, als ich mich auf der Fahrt zum und vom GS-FORUM-Treffen an der Löwensteiner Platte quälte.

Ich fahre auch in DE einfach durch. Immer.
War noch nie ein Problem, viele machen Platz und wenn es mal eine Strafe gibt lege ich die gedanklich auf mehr als 40 Jahre vorbeikommen um.
 
Am interessantesten finde ich die Sanktionmöglichkeit für Autofahrer, die innerörtlich keinen Platz schaffen.

Das ist die Umkehrung des bisherigen Prinzips:
Bei uns: Ich Autofahrer mache dicht, weil der Motorradfahrer nicht legal durchfahren darf. Ich mache damit nichts Verbotenes, sondern setze das Recht durch.

In Italien: der Motorradfahrer fährt legal durch. Wer keinen Platz schafft oder gar wie in D absichtlich dicht macht handelt ordnungswidrig.

Dürfte auch im Fall einer Kollision interessant sein.
 
Bei uns: Ich Autofahrer mache dicht, weil der Motorradfahrer nicht legal durchfahren darf.
Das erlebe ich nur in Ausnahmefällen. Bei vielleicht einem von 100.
Viel häufiger, dass die Autofahrer aktiv Platz machen. Sooo viele Motorradfahrer können doch gar nicht im Auto unterwegs sein.
Die Allermeisten reagieren gar nicht.
 
Mir ging es bei meinem Beispiel Weniger darum, wie oft sowas vorkommt, sondern um die veränderte Rechtsposition und Rechtfertigung für mein Verhalten.

Ich bin fast nie auf Autobahnen unterwegs. Ich vermute aber, dass nun mehr Autofahrer Sperrfüsse machen, seit es Fahrverbot für gassenbenutzende Motorräder gibt. Und ggf. Anzeigen.

In Italien ändert sich damit vieles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Frage dass ich eine Änderung wie in Italien oder wie es in Frankreich seit längerem ist auch bei uns begrüßen würde.
Mein Kommentar bezog sich nur auf Dein „Gejammer“ (sorry 😉😄) Du hättest wegen des Verkehrs so lange gebraucht.
 
Keine Frage dass ich eine Änderung wie in Italien oder wie es in Frankreich seit längerem ist auch bei uns begrüßen würde.
Mein Kommentar bezog sich nur auf Dein „Gejammer“ (sorry 😉😄) Du hättest wegen des Verkehrs so lange gebraucht.
🤣
Ich bin nicht der "Schwarze Prinz von Paris". Dafür lebe ich noch. 😉
 
In "Motorradnachrichten" gibt es auch schon ein paar dazu passende Beiträge. Vielleicht kann man die hier herein schieben.
 
In Österreich darf man schon lange an Staus mit dem Moped vorbeifahren, nur D braucht wie immer etwas länger für sinnvolle Lösungen. ;)

§ 12 StVO . Einordnen.​

(1)Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges nach links einzubiegen, so hat er das Fahrzeug, nachdem er sich davon überzeugt hat, daß niemand zum Überholen angesetzt hat, auf den der Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung, auf Einbahnstraßen jedoch auf den linken Fahrstreifen der Fahrbahn zu lenken. Radfahrer können durch Hinweiszeichen von dieser Einordnungsverpflichtung befreit werden; sie haben sich entsprechend den Hinweiszeichen zu verhalten.
(2)Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges nach rechts einzubiegen, so hat er das Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung zu lenken.
(3)Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges geradeaus zu fahren, so darf er hiezu jeden Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung benützen.
(4)Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 gelten nur insoweit, als es die Fahrbahnbreite zuläßt, die für das Verhalten gegenüber Schienenfahrzeugen getroffenen Bestimmungen (§ 28 Abs. 2) nicht entgegenstehen und sich aus Bodenmarkierungen (§ 9 Abs. 6) nichts anderes ergibt.
(5)Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.

Achtung das gilt nicht für Autobahnen und Schnellstraßen!!

 
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