Jorgo55
Probefahrer
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Eine Anfrage an einen Automobilclub bzgl. der Nutzung von MRA in Frankreich wurde mir so beantwortet, dass es besser wäre die Software komplett vom Handy zu entfernen, da ja auch dort ein "Gefahrenstellenwarner" integriert ist.
Und laut neuer Gesetzgebung in Frankreich ist ja schon das Mitführen eines "Warners" verboten, anders als hier, wo ja nur die Benutzung untersagt ist.
Wie wollt ihr das so handhaben?
Gruß Jörg
"Anfrage: Guten Tag,
Ich nutze für meine Routen (Motorrad als auch Pkw) den Routenplaner "My Route App" = MRA. Im MRA ist auch ein Gefahrstellenwarner (Baustellen, Unfall usw. aber auch Radarwarner) integriert. Selbstverständlich schalte ich bei meine Fahrten den Radarwarner aus, so dass ich der Gesetzeslage entsprechend, regelkonform unterwegs bin.
Wie sieht das jetzt aber für meinen bevorstehenden Frankreich Urlaub aus, nach der neuen Gesetzeslage ist ja dort, so wie ich es verstehe, schon das Mitführen einer solchen App auf dem Handy strafbar. Ist dem so? Wenn ja, müsste ich die App erst deinstallieren bevor ich nach Frankreich einreise?
Mit freundlichen Grüßen"
Zitat aus der Antwort
"...... Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten. Wenn die von Ihnen verwendete App diese Funktion aufweist, sollte diese tatsächlich im Vorfeld deinstalliert werden. ..........."
Und laut neuer Gesetzgebung in Frankreich ist ja schon das Mitführen eines "Warners" verboten, anders als hier, wo ja nur die Benutzung untersagt ist.
Wie wollt ihr das so handhaben?
Gruß Jörg
"Anfrage: Guten Tag,
Ich nutze für meine Routen (Motorrad als auch Pkw) den Routenplaner "My Route App" = MRA. Im MRA ist auch ein Gefahrstellenwarner (Baustellen, Unfall usw. aber auch Radarwarner) integriert. Selbstverständlich schalte ich bei meine Fahrten den Radarwarner aus, so dass ich der Gesetzeslage entsprechend, regelkonform unterwegs bin.
Wie sieht das jetzt aber für meinen bevorstehenden Frankreich Urlaub aus, nach der neuen Gesetzeslage ist ja dort, so wie ich es verstehe, schon das Mitführen einer solchen App auf dem Handy strafbar. Ist dem so? Wenn ja, müsste ich die App erst deinstallieren bevor ich nach Frankreich einreise?
Mit freundlichen Grüßen"
Zitat aus der Antwort
"...... Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten. Wenn die von Ihnen verwendete App diese Funktion aufweist, sollte diese tatsächlich im Vorfeld deinstalliert werden. ..........."



