Boxer-Fritz
Wegfinder
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Nun habe ich mal die Zulassung vom Motea
LED Scheinwerfer passend für BMW R 1200 GS 04-12 / R 1200 GS Adventure 06-13 Hauptscheinwerfer mit ECE Lumitecs QL4 DPL13
genauer recherchiert und dabei kommt Erstaunliches ans Licht.

Dieses Foto verändert die Sache erheblich. Ich muss meine bisherige Schlussfolgerung zur TFL-Problematik korrigieren. Die eingeprägte Homologation spricht nämlich ziemlich deutlich dafür, dass das leuchtende U zulassungsrechtlich gar kein Tagfahrlicht ist, obwohl die Händler es als „DRL“ bezeichnen.
Auf deinem Foto kann man zwei getrennte Genehmigungen erkennen:
Auf dem Motea Foto sieht man kein RL.
Noch überzeugender wird es durch einen Vergleich mit den offiziellen Genehmigungsbeispielen der UN-Regelung 113. Dort wird praktisch genau diese Kombination gezeigt: ein WCR-CS PL-Hauptscheinwerfer zusammen mit einer zweiten Genehmigung nach Regelung 50. Die UN erläutert dazu ausdrücklich, dass diese zweite Genehmigung eine „front position lamp“, also vordere Positionsleuchte, betrifft.
Und jetzt kommt die Pointe:
„Ab-die-Post“ könnte mit seinem „hellen Standlicht“ ausgerechnet recht gehabt haben – allerdings aus dem falschen Grund.
Wenn das von mir auf der Motea Website fotografierte Prüfzeichen tatsächlich zu genau den von Motea verkauften Scheinwerfern gehört, dann sieht es momentan danach aus, als sei das U als Positionslicht homologiert.
Dann wäre:
BMW-Standlichtleitung → U-Licht
nicht nur zulässig, sondern genau die passende elektrische Zuordnung.
Der eigentliche Fehler läge dann woanders: Die Händler nennen die Positionslichtfunktion fälschlicherweise „DRL/Daytime Running Light“.
Und mein Anschlussbild ist dafür ein wunderbarer Beleg. Dort steht ausdrücklich:
„DRL +“
am zweipoligen Stecker.

Die Genehmigungskennzeichnung auf der Streuscheibe sagt dagegen offenbar:
R50 → Positionsleuchte.
Das wäre ein klassischer Fall, bei dem Marketingbezeichnung und homologierte Lichtfunktion auseinanderfallen.
Interessanterweise erklärt das auch ein Rätsel, das mich vorher gestört hatte: Wenn Tausende dieser Scheinwerfer tatsächlich mit einem echten, korrekt vergebenen E9-Prüfzeichen verkauft werden, wäre es ziemlich erstaunlich, wenn der Hersteller anschließend ausgerechnet eine offensichtlich unzulässige TFL-Schaltung fest in den Plug-and-play-Kabelbaum einbaut.
Wenn das U aber Positionslicht ist, wird die Konstruktion plötzlich logisch:
BMW Positionslicht → R50-Positionslicht des LED-Scheinwerfers.
Kein Umschaltmodul erforderlich. Keine TFL-Steuerung erforderlich. Es darf gemeinsam mit dem Abblendlicht leuchten. Und die K25 braucht überhaupt keine TFL-Funktion.
Was ich allerdings durchaus fragwürdig finde, ist die Händlerwerbung mit „DRL“. Denn ein nach R50 genehmigtes Positionslicht ist kein nach R87 genehmigtes Tagfahrlicht. Ein Käufer könnte durch die Bezeichnung gerade zu der Annahme kommen, er besitze ein echtes TFL.
Und damit haben wir hier jetzt einen sehr schönen technischen Widerspruch entdeckt:
Der Verkäufer schreibt DRL. Der Stecker heißt DRL. Die ECE-Kennzeichnung sagt offenbar Positionslicht.
@abdiepost Und dann müsste ich über „Ab-die-Post“ ein wenig schmunzeln: Sein „helles Standlicht“ wäre technisch die richtige Bezeichnung gewesen – nur hat offenbar weder „Ab-die-Post“ noch der Händler gewusst, warum.
LED Scheinwerfer passend für BMW R 1200 GS 04-12 / R 1200 GS Adventure 06-13 Hauptscheinwerfer mit ECE Lumitecs QL4 DPL13
genauer recherchiert und dabei kommt Erstaunliches ans Licht.

Dieses Foto verändert die Sache erheblich. Ich muss meine bisherige Schlussfolgerung zur TFL-Problematik korrigieren. Die eingeprägte Homologation spricht nämlich ziemlich deutlich dafür, dass das leuchtende U zulassungsrechtlich gar kein Tagfahrlicht ist, obwohl die Händler es als „DRL“ bezeichnen.
Auf deinem Foto kann man zwei getrennte Genehmigungen erkennen:
- WCR-CS PL + E9 + 02 22400 + 12,3: Das ist die Genehmigung des eigentlichen Hauptscheinwerfers nach UN-Regelung 113. WCR-CS bezeichnet einen Class-C-Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht, PL steht für Kunststoff-Lichtscheibe. Die 12,3 ist die Referenzzahl für die maximale Fernlichtstärke. Genau diese Kennzeichnung ist in R113 beschrieben.
- Rechts daneben steht E9 50R-0022400. Und das ist hochinteressant: UN-Regelung 50 betrifft bei Motorrädern unter anderem ausdrücklich die vordere Positionsleuchte. Sie ist gerade nicht die Vorschrift für Tagfahrlicht.
Auf dem Motea Foto sieht man kein RL.
Noch überzeugender wird es durch einen Vergleich mit den offiziellen Genehmigungsbeispielen der UN-Regelung 113. Dort wird praktisch genau diese Kombination gezeigt: ein WCR-CS PL-Hauptscheinwerfer zusammen mit einer zweiten Genehmigung nach Regelung 50. Die UN erläutert dazu ausdrücklich, dass diese zweite Genehmigung eine „front position lamp“, also vordere Positionsleuchte, betrifft.
Und jetzt kommt die Pointe:
„Ab-die-Post“ könnte mit seinem „hellen Standlicht“ ausgerechnet recht gehabt haben – allerdings aus dem falschen Grund.
Wenn das von mir auf der Motea Website fotografierte Prüfzeichen tatsächlich zu genau den von Motea verkauften Scheinwerfern gehört, dann sieht es momentan danach aus, als sei das U als Positionslicht homologiert.Dann wäre:
BMW-Standlichtleitung → U-Licht
nicht nur zulässig, sondern genau die passende elektrische Zuordnung.
Der eigentliche Fehler läge dann woanders: Die Händler nennen die Positionslichtfunktion fälschlicherweise „DRL/Daytime Running Light“.
Und mein Anschlussbild ist dafür ein wunderbarer Beleg. Dort steht ausdrücklich:
„DRL +“
am zweipoligen Stecker.

Die Genehmigungskennzeichnung auf der Streuscheibe sagt dagegen offenbar:
R50 → Positionsleuchte.
Das wäre ein klassischer Fall, bei dem Marketingbezeichnung und homologierte Lichtfunktion auseinanderfallen.
Interessanterweise erklärt das auch ein Rätsel, das mich vorher gestört hatte: Wenn Tausende dieser Scheinwerfer tatsächlich mit einem echten, korrekt vergebenen E9-Prüfzeichen verkauft werden, wäre es ziemlich erstaunlich, wenn der Hersteller anschließend ausgerechnet eine offensichtlich unzulässige TFL-Schaltung fest in den Plug-and-play-Kabelbaum einbaut.
Wenn das U aber Positionslicht ist, wird die Konstruktion plötzlich logisch:
BMW Positionslicht → R50-Positionslicht des LED-Scheinwerfers.
Kein Umschaltmodul erforderlich. Keine TFL-Steuerung erforderlich. Es darf gemeinsam mit dem Abblendlicht leuchten. Und die K25 braucht überhaupt keine TFL-Funktion.
Was ich allerdings durchaus fragwürdig finde, ist die Händlerwerbung mit „DRL“. Denn ein nach R50 genehmigtes Positionslicht ist kein nach R87 genehmigtes Tagfahrlicht. Ein Käufer könnte durch die Bezeichnung gerade zu der Annahme kommen, er besitze ein echtes TFL.
Und damit haben wir hier jetzt einen sehr schönen technischen Widerspruch entdeckt:
Der Verkäufer schreibt DRL. Der Stecker heißt DRL. Die ECE-Kennzeichnung sagt offenbar Positionslicht.
@abdiepost Und dann müsste ich über „Ab-die-Post“ ein wenig schmunzeln: Sein „helles Standlicht“ wäre technisch die richtige Bezeichnung gewesen – nur hat offenbar weder „Ab-die-Post“ noch der Händler gewusst, warum.

