LED H4 von Osram!

Fakt ist wohl , dass bald die Hälfte aller Scheinwerfer (egal an welchem Fzg.) die für Glühlampen konzipiert waren , inzw. mit solchen Leuchtmitteln betrieben werden (Freigabe oder nicht) . Einen PI oder eine Rennleitung beeindruckt das wohl schon lange nicht mehr . Hauptgrund , warum man das Thema Freigabe trotzdem auf dem Zettel haben sollte : Thema Versicherungen , die eigentliche Macht im Staat (und wohl mehr kriminelle Energie als manche Bank , aber das ist ein anderes Thema) . Vorschriftskonform und optimal beleuchtet , auch ohne dass jmd. geblendet wird , ist fahren ohne vorhandene Freigabe rechtlich gesehen "fahren ohne Betriebserlaubnis" ! Interessiert so lange niemanden , bis die Versicherung für einen Schaden aufkommen muss . Da wird dann aber manchmal mehr Geld als die tatsächliche Schadenssumme in die Hand genommen , um ein Exempel zu statuieren , und ggf. mittels Gutachten so lange gestochert , bis man evtl. doch auch theroet. eindeutige Ansprüche zurückweisen kann . Lange Rede , kurzer Unfug : Besseres Licht , optimale Ausleuchtung , bessere Sichtbarkeit , geringerer Verbrauch , usw. , usw. spricht sicher alles dafür . Stören tut sich so gut wie niemand mehr daran , aber im schlimmsten Fall bleibt man "ohne" evtl. sogar auf einem nicht selbst verursachten Schaden sitzen...🙁
Das mag allenfalls in der Theorie stimmen.
Dazu müsste der Versicherer aber sicher noch einen kausalen Zusammenhang zwischen zwischen Schaden und LED Leuchtmittel beibringen.
 
Meines Wissens eben nicht ! Lasse mich da gerne eines besseren belehren . Aber Ansprüche bestehen demnach nur , wenn das geschädigte Fzg. den aktuell gültigen Bestimmungen der StVZO entspricht . Sind demnach schon Leute auf Schäden sitzen geblieben deren vorschriftsmäßig geparktes Kfz beschädigt wurde , aus eben den genannten Gründen . Komplette Zahlungen werden wohl bei eindeutiger Rechtslage nicht verweigert , aber dementsprechend reduziert , mit der Argumentation : Ein nicht zugelassenes Fz. hat im öffentlichen Verkehrsraum eigentlich gar nichts zu suchen ... Hatte vor vielen Jahren mal einen ähnlichen Fall mit einem "mehrspurigen" , wo eine zugelassene Rad/Reifen-Kombi per Änderungsabnahme in den Papieren nicht sofort korrigiert wurde , sondern bei nächster Befassung mitgeplant war . Das Argument der "Nichtzulassigkeit" wurde damals abgewiesen , da ja zulässig . Nur der Dokumentationspflicht war ich nicht rechtzeitig nachgekommen . Wäre damals trotz eindeutiger Schuldfrage wohl zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen geblieben ... :confused: Keine Einzelfall ! Versicherungen traue ich exakt so weit , wie ich ein Klavier werfen kann . Punkt !;)😂
 
Versicherungen traue ich exakt so weit , wie ich ein Klavier werfen kann . Punkt !;)😂
In diesem Punkt, bin ich gleicher Meinung....

PS: In D ist die H4 LED für die 1100GS zugelassen!!

Dank User Dawshill im ".eu"
 

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