- Registriert
- 23. Sep. 2025
- Beiträge
- 2.045
- Reaktionspunkte
- 3.578
- Motorrad
- R1100GS 94 Quasimodo ist jetzt ein Oldtimer
Das mag allenfalls in der Theorie stimmen.Fakt ist wohl , dass bald die Hälfte aller Scheinwerfer (egal an welchem Fzg.) die für Glühlampen konzipiert waren , inzw. mit solchen Leuchtmitteln betrieben werden (Freigabe oder nicht) . Einen PI oder eine Rennleitung beeindruckt das wohl schon lange nicht mehr . Hauptgrund , warum man das Thema Freigabe trotzdem auf dem Zettel haben sollte : Thema Versicherungen , die eigentliche Macht im Staat (und wohl mehr kriminelle Energie als manche Bank , aber das ist ein anderes Thema) . Vorschriftskonform und optimal beleuchtet , auch ohne dass jmd. geblendet wird , ist fahren ohne vorhandene Freigabe rechtlich gesehen "fahren ohne Betriebserlaubnis" ! Interessiert so lange niemanden , bis die Versicherung für einen Schaden aufkommen muss . Da wird dann aber manchmal mehr Geld als die tatsächliche Schadenssumme in die Hand genommen , um ein Exempel zu statuieren , und ggf. mittels Gutachten so lange gestochert , bis man evtl. doch auch theroet. eindeutige Ansprüche zurückweisen kann . Lange Rede , kurzer Unfug : Besseres Licht , optimale Ausleuchtung , bessere Sichtbarkeit , geringerer Verbrauch , usw. , usw. spricht sicher alles dafür . Stören tut sich so gut wie niemand mehr daran , aber im schlimmsten Fall bleibt man "ohne" evtl. sogar auf einem nicht selbst verursachten Schaden sitzen...![]()
Dazu müsste der Versicherer aber sicher noch einen kausalen Zusammenhang zwischen zwischen Schaden und LED Leuchtmittel beibringen.