Führerschein Umtausch

Die Frist zur freiwilligen Abgabe des FS nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids bei der ahndenden Stelle beträgt 2 Monate.
Ich hab oben versehentl. eine falsche Frist eingetragen, sorry!
Richtig ist 4 Monate.
Für Wiederholungstäter gilt das Datum der Rechtskraft des Bescheids sofort.
 
Moin,
habe am vergangenen Mittwoch beim Landkreis den neuen FS (Laufzeit 15 Jahre) beantragt.
Der „alte“ FS bekommt ein Loch plus Datumssticker und die neue Karte wird in 3 Wochen per Post zugeschickt.
Termin online gebucht, vor Ort keine 15 Min, alles ganz easy.

Klar kann man das aussitzen, aber die Gefahr beim Leihfahrzeug abzublitzen, wollte ich nicht riskieren.
Lt. Mitarbeiter wird eine fehlende Laufzeit des FS bei Polizeikontrollen im EU-Ausland definitiv geahndet.
Ob das stimmt, lässt sich kaum überprüfen, aber wer hat Bock auf Diskussionen mit der Ordnungshütern?!

Einen internationalen Führerschein bekommt man ohne den „Neuen“ jedenfalls nicht ausgestellt.
 
Vielleicht nochmal was zu den rechtlichen Feinheiten der Stichworte

Fahrerlaubnis,
Fahrerlaubnisentzug,
Führerschein,
Fahrverbot,
Sperrfrist zur Wiederbeantragung und
Führerscheinumtausch.
Nur Letzteres ist ja eigentlich das Thema dieses Fadens.

Daß der Moped-/Autofahrer irgendwann mal eine gültige FE erworben und mit dieser Erlaubnis einen FS erhalten hat, sei vorausgesetzt.
..aus London kommend wollte ich in D'dorf einen Leihwagen. Führerschein in London liegen gelassen. Ein Polizist - entsprechend vorbereitet - ist mit mir zum direkt daneben liegen Verleiher und hat bestätigt: Der Herr hat eine Fahrerlaubnis. Ich erhielt den Code um mir draußen an der Schlüsselbox einen Autoschlüssel "zu ziehen".
Die Auflistung der entspr. Paragrafen verkneife ich mir.
Nenne doch einfach die Quersumme aller.
Aber vielleicht hilfts, manche Scheixxhausparole im Forum oder am Stammtisch mit Fakten zu widerlegen.
Auf keine Fall. Sollte sich jemand dort äußern sage ich: ach so und bestell ein weiteres Bier.
 
Ich hab mir überlegt, ob ich umtausche oder ob ich das Verwarngeld in Kauf nehme, für den Fall dass ich irgendwann einmal kontrolliert werde.
Aber dann kam mir der Gedanke, was ist wenn ich mal ein Mietwagen oder Werkstattersatzfahrzeug benötige und die mir das aufgrund "ungültigen" Führerscheins verweigert werden würde?
Also lieber in den saueren Apfel beißen...und tauschen.

In die Plastikkarte hatte ich bereits in den 2000er getauscht.

Umtausch vor zwei Wochen beantragt. Führerschein gelocht, überklebt mit Gültigkeit bis Mrz 2026. Die Gebühr soll per Rechnung bezahlt werden. Auf diese warte ich noch.
Der Führerschein soll dann zugeschickt werden. Ob das alles so funktioniert?🤔

Seltsam finde ich, dass man noch ein "gedrucktes" Foto abgeben muss. Beim Beantragen eines neuen Personalausweises ist nur noch ein virtuelles, digitales Bild möglich.
Immerhin habe ich doch schon 7 Wochen nach Beantragung des Umtauschs die Bitte des Landratsamts erhalten, die Bezahlung bei Gelegenheit in die Weg zu leiten.

Wenn das mit dem Zustellen per Post genauso lange dauert....:eek:
 
Immerhin habe ich doch schon 7 Wochen nach Beantragung des Umtauschs die Bitte des Landratsamts erhalten, die Bezahlung bei Gelegenheit in die Weg zu leiten.
7 Wochen? Wow! Ich warte seit 2 Wochen auf eben diesen Bescheid. Seit heute fahre ich ohne gültigen Führerschein. Oh graus, vielleicht sollte ich laufen 😉 .
 
Quelle: ADAC

Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026
Aktuell müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
 
Quelle: ADAC

Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026
Aktuell müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

Dann guck dir das an:
Führerscheinumtausch.jpg
 
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist da eindeutig. Anlage 8e zu Paragraph 24a Absatz 2, wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
 
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist da eindeutig. Anlage 8e zu Paragraph 24a Absatz 2, wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Gut zu wissen. Ich frage mich, woher ich die Aufstellung in #158 habe?

Danach müsste z. B. ein in 1952 geborener, dessen Kartenführerschein in 2006 ausgestellt wurde, bis zum 19.01.2028 umgetauscht werden.

Google:

Vor 1953 geborene bis zum 19.01.2033.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sodele,

ich liebe meinen grauen Lappen.

Der hat in meiner Brusttasche quasi alle > 600 k km auf 2 Rädern mitgemacht. Den hab´ ich immer gehütet wie meinen Augapfel.

Der ist nicht geknickt, eingerissen, naß geworden oder sonstwas. Sieht quasi aus wie neu, nur die Unterschriften verblassen langsam 😁

Den entwertet keiner. Punkt.

Ich warte jetzt erstmal ganz entspannt bis 2033, solange ist das eine Ordnungswidrigkeit, so what.

War erst in einer Kontrolle, keiner hat was gesagt wegen dem grauen Lappen, hätte ja auch schon lang umtauschen müssen (´65er MY)

Bis dahin ändert sich das digitale Gedöns eh noch 3 x. Dann verlier´ ich ihn und krieg´ irgendwie einen Neuen. Fertig.

Ciao
Alex
 
Blöde ist halt, wenn DU im Urlaub keinen Leihwagen mieten kannst oder irgendwo im Ausland angehalten wird und ein Übereifriger macht Dir Stress🤷‍♂️
 
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