Empfehlung Zusatzscheinwerfer

Ich habe heute einmal beim TÜV nachgefragt.

Er kannte die Lonerider und sagte das die Lampen selbst zwar ECE Zulassungen besitzen aber alle ihm bekannten Serienmotorräder in mindestens einen Punkt nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Am Motorrad sind max. 2 Fernscheinwerfer zulässig. Entsprechend müsste man das serienmäßige Fernlicht deaktivieren. Selbst wenn diese Möglichkeit bestehen würde, wäre dies nicht erlaubt da der Scheinwerfer mit Fernlicht geprüft und zugelassen wurde. Beim TFL und Blinkern ist es ähnlich. Maximal 2 sind erlaubt, beim deaktivieren haben wir wieder die oben genannte Problematik. 4 Zusatzscheinwerfer wie es bei vielen Adventure der Fall ist, ist natürlich ebenso unzulässig.

Die Zulassungen sind bei einem Serienmotorrad eigentlich nichts Wert, man kann laut ihm rein rechtlich auch nicht mehr von einer Grauzone sprechen. Lediglich bei einem Customumbau hätte man hier Möglichkeiten.

Er selbst würde damit niemanden durchfallen lassen sondern es „übersehen“. Bei korrekter Nutzung sieht er schon einen Sicherheitsgewinn, er würde lediglich bei einer offensichtlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einschreiten. Dies liegt bei jedem Prüfer im eigenen ermessen und auch in einer Polizeikontrolle muss man auf einen wohlwollenden Beamten hoffen. Eine rechtliche Grundlage gibt es nicht.

Auch wenn meine Vermutung lediglich bestätigt wurde, bin ich doch etwas enttäuscht. Ich wurde mit meinem Motorrad bisher noch nie von der Polizei rausgezogen aber ich denke trotzdem, dass das Thema für mich damit gestorben ist.
 
Ich sehe nicht den TÜV und die Polizei als Problem, ausser man übertreibt es. Ich sehe das Problem bei einem Unfall, wenn die gegnerische Seite das feststellt und dann mit dem Thema erloschene Betriebserlaubnis kommt.
 
Ich sehe nicht den TÜV und die Polizei als Problem, ausser man übertreibt es. Ich sehe das Problem bei einem Unfall, wenn die gegnerische Seite das feststellt und dann mit dem Thema erloschene Betriebserlaubnis kommt.
Vollkommen richtig, wenn nach einem Unfall ein Gutachter hinzugezogen wird und er das feststellt, macht die gegnerische Versicherung erst einmal dicht.

Die Nebelscheinwerfer dürfen auch bei Sichtweiten über 50m eingeschaltet werden. Also immer. Die Regelung gilt nur für die Schlussleuchte.
NSW dürfen erst bei Sichtweiten unter 80m durch Nebel, Regen, Schneefall, etc. eingeschaltet werden. Alles andere macht theoretisch auch keinen Sinn, da NSW den direkten Bereich vor dem Fahrzeug ausleuchten sollen. Dies iVm einer geringeren Fahrgeschwindigkeit (Sichtfahrregel) führt dazu, dass die Straße vor dem Fahrzeug zur Orientierung ausgeleuchtet werden soll. Wenn man sich den ausgeleuchteten Bereich bei PKW mit im unteren Bereich angebrachten NSW ansieht, stellt man fest, dass dieser ausgeleuchtete Bereich noch unterhalb der Leuchtreichweite des Abblendlichts liegt.
 
Kleiner Hinweis.
NSW dürfen erst bei Sichtweiten unter 80m durch Nebel, Regen, Schneefall, etc. eingeschaltet werde.
Es gibt für vorne keine Entfernungsbegrenzung.


§ 17 Abs. 3 StVO – Beleuchtung
(3) Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werde
 
Ich habe noch die 80m-Regel gelernt ;) und der Knackpunkt ist eben genau das Wort „erheblich“. Das Netz zitiert einige wenige Quellen, u.a. ADAC. Auch in diesem Link wird die Erheblichkeit mit ca. 100m angegeben. Das ist von meinen 80m nicht weit entfernt. Und aus dem unten stehenden Link geht noch einmal deutlich hervor, welcher Bereich durch NSW ausgeleuchtet wird. Dies macht, habe ich ja auch schon geschrieben, noch einmal mehr deutlich, dass NSW erst bei den genannten Sichtgrenzen Sinn machen.

 
Kann mir bitte jemand ein Bild zur Verfügung stellen, das den Zulassungscode aktueller LoneRider Scheinwerfer deutlich zeigt?
 
Hallo Jungs,
ist hier der Bedenkenträger Stammtisch zusammengekommen?
Ich werde lieber gesehen, als umgefahren zu werden, Licht gibt auch den „Blinden“ eine Chance mich auf der Gegenfahrbahn zu erkennen. In ganz EuroLand und weiter fahren Motorräder mit solchen Leuchten. Bei uns gehört die sinnfrei Überregulierung am Papier entfernt, wir brauchen ein paar weniger Schiedsrichter und bessere Stürmer, wenn es hier aufwärts gehen soll.
 
@SU26NEU

Du kannst machen was du willst aber darum geht es nicht. Es geht hier auch um eine sachliche Diskussion zu dem Thema und niemand hebt hier den Zeigefinger!

Die Diskussion hatten wir ja bereits in den verschiedenen Foren.
Ich bin grundsätzlich auch für ordnungsgemäße Beleuchtung und mein letztes Gespräch mit der Prüfer hat mich überzeugt, dass es durchaus einen Ermessensspielraum gibt.
Meine Plakette gabs ohne Beanstandung!
Ist gerade mal 14 Tage her - Und er hat sich die Funktion genau angesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe das Argument „gesehen werden“ zu 100 Prozent und bin mir auch sicher das die Gefahr „erwischt“ zu werden sehr gering ist.

Mein Hauptargument bei den Loneridern ist eher das haben wollen. Nur fände ich es schon gut, wenn bei Lonerider direkt ersichtlich wäre, das die Lampen zumindest in Deutschland nicht zugelassen sind. Dann wüsste jeder direkt worauf er sich einlässt und kann frei entscheiden. Auf der Homepage kommt es so rüber als wenn die Lampen sämtliche Zulassungen besitzen und somit legal fahrbar sind.

Wenns ums Gesehen werden geht, geht absolut nichts über einen Helm mit Neongelben Akzenten. Nachdem ich letzte Saison bewusst drauf geachtet habe was am meisten auffällt und somit die Sicherheit erhöht habe ich festgestellt das solche Helme oder auch Warnwesten wesentlich mehr auffallen als noch so helle oder blendende Scheinwerfer. Seit ich diese Saison nun nahezu täglich so einen Helm trage, ist mir niemand mehr vor die Nase gefahren. Mit Sicherheit ist auch ein wenig Glück dabei, blinde gibt’s immer wieder aber es ist schon sehr auffällig, das die Autos im Zweifel lieber warten. Mit dem auffälligen Helmdesign komme ich mittlerweile zurecht, eine Warnweste würde ich allerdings nicht tragen…
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann dazu nur sagen, mein TÜV-Bericht ist ohne Mängel! Und der Herr hat es sich genau angesehen. Als Laye freue ich mich dann, dass ein Fachmann mein Fahrzeug so abgenommen hat. Er war vermutlich ein Stürmer, kein Bedenkenträger! 👍🏼😎
 
Nur mal zum Klarstellung, ich will dir absolut nichts. Ich kenne die von dir angesprochenen Diskussionen in anderen Foren nicht und deswegen finde ich es schon wichtig, klare Fakten zu schaffen.

Auch mein TÜV Prüfer würde die Lampen nicht bemängeln, sie laut eigener Aussage übersehen und die Plakette erteilen. Aber wie oben geschrieben besitzen sie rein rechtlich in Deutschland keine Zulassung. Punkt. Ob wir die Gründe nun nachvollziehen können/wollen oder nicht ist doch erst einmal zweitrangig. Wenn man einen übereifrigen Polizisten erwischt wird ihm die Meinung eines Prüfers egal sein und das Motorrad einem Gutachter vorführen. Zudem hilft dann auch der mängelfreie TÜV Bericht nichts da der Prüfer die Lampen niemals darin erwähnen würde und noch weniger jemals schriftlich bestätigen wird, das die Lonerider den deutschen Vorgaben entsprechen. Stürmer hin oder her…

Soll jeder machen wie er will aber bitte bei Fakten bleiben.
 
blendende Scheinwerfer.
Mit den blendenden Scheinwerfern fährst Du dann durch einen unbeleuchteten Tunnel, wo das Wasser von der Decke tropft.
Der geblendete Autofahrer sieht keinen Straßenrand mehr und weiß nicht, ob er links oder rechts ist.
Wo fährst Du dann? An der Wand?

Mir sind schon genug Reiseenduros mit Superbeleuchtung im Tunnel aufgefallen, die blenden.
Hauptsche, die sehen was.
 
Ergebnis nach der Konfiguration!

Anhang anzeigen 7615
Okay, ihr habt mich, ich glaub es werden die MotoLights… Schande, die kosten echt ne Stange Geld. Aber gestern Abend hab ich mich erst wieder über das miese Licht an meiner 2015er ADV geärgert. Ich finde da sogar das Abblendlicht madig - evtl. lässt bei mir auch schon der Hauptscheinwerfer nach. Ohne die originalen Zusatzscheinwerfer kommst dir vor, als hättest da vorne so ne alte Carbidlampe aus dem Bergbau dran…
Edit: Wie hast du die denn befestigt? Ist ja auch eine ADV bei dir. Und hast du eine Verlängerung der Kabel mitbestellt? Die gibt es wohl optional zum dazubestellen. Danke dir!
 
Jeder Scheinwerfer der nicht richtig eingestellt ist blendet aber das bedeutet nicht, dass er nicht zugelassen ist.

Ich habe mal bei Danail und LoneRider nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, den kurveninneren Scheinwerfer mit den weitwinkligen LEDs automatisch bei Schräglage dazuzuschalten.
Leider ist das nicht möglich aber LoneRider denkt aber über das Thema nach. Mit einer Zulassung dann als Kurvenlicht, für die die es ab Werk nicht haben, wäre schon ganz cool.
 
Okay, ihr habt mich, ich glaub es werden die MotoLights… Schande, die kosten echt ne Stange Geld. Aber gestern Abend hab ich mich erst wieder über das miese Licht an meiner 2015er ADV geärgert. Ich finde da sogar das Abblendlicht madig - evtl. lässt bei mir auch schon der Hauptscheinwerfer nach. Ohne die originalen Zusatzscheinwerfer kommst dir vor, als hättest da vorne so ne alte Carbidlampe aus dem Bergbau dran…
Edit: Wie hast du die denn befestigt? Ist ja auch eine ADV bei dir. Und hast du eine Verlängerung der Kabel mitbestellt? Die gibt es wohl optional zum dazubestellen. Danke dir!

Ich schreibe Dir nacher eine PN, am Handy ist das etwas mühsam.
Gruß Uli
 
Ich habe mir ebenfalls die LoneRider MT9 bestellt und sie diese Woche in Ruhe eingebaut. Zuvor hatte ich die originalen BMW‑Tagfahrlichter montiert.
Der Einbau der MT9 war insgesamt gut machbar, wenn man sich etwas Zeit nimmt. Die Einstellmöglichkeiten sind wirklich top und optisch machen die Lampen richtig was her. Falls jemand Fragen zum Einbau hat - einfach melden
 

Anhänge

  • Bildschirmfoto 2026-06-22 um 02.30.04.png
    Bildschirmfoto 2026-06-22 um 02.30.04.png
    411,5 KB · Aufrufe: 18
Hat schon jemand die neuen MTL4 verbaut. Meine Frage, ist es möglich diese an die originale Halterung der ADV Zusatzbeleuchtung zu montieren? Die originalen Zusatzleuchten dafür demontieren.
 
Originale Halterungen sollen nicht stabil genug sein laut Lonerider.
Gilt nur für die Plastikhalter der normalen GS.
Bei der GS Adventure (da sind die am Sturzbügel) kein Problem.
Die Lampen sind halt sackenschwer und das würde das Plastik nicht lange mitmachen.
Habe sie an meiner GSA am Sturzbügel in der OEM-Aufnahme verbaut. Keine Probleme.
Da sie (also die MTL9, wie sie neuerdings heißen) auch recht groß sind, gebe ich zu bedenken, dass die ein paar cm über die Sturzbügel nach außen rausstehen, sodass sie im Falle eines Sturzes auf jedenfall Kontakt bekommen. Ist mir passiert, haben sie aber überlebt.
 
Ich habe am WE in den Dolos einige GS Adv mit NSW + LoneRider gesehen. Es war bestes Wetter, strahlender Sonnenschein, und die Kollegen sind tagsüber mit der "vollen Kapelle" (d.h. TFL + NSW + LR) gefahren. Das war schon eine ordentliche Lichtorgel und eigentlich vollkommen drüber, nicht gesehen werden ist damit quasi - auch für Oma Gertrud auf dem Weg zum Markt - unmöglich. Auf der anderen Seite sehen das "andere" auch und ich kann mir kaum vorstellen, dass man damit bei einer Kontrolle durchkommt. Btw. ich habe am letzten WE auch so viele Kontrollen der Carabiniere in den Dolos gesehen wie schon lange nicht mehr.....
 
nicht gesehen werden ist damit quasi - auch für Oma Gertrud auf dem Weg zum Markt - unmöglich.
Was hilft gesehen werden wenn es dann heißt: Der war doch noch soo weit weg.
Hatten wir erst. Wir kamen mit Hinterrad in der Luft einen Meter vor der Fahrertür zum stehen. Die 40-50 jährige Dame meinte nur: hat ja gut gereicht. Ist ja niGS passiert. Die macht es wohl immer so.
 
Hi
Mit der HU ist das ganz einfach: "Übersieht" der Prüfer die Leuchten, passiert irgendetwas und man beruft sich darauf, dass der Prüfer nichts gesagt hat, so wird dieser schwören, dass die Dinger zum Prüfzeitpunkt nicht dran waren.
Waren sie dran aber "deaktiviert", dann hat er seine Prüfregeln missachtet. Was dran ist muss funktionieren.
Wenn es blöd geht, er regelmässig "zu viel übersieht" und ein missgünstiger Kollege ihm ein solches Fahrzeug unterjubelt, hat er keinen Job mehr.
gerd
 
Was hilft gesehen werden wenn es dann heißt: Der war doch noch soo weit weg.
Hatten wir erst. Wir kamen mit Hinterrad in der Luft einen Meter vor der Fahrertür zum stehen. Die 40-50 jährige Dame meinte nur: hat ja gut gereicht. Ist ja niGS passiert. Die macht es wohl immer so.

Bevor jetzt mehrere "ihre Erfahrungen" preisgeben und das zuviel OT wird, ja es gibt immer wieder aufmerksame, unbelehrbare, überforderte oder schlichtweg ignorante Verkehrsteilnehmer.

Trotzdem halte ich die Dinger, wenn man nicht gerade in der Sibirischen Wildnis bei nachts unterwegs ist, im zivilisierten Mitteleuropa für schlichtweg unnötig und too much. Von der rechtlichen Einschätzung der Prüforgane oder der Trachtengruppe mal ganz abgesehen.....
 
Hi
Mit der HU ist das ganz einfach: "Übersieht" der Prüfer die Leuchten, passiert irgendetwas und man beruft sich darauf, dass der Prüfer nichts gesagt hat, so wird dieser schwören, dass die Dinger zum Prüfzeitpunkt nicht dran waren.
Waren sie dran aber "deaktiviert", dann hat er seine Prüfregeln missachtet. Was dran ist muss funktionieren.
Wenn es blöd geht, er regelmässig "zu viel übersieht" und ein missgünstiger Kollege ihm ein solches Fahrzeug unterjubelt, hat er keinen Job mehr.
gerd
Was Du alles weist. Hat ja auch gestern erst in der Zeitung gestanden......🙈
 
Zurück
Oben Unten