Digitaler KFZ-Schein

Es ist vielleicht kein Fehler, kein Pionier zu sein, sondern abzuwarten, bis die Kinderkrankheiten behoben sind.
Sie mir nicht böse, aber ich finde, das ist Denken von Vorgestern.
Das macht Deutschland gerade im großen Stil bei der Digitalisierung - und deswegen sind wir ja auch wunderbar abgehängt. Man muss anders denken. Softwareprojekte sind ein laufender Procress (CI/CD). Da gibt kein Anfang und kein Ende..... Aber mann sollte (möglichst) früh aufsteigen sonst ist der Zug voll und die Erfahrung fehlt zudem. "Never change a running System" ist unter heutigen Gesichtspunkten nur noch vollkommen dämlich (Stichwort Sicherheit)

aber vielleicht ziehe ich den Radios zu groß. Jeder einzelne kann natürlich machen, was er möchte
 
Zuletzt bearbeitet:
Was geschieht eigentlich, wenn die "Freunde und Helfer" den Führerschein einbehalten wollen und dieser nur in digitaler Form vorliegt, da die Version im Scheckkartenformat irgendwoe rumfliegt?
 
Was geschieht eigentlich, wenn die "Freunde und Helfer" den Führerschein einbehalten wollen und dieser nur in digitaler Form vorliegt
Bei diesem Konzept muss das logischerweise das Gleiche sein wie beim digitalen Fahrzeugschein: Sie müssen ihn digital einbehalten.
Wie ich irgendwo in der Länge des Threads erklärt habe, ist der digitale Fahrzeugschein ja eigentlich nicht der Ausweis selber, sondern das Handy ist nur das Anzeigegerät für das in einem Rechenzentrum hinterlegte digitale Abbild des Dokuments. Folglich müsste die Polizei den Zugriff darauf sperren (lassen), worauf in der Folge irgendwann später, wenn es mal wieder aktualisiert hat, auch seine Anzeige im Handy verschwindet. Warum soll das beim Führerschein anders laufen ? Allenfalls zeigt es noch an, dass der Führerschein eingezogen ist. Bei der deutschen Gründlichkeit wurde doch bestimmt an diesen Fall gedacht ?!
 
Was geschieht eigentlich, wenn die "Freunde und Helfer" den Führerschein einbehalten wollen und dieser nur in digitaler Form vorliegt, da die Version im Scheckkartenformat irgendwoe rumfliegt?
Dann ist der Führerschein in der gleichen Sekunde aus der App. Viel einfacher als mit der Karte rumhantieren. Die Karte selbst darfst du dann später persönlich abgeben 😉
 
Da ja aktuell über einen digitalen Sperrvermerk diskutiert wird, der der Einiehung der Karte gleichkommt, werde ich wohl weiter die Karte vergessen und die Strafe von (sage und schreibe) 10€ in Kauf nehmen.
 
Musst du aber Angst um deinen Führerschein haben, dass du solche Erwägungen anstellst. :cautious: Wer fürchtet, dass sein Führerschein bei der Kontrolle beschlagnahmt wird, muss erheblich gegen Vorgaben verstoßen haben. Der Ordnungsbeamte muss mit hoher Gewissheit davon ausgehen, dass ein Richter den Entzug mit sofortiger Wirkung anordnet. Der sofortige Einzug ist daher an Bedingungen geknüpft, die Regelfälle finden sich im § 69 Abs. 2 StGB. Und wenn du nach Lesen der Bedingungen die Beschlagnahmung weiter fürchtest, dann solltest du vielleicht im Sinne aller etwas ändern.

Bei üblichen Verstößen, die zum Verlust des Führerscheins führen, muss man diesen nach meinem Kenntnisstand abgeben und hat einen beschränkten Einfluss an das Zeitfenster.

Gruß
Klaus
 
Bei diesem Konzept muss das logischerweise das Gleiche sein wie beim digitalen Fahrzeugschein: Sie müssen ihn digital einbehalten.
Wie ich irgendwo in der Länge des Threads erklärt habe, ist der digitale Fahrzeugschein ja eigentlich nicht der Ausweis selber, sondern das Handy ist nur das Anzeigegerät für das in einem Rechenzentrum hinterlegte digitale Abbild des Dokuments. Folglich müsste die Polizei den Zugriff darauf sperren (lassen), worauf in der Folge irgendwann später, wenn es mal wieder aktualisiert hat, auch seine Anzeige im Handy verschwindet. Warum soll das beim Führerschein anders laufen ? Allenfalls zeigt es noch an, dass der Führerschein eingezogen ist. Bei der deutschen Gründlichkeit wurde doch bestimmt an diesen Fall gedacht ?!
Ja. Eine Übersicht der IT-Verfahren hatte ich irgendwo weiter vorn schon mal gepostet.

Relevant ist nicht die "digitale Kopie" auf dem Handy, sondern was im Zentralen Fahrzeugregister ZFZR (Kfz-Schein, gültige Versicherung, gültige HU) oder beim Führerschein im Zentralen Fahrerlaubnisregister ZFER (FS ja/nein/entzogen) und Fahreignungsregister FAER (Punkte, Fahrverbot) abgelegt ist.
Die Informatien der 3 Verfahren werden in ZEVIS (Zentrales Verkehrs-Informationssystem) des Kraftfahrt-Bundesamtes verarbeitet und für berechtigte Stellen (wie Polizei oder Zulassungsbehörden) abrufbar gemacht.
 
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Was geschieht eigentlich, wenn die "Freunde und Helfer" den Führerschein einbehalten wollen und dieser nur in digitaler Form vorliegt, da die Version im Scheckkartenformat irgendwoe rumfliegt?
Kein Problem festzustellen, ob Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist. Das fragt die Polizei über ZEVIS ab (heute schon, nur noch nicht EU-weit).
 
Musst du aber Angst um deinen Führerschein haben, dass du solche Erwägungen anstellst. :cautious: Wer fürchtet, dass sein Führerschein bei der Kontrolle beschlagnahmt wird, muss erheblich gegen Vorgaben verstoßen haben. Der Ordnungsbeamte muss mit hoher Gewissheit davon ausgehen, dass ein Richter den Entzug mit sofortiger Wirkung anordnet. Der sofortige Einzug ist daher an Bedingungen geknüpft, die Regelfälle finden sich im § 69 Abs. 2 StGB. Und wenn du nach Lesen der Bedingungen die Beschlagnahmung weiter fürchtest, dann solltest du vielleicht im Sinne aller etwas ändern.

Das ist ja auch in vielen Technikforen derzeit DAS Argument gegen dieses Angebot. Muss man sich echt fragen, wie a) die Menschen eigentlich noch fahren (wobei ich da aus der täglichen Praxis heraus verstehe, warum viele ihre Lappen lieber gar nicht erst dabei haben) und b) wann bzw. warum eigentlich so viele Menschen jede Form von technischer Neuerung/Änderung/Verbesserung ablehnen. Auf der anderen Seite: Mir egal. Ich freue mich drauf und werde es nutzen.
 
Musst du aber Angst um deinen Führerschein haben, dass du solche Erwägungen anstellst. :cautious: Wer fürchtet, dass sein Führerschein bei der Kontrolle beschlagnahmt wird, muss erheblich gegen Vorgaben verstoßen haben. Der Ordnungsbeamte muss mit hoher Gewissheit davon ausgehen, dass ein Richter den Entzug mit sofortiger Wirkung anordnet. Der sofortige Einzug ist daher an Bedingungen geknüpft, die Regelfälle finden sich im § 69 Abs. 2 StGB. Und wenn du nach Lesen der Bedingungen die Beschlagnahmung weiter fürchtest, dann solltest du vielleicht im Sinne aller etwas ändern.

Bei üblichen Verstößen, die zum Verlust des Führerscheins führen, muss man diesen nach meinem Kenntnisstand abgeben und hat einen beschränkten Einfluss an das Zeitfenster.

Gruß
Klaus
Ganz so abwegig ist das nicht. Freund und ich kommen in Motorradkontrolle der Polizei, dazu noch Alk- und Drogentest vor Ort.
Der Drogentest des Freundes ist positiv auf Opiate. Führerschein wird vor Ort beschlagnahmt und er wird mitgenommen zur Blutabnahme.
Nach 2 Wochen war das Ergebnis des Bluttests da, negativ auf Opiate und andere Drogen. Stellt sich raus, er hat Mohnbrötchen gegessen und der Pinkel-Schnell-Test war dadurch positiv. Führerschein trotzdem 2 Wochen weg und er hat dadurch fast den Job verloren, riesen Problem.

Hier erklärt ein Anwalt, warum es wirklich sinnvoll sein kann, den Führerschein physisch gar nicht mitzunehmen: https://cd-anwaltskanzlei.de/fuehrerschein/1074-fuehrerschein-nicht-mitfuehren
 
Kann man alles berücksichtigen. Unter normalen Umständen wird der Führerschein dann beschlagnahmt, wenn ein Richter das auch aufgrund der Beweislage tun würde. Die Frage ist, warum dein Freund vor Ort auf Opiate getestet wurde bzw. ein Urintest erforderlich war und er auch noch zugestimmt hat. Auffälliges Verhalten, welches das rechtfertigt? Ich habe bisher nicht gehört, dass das einfach so gemacht werden darf. Es muss dafür einen Grund geben. Gründe für die Beschlagnahmung sind bei z. B. mehr als 1,1 Promille, Fahren unter Drogen, grob fahrlässiges Verhalten unter Gefährdung anderer (z. B. beim Überholen), Fahrerflucht, Fahrzeugrennen im öffentlichen Verkehr. Das sind alles Dinge, die üblicherweise nie in Betracht kommen.

Dem Urintest würde ich aufgrund der Fehleranfälligkeit nie zustimmen. Und ein Bluttest muss nur akzeptiert werden, wenn es einen begründeten Anlass gibt, also entsprechende Indizien die Möglichkeit des Drogenkonsums anzeigen. Wenn ein dafür grundsätzlich erforderliches Kriterium zutrifft (z. B. Cannabisgeruch, glasige Augen, lallende Sprache, Schlangenlinien), kann der Vorschlag auf den Schnelltest vom Polizisten kommen. Nur muss man diesem nicht folgen. Gerade einen Schnelltest würde ich hier nicht akzeptieren.

Es wäre spannend zu lesen, wer so etwas hier im Forum mit welcher Begründung mal machen sollte bzw. gemacht hat. Wegen solcher Einzelfälle die Digitalisierung zu verweigern, kann man machen. Damit steht man sich aber bei allen moderneren Lösungen im Weg, denn keine ist zu 100% perfekt. Unter diesem Kriterium kann man auch keine R1300GS kaufen. Die Wahrscheinlichkeit von Fehlern beim ASA sind dafür viel zu hoch. Auch das Y-AMT ist teils grob fahrlässig unterwegs. Da kam es zu plötzlichem Durchschalten der Gänge von oben nach unten. Wer damit fährt, das nachgewiesenermaßen wusste und so einen Unfall verursacht, handelt tatsächlich grob fahrlässig.

Gruß
Klaus
 
Es wäre spannend zu lesen, wer so etwas hier im Forum mit welcher Begründung mal machen sollte bzw. gemacht hat.

Ich hatte nicht ohne Grund gefragt und werde da aber nicht näher drauf eingehen.

Mein Fazit der damaligen Geschichte ist (auch auf ausdrückliches Anraten meines damaligen Anwalts), dass die Karte "irgendwo" bleibt und ich keinen Wert auf eine verpflichtende Digitalisierung lege.
 
Und ein Bluttest muss nur akzeptiert werden, wenn es einen begründeten Anlass gibt, also entsprechende Indizien die Möglichkeit des Drogenkonsums anzeigen. Wenn ein dafür grundsätzlich erforderliches Kriterium zutrifft (z. B. Cannabisgeruch, glasige Augen, lallende Sprache, Schlangenlinien), kann der Vorschlag auf den Schnelltest vom Polizisten kommen. Nur muss man diesem nicht folgen. Gerade einen Schnelltest würde ich hier nicht akzeptieren.


Gruß
Klaus
Du sagst es ja selbst. Glasige Augen, weil du mit offenem Visier gefahren bist....
 
Kann man alles berücksichtigen. Unter normalen Umständen wird der Führerschein dann beschlagnahmt, wenn ein Richter das auch aufgrund der Beweislage tun würde. Die Frage ist, warum dein Freund vor Ort auf Opiate getestet wurde bzw. ein Urintest erforderlich war und er auch noch zugestimmt hat. Auffälliges Verhalten, welches das rechtfertigt? Ich habe bisher nicht gehört, dass das einfach so gemacht werden darf. Es muss dafür einen Grund geben. Gründe für die Beschlagnahmung sind bei z. B. mehr als 1,1 Promille, Fahren unter Drogen, grob fahrlässiges Verhalten unter Gefährdung anderer (z. B. beim Überholen), Fahrerflucht, Fahrzeugrennen im öffentlichen Verkehr. Das sind alles Dinge, die üblicherweise nie in Betracht kommen.

Dem Urintest würde ich aufgrund der Fehleranfälligkeit nie zustimmen. Und ein Bluttest muss nur akzeptiert werden, wenn es einen begründeten Anlass gibt, also entsprechende Indizien die Möglichkeit des Drogenkonsums anzeigen. Wenn ein dafür grundsätzlich erforderliches Kriterium zutrifft (z. B. Cannabisgeruch, glasige Augen, lallende Sprache, Schlangenlinien), kann der Vorschlag auf den Schnelltest vom Polizisten kommen. Nur muss man diesem nicht folgen. Gerade einen Schnelltest würde ich hier nicht akzeptieren.

Es wäre spannend zu lesen, wer so etwas hier im Forum mit welcher Begründung mal machen sollte bzw. gemacht hat. Wegen solcher Einzelfälle die Digitalisierung zu verweigern, kann man machen. Damit steht man sich aber bei allen moderneren Lösungen im Weg, denn keine ist zu 100% perfekt. Unter diesem Kriterium kann man auch keine R1300GS kaufen. Die Wahrscheinlichkeit von Fehlern beim ASA sind dafür viel zu hoch. Auch das Y-AMT ist teils grob fahrlässig unterwegs. Da kam es zu plötzlichem Durchschalten der Gänge von oben nach unten. Wer damit fährt, das nachgewiesenermaßen wusste und so einen Unfall verursacht, handelt tatsächlich grob fahrlässig.

Gruß
Klaus
Hat aber alles niGS mit der Digitalisierung zu tun. Die Fahrerlaubnis hat er so oder so nicht. Einziger Unterschied: er könnte auf Nachfrage seinem Arbeitgeber die Karte zeigen und (wider besseres Wissens = Kündigungsgrund) behaupten, dass er eine gültige Fahrerlaubnis hätte.
 
...dass die Karte "irgendwo" bleibt und ich keinen Wert auf eine verpflichtende Digitalisierung lege.
Verpflichtend ist bisher gar nichts. Ich habe auch nicht gehört, dass es verpflichtend werden soll. Nach meinem Kenntnistand ist der Führerschein eine Urkunde. Und so lange eine App nicht denselben Status erlangt hat, kann sie nie verpflichtend eingeführt werden. Im Ausland ist die App in weiten der Welt auch nichts wert, so dass die Urkunde "Führerschein" grundsätzlich bleiben wird.

Gruß
Klaus
 
Interessant wird der digitale Führerschein in Kombination mit einem digitalen Fahrzeugschein.
Mein entsperrtes Telefon würde ich allerdings nicht den Ordungshütern überlassen wollen.
 
Wie ich irgendwo in der Länge des Threads erklärt habe, ist der digitale Fahrzeugschein ja eigentlich nicht der Ausweis selber, sondern das Handy ist nur das Anzeigegerät für das in einem Rechenzentrum hinterlegte digitale Abbild des Dokuments.
'n Abend,

das dachte ich bis gestern Abend auch. :)

Ich habe gestern meine Zulassungsbescheinigungen Teil I im I-KFZ freigeschaltet. Die Optik ist völlig anders, m.E. sogar deutlich besser und verständlicher als das Original. Bei einer Kontrolle sind die Daten schnell und übersichtlich lesbar, selbst wenn das Telefon nur dem Beamten hingehalten wird.
 
das dachte ich bis gestern Abend auch
Mit digitales Abbild des Dokuments meinte ich kein Foto des Papierausdrucks (dachte, das wäre selbstverständlich), sondern den Datensatz !
Tatsächlich ist die Darstellung im Handy besser lesbar, weil die Legende eingearbeitet ist, während die die im Papierdokument nicht nur abgesetzt gedruckt ist, sondern auch noch so klein, dass ich selbst mit der Lesebrille Schwierigkeiten habe.
 
Interessant wird der digitale Führerschein in Kombination mit einem digitalen Fahrzeugschein.
Mein entsperrtes Telefon würde ich allerdings nicht den Ordungshütern überlassen wollen.
Zeigen reicht. Überlassen ist ausdrücklich nicht erforderlich. siehe FAQ des BMV
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Mein entsperrtes Telefon würde ich allerdings nicht den Ordungshütern überlassen wollen.

Dafür gibt es den „geführten Zugriff“ (beim iPhone). Damit steht nur die aktive App zur Verfügung. Alles andere bleibt gesperrt. Bei Android musst du bzgl. der Funktion mal die Suchmaschine nutzen.
 
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