Kann man alles berücksichtigen. Unter normalen Umständen wird der Führerschein dann beschlagnahmt, wenn ein Richter das auch aufgrund der Beweislage tun würde. Die Frage ist, warum dein Freund vor Ort auf Opiate getestet wurde bzw. ein Urintest erforderlich war und er auch noch zugestimmt hat. Auffälliges Verhalten, welches das rechtfertigt? Ich habe bisher nicht gehört, dass das einfach so gemacht werden darf. Es muss dafür einen Grund geben. Gründe für die Beschlagnahmung sind bei z. B. mehr als 1,1 Promille, Fahren unter Drogen, grob fahrlässiges Verhalten unter Gefährdung anderer (z. B. beim Überholen), Fahrerflucht, Fahrzeugrennen im öffentlichen Verkehr. Das sind alles Dinge, die üblicherweise nie in Betracht kommen.
Dem Urintest würde ich aufgrund der Fehleranfälligkeit nie zustimmen. Und ein Bluttest muss nur akzeptiert werden, wenn es einen begründeten Anlass gibt, also entsprechende Indizien die Möglichkeit des Drogenkonsums anzeigen. Wenn ein dafür grundsätzlich erforderliches Kriterium zutrifft (z. B. Cannabisgeruch, glasige Augen, lallende Sprache, Schlangenlinien), kann der Vorschlag auf den Schnelltest vom Polizisten kommen. Nur muss man diesem nicht folgen. Gerade einen Schnelltest würde ich hier nicht akzeptieren.
Es wäre spannend zu lesen, wer so etwas hier im Forum mit welcher Begründung mal machen sollte bzw. gemacht hat. Wegen solcher Einzelfälle die Digitalisierung zu verweigern, kann man machen. Damit steht man sich aber bei allen moderneren Lösungen im Weg, denn keine ist zu 100% perfekt. Unter diesem Kriterium kann man auch keine R1300GS kaufen. Die Wahrscheinlichkeit von Fehlern beim ASA sind dafür viel zu hoch. Auch das Y-AMT ist teils grob fahrlässig unterwegs. Da kam es zu plötzlichem Durchschalten der Gänge von oben nach unten. Wer damit fährt, das nachgewiesenermaßen wusste und so einen Unfall verursacht, handelt tatsächlich grob fahrlässig.
Gruß
Klaus