Diebstahlschutz

Wenn er sein Bike im Viano parkt, wird er wohl den Lenker nicht nach links einschlagen und das LS einrasten können. Sichert er es nachweislich (Bild) mit einem zusätzlichen Seilschloss etc., kann er zumindest darauf hoffen, dass die Versicherung diese Diebstahlsicherung akzeptiert. Ohne entsprechende Sicherung, würde die Versicherung wahrscheinlich sehr schnell sagen, dass sie für den Schaden nicht aufkommen muss. Interessant ist bei dieser Konstellation aber, wie das Motorrad im verschlossenen Transporter im Vergleich zu sonstigen Dingen (Gepäckstücke) von der Versicherung behandelt wird. Bei einem Transport auf dem Anhänger wird ja wohl keine Gewähr durch die Versicherung übernommen. Haben wir ja schon mal in einem entsprechenden Thread diskutiert.
 
@Peter ; es geht darum, dass der Fahrzeugführer/Versicherungsnehmer nachweisen muss dass das Fahrzeug gesichert war. Üblicherweise beim Motorrad durch das Lenkradschloss. Natürlich ist da kein Foto o. ä. erforderlich. Hier im Beitrag ging es darum, dass das Lenkradschloss nicht genutzt wird. Bei einer anderen, erforderlichen Sicherung, z. B. ein Seilschloss, kann ein Foto helfen.

Wer was bei der Versicherung im Schadensfall angibt, steht auf einem anderen Blatt. Bin ich bei einem Diebstahl ehrlich und sage "das Lenkradschloss war nicht aktiviert, dafür habe ich ein Seilschloss benutzt", viel Spaß mit der Versicherung ohne irgendeinen kleinen Nachweis.


@B4m2l; genau diese Aussage, "Foto reicht aus" habe ich von meiner Versicherung erhalten.
 
Im Fall, dass mein Motorrad entwendet und wiedergefunden wird, würde ich einen Gutachter einschalten (in Absprache mit der Versicherung, aber notfalls auch auf eigene Kosten).
Tatsächlich habe ich eine emotionale Bindung zu meinen Fahrzeugen und hätte sie gerne so wieder, wie vor der Entwendung.
Bekomme ich ersatzweise Geld und kaufe mir davon ein gebrauchtes Fahrzeug, kenne ich die Vorgeschichte weniger gut. Handelt es sich um ein nahezu neuwertiges, sieht die Sache vielleicht anders aus.

Bedenken, dass die Diebe den Motor malträtierten und er Schäden davongetragen davongetragen haben könnte, hätte ich zunächst nicht.

Ergo: gut sichern und nicht leicht klauen lassen. Wenn schon, dann sollen die Halunken für ihr finsteres Handwerk richtig schuften.

Wie wär's wenn das Motorrad folgenden Audiofile abspielen würde:
"Selbstzerstörungssequenz eingeleitet! Detonation in zehn ... neun ... acht ... sieben ..." (Das Ganze mit der Computerstimme aus der Startequenz von Raumschiff Orion).
Wer realisiert das für mich?
In wie vielen Sprachen? 🤔
 
Worum geht’s hier? Gürtel und Hosenträger!?

Ach und die Kneifzange natürlich.
 
Hier steht ziemlich viel Quatsch bzgl den Versicherungen - vielleicht einfach mal in eure Vertragsbedingungen schauen.

Den Nachweis, das ein Moped abgeschlossen war muss ich nicht führen - das ist erstmal unmöglich - umgekehrt wird ein Schuh draus.

Ein Foto hilft da grad mal niGS, weil zwischen Foto und Diebstahl kann ich wieder aufgeschlossen haben, den Schlüssel nebendran gelegt,...
Also gebe ich bei der Schadensmeldung - und das sollte ehrlich sein - an Fzg mit Lenkschloss gesichert, nicht gesichert,...
Problem das Ding taucht auf und das Lenkschloss ist nicht geknackt - blöd, jetzt kann die Versicherung sagen - leck mich, falsche Angaben.

Muss ich das Ding eigentlich mit dem Lenkschloss abschließen?
Kommt drauf an - die Formulierung im Vertrag kann z.B. lauten "geeignet gesichert".

Zahlt die Versicherung nicht, wenn weder Lenkschloss, noch Bremsscheibenschloss, o.ä.?
Kommt drauf an - in bestimmten Versicherungen ist der Einwand bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen - Versicherer zahlt.
1785477562693.png

Jetzt - der letzte Punkt der speziell für moderne Mopeds gilt.
Das Ding taucht auf, keine Beschädigungen am Lenkschloss und trotzdem war es weg.
Keyless go, im Falle des Streitfalles lässt sich wahrscheinlich plausibel belegen das es technische Möglichkeiten gibt solche System elektronisch zu knacken - Versicherung zahlt.

Ein mech. Lenkschloss kann übrigens auch schnell gepickt werden, mit passender Maschine (lässt sich nachweisen) oder manuell - macht natürlich keiner der Jungs die 08/15 klauen.
 
Im Fall, dass mein Motorrad entwendet und wiedergefunden wird, würde ich einen Gutachter einschalten (in Absprache mit der Versicherung, aber notfalls auch auf eigene Kosten).
'n Abend,

bei allen Kaskoschäden wird der Gutachter vom Versicherer beauftragt und bezahlt.

Wenn das Mopped im verschlossenen Viano steht, ist es ausreichend gesichert.
 
Wenn das Mopped im verschlossenen Viano steht, ist es ausreichend gesichert.

Das haben mir deine Ex-Kollegen etwas anders erzählt!?
Welche Versicherung zahlt in deinem Beispiel? Viano, Motorrad?
 
Das haben mir deine Ex-Kollegen etwas anders erzählt!?
Welche Versicherung zahlt in deinem Beispiel? Viano, Motorrad?
'n Abend,

in den Bedingungen steht der Begriff "Diebstahl", dieser beinhaltet nicht das Gewaltmerkmal wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung. Diebstahl kann auch die einfache Wegnahme einer Sache sein.

Nirgends habe ich einen Hinweis gefunden, dass das Lenkradschloss betätigt sein muss. Wenn der Diebstahl des KFZ grob fahrlässig ermöglicht wird, kann die Entschädigung versagt werden. Für mich heißt das, dass der Schaden ersetzt werden muss, wenn das Motorrad im verschlossenen Viano oder in einer verschlossenen Garage gestanden hat.

Es zahlt immer die Fahrzeugversicherung, vulgo Kasko, des entsprechenden KFZ. Wenn nur das Motorrad gestohlen wird, die Kasko hiervon. Der Schaden, der durch Aufbrechen am Auto entsteht, wird von dessen Kasko bezahlt.

In meinen fast 40 Berufsjahren hatte ich zum Glück keine Schäden, die so entstanden sind. Allerdings waren auch Totalentwendungen von drei Anhängern, davon zwei Autotransportern, dabei. Soweit ich mich entsinne, standen alle drei ungesichert auf den jeweiligen Höfen der Eigentümer. Wir haben alle reguliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was für ne Diskussion schon wieder. Vermutlich stellen 9,9 von 10 Leuten ihr Motorrad mit verriegeltem Lenkschloss ab. Der Rest, der meint cleverer zu sein, hampelt halt dann mit der Versicherung rum oder hat Glück, und das Motorrad bleibt unangetastet.
 
Bin ich jetzt ein 0,1%er Outlaw?
Die meiste Zeit sind meine Mopeds bei mir zumindest auf dem Gelände geparkt und nicht verriegelt, auch bei kurzenn Pausen am Supermarkt oder auf Tour ist der Lenker rechts eingeschlagen - für mich steht da das Moped "schöner".
Seit ich an der GS nur noch links veriegeln kann nutze ich das Dings nur noch seltenst.
 
Da es hier ja auch öfter um das Lenkschloß geht. In dem Schadensformular von meiner Versicherung wird nach dem Lenkschloß nicht explizit nachgefragt, auf jeden Fall aktuell nicht ;)

Im Schadensformular steht: Wie wurde ihr Fahrzeug vor dem Ereignis gegen Diebstahl gesichert, dann zum ankreuzen

( ) Türen/Kofferraum abgeschlossen
( ) Fenster/Cabrioverdeck geschlossen
( ) Kette / Schloss (Krad)
 
Wahrscheinlich, weil sie ganz einfach davon ausgehen, dass jeder Motorradfahrer seinen Lenker verriegelt.
Die fragen ja auch nicht, ob das Lenkradschloss beim Auto eingerastet war.

Das ist möglicherweise eine Grundvoraussetzung des Versicherungsvertrages, der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht.
Aber durchgelesen habe ich mir die ganze Scheiße auch noch nie.

6 Seiten in Mikroschrift.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wahrscheinlich, weil sie ganz einfach davon ausgehen, dass jeder Motorradfahrer seinen Lenker verriegelt.
Die fragen ja auch nicht, ob das Lenkradschloss beim Auto eingerastet war.

Das ist möglicherweise eine Grundvoraussetzung des Versicherungsvertrages, der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht.
Aber durchgelesen habe ich mir die ganze Scheiße auch noch nie.

6 Seiten in Mikroschrift.

Ich vermute die Versicherung gibt hier eher zu verstehen das Sie natürlich möchte das das Krad gesichert war, aber das sie sich nicht auf das Lenkschloss beruft (was ja eh meist mehr crap ist) und man einen Kunden nicht schlechter stellt der sein Krad freiwillig besser abgesichert hat. Es ist hier auch kein Bildnachweis vermerkt. Auto mag hier auch eine andere Geschichte sein, da die Hürde / Schwelle, hier erst einzubrechen und zu klauen schon höher ist. Vermutlich wenn die ersten zwei Punkte erfüllt sind beim Pkw, man dem Halter auch nicht mehr grundsätzlich "grobe Fahrlässigkeit" vorwerfen kann bei einem Diebstahl.
 
Zurück
Oben Unten