Braucht der Scheinwerferschutz eine ABE bei der 1300 GS ?

Joey K.

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Servus,

in der Zeit zwischen dem Kauf meiner R 1300 GS und der Abholung bin ich etwas unüberlegt mit dem Kauf von Zubehörteilen umgegangen.

Hier habe ich mir von TEMU diesen Lampenschutz bestellt und auch diese breitere Nase welche eigentlich nur die ADV am Schnabel trägt.

Nun hab ich hier im Forum bei den Einbauanleitungen gesehen, das sogar BMW selbst diesen Lampenschutz anbietet:

https://manuals.bmw-motorrad.com/ma...5B3B3C9_Scheinwerferschutz_0M21_00_202309.pdf

also hatte ich mich erst noch über meinen Kauf gefreut.

Gersten kam ich dann zufällig auf die Seite von Touratech, welchen auch einen Lampenschutz anbieten, nur habe ich hier in der Beschreibung
im Kleingedruckten gelesen, das dieser Lampenschutz keine Zulassung für die StVo hat und deshalb nur im privaten Raum z.B. bei Enduro Fahrten
zum Einsatz kommen darf.

Hatte mir damals ehrlich keine Gedanken gemacht und weiß jetzt nicht ob dieser Lampenschutz von BMW eine Zulassung zur StVo oder eine ABE,
Betriebserlaubnis hat ?

Hier war ich irgenwie im Irrglauben das ich auch bei den TEMU Teilen keine ABE oder Betriebserlaubnis benötige.

Bevor ich jetzt aber das Werkzeug aus der Kiste hole und anfange die Teile zu montieren, möchte ich besser nochmals nachfragen ob diese
Teile wie Lampenschutz und breite Nase ohne ABE oder Betriebserlaubnis montiert werden dürfen.

Anderfalls kommt das ganze leider in den gelben Sack und ich erspare mir die Arbeit und auch noch Ärger.

Kann mir hierzu vielleicht jemand eine Auskunft geben ?
 
Keine Zulassung für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum.

Im hiesigen Fall (Veränderungen im Bereich der Beleuchtungsanlage) könnte ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Sinne von § 19 StVZO Absatz 2 Nr. 2 im Raume stehen (hier konkret Verschlechterung des eigentlichen Lichtausfalls und / oder damit einhergehende Blendung des Gegenverkehrs).

Mögliche Folgen:
- Owi-Anzeige (70 Euro - plus Verwaltungsgebühren)
- Mängelkarte / Kontrollbericht
- Untersagung der Weiterfahrt, wenn das Ding vor Ort nicht abgebaut werden kann

Eigene Erfahrung als "Kontrollorgan" und Fahrer einer Enduro:
- Scheinwerferschutz aus durchsichtigem Kunststoffen fallen weniger auf, als Gitter
- in der Regel ist das nicht unbedingt das, wo bei Kontrollen drauf geachtet wird
- wenn man Pech hat, leider doch
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,

vielen Dank für eure schnelle Rückantwort, sowie die ausführliche Erklährung und der möglichen Folgen.

Hatte mir auch leider damals keine Gedanken wegen der Lichtbrechnung und damit die Möglichkeit Verkehrsteilnehmer zu blenden.

Da lasse ich nun lieber mein Werkzeug im Werkzeugschrank und den Scheinwerferschutz in Karton, denn ich will Spaß mit der GS haben
und keine Probleme mit der Rennleitung.
 
Hier war ich irgenwie im Irrglauben das ich auch bei den TEMU Teilen keine ABE oder Betriebserlaubnis benötige.
Über diesen Irrtum wurdest Du ja schon in dem Beiträgen vor meinem aufgeklärt.
Touratech, welchen auch einen Lampenschutz anbieten, nur habe ich hier in der Beschreibung
im Kleingedruckten gelesen, das dieser Lampenschutz keine Zulassung für die StVo hat
Wenn die das so schreiben, ist die Rechtlage für dieses Teil ja wohl klar, also nicht erlaubt.
Hatte mir damals ehrlich keine Gedanken gemacht und weiß jetzt nicht ob dieser Lampenschutz von BMW eine Zulassung zur StVo oder eine ABE,
Betriebserlaubnis hat ?
Für die BMW-Teile muss aber nicht zwangsläufig das Gleiche gelten.
In der von Dir verlinkten Anleitung heißt es
Da wir Ihnen eine Vielzahl typgeprüftes Zubehör und Sonderausstattungen anbieten, können wir in dieser
Einbauanleitung leider nicht auf alle Ausstattungsvarianten eingehen
... was man so deuten könnte, dass dieses Teil typgeprüft ist, also entweder mit einer entsprechenden ABE kommt oder als Ausstattungsvariante sogar von der Betriebserlaubnis des Motorrads abgedeckt ist (wofür es dann kein extra Dokument gäbe).
Da lasse ich nun lieber mein Werkzeug im Werkzeugschrank und den Scheinwerferschutz in Karton, denn ich will Spaß mit der GS haben
und keine Probleme mit der Rennleitung.
Ich denke, dass man auch ohne Scheinwerferschutz Spaß mit der GS haben kann und würde so ein Teil als unnötig ansehen, aber der Wunsch nach Individualisierung ist ja weit verbreitet. Natürlich kann ich Dir nicht versichern, dass meine Deutung die Richtige ist, aber es dürfte ja kein Problem sein, bei BMW direkt danach zu fragen, um mit einen verbindlichen Antwort Zweifel auszuräumen. Im Falle einer positiven Antwort könntest Du diese ja für alle Fälle mitführen um etwaigen Zweifeln bei irgend einer Kontrolle zu begegnen.
 
BMW redet im Konfigurator um den heißen Brei, vermeidet dabei ein Wort zur Zulassung und schreibt nur von Offroad und schnell abbaubar.

Ich schlussfolgere daraus, dass auch der Schutz von BMW keine Zulassung hat.

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BMW redet im Konfigurator um den heißen Brei, vermeidet dabei ein Wort zur Zulassung und schreibt nur von Offroad und schnell abbaubar.

Ich schlussfolgere daraus, dass auch der Schutz von BMW keine Zulassung hat.
Gerade dass es im Konfigurator auftaucht, spricht m. E. doch für eine (zulässige) Ausstattungsvariante.
Aber ich räume ein, dass Zweifel aufkommen können, in erster Linie aber, weil entsprechende Teile aus dem Zubehörhandel normalerweise nicht erlaubt sind. Von daher wäre eine klare Ansage in der Produktbeschreibung in die eine oder andere Richtung schon hilfreich, aber weil die fehlt, kann ich nur nochmal raten:
bei BMW direkt danach zu fragen
Daraus, dass entsprechende Teile aus dem Zubehörhandel nicht erlaubt sind, kann man nicht folgern, dass das für serienmäßige Teile auch gilt, auch wenn diese optional sind.
Wenn man etwas vor den Scheinwerfer setzt, was seine Funktion verändert, ist das eine unzulässige Veränderung, es sei denn, der Scheinwerfer wäre in dieser Konfiguration erfolgreich geprüft worden, womit dieses Teil Teil des Scheinwerfers wäre (schließlich hat ja jeder Scheinwerfer eine durchsichtige Abdeckung, um das Innenleben zu schützen). Damit der Scheinwerfer mit und ohne Vorsatz zulässig ist, müssen natürlich beide Konfigurationen getestet sein, was ja für ein Serienteil durchaus nicht unwahrscheinlich ist ... anders als für den Zubehörhersteller, der die Kosten einer entsprechenden Prüfung (die natürlich höher sind als für eine zusätzliche Variante bei der Serienprüfung) auf den Preis umlegen müsste, was wiederum potentielle Käufer abschrecken dürfte.

Zusammenfassung: Ich weiß es nicht, andere, die hier geantwortet haben, aber offenbar auch nicht.
 
Bei der 1250 GS war diese Abdeckung von BMW nicht für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zulässig. Ich würde drauf wetten, dass es bei der 1300er analog ist.
 
Hallo,

wollte nun eigentlich eine Anfrage bezüglich des Scheinwerferschutzes wegen ABE oder Betriebserlaubnis an BMW stellen.

Ich denke das hat sich aber nun erledigt, da ich die selbe Antwort wie es schon Larsi geschrieben hat auch bei leebmann24 gefunden habe:

Beschreibung​

Der robuste Scheinwerferschutz beugt Beschädigungen beim Geländeeinsatz vor. Durch eine Schnellkupplung lässt er sich unkompliziert an- und abbauen. Das Bauteil besteht aus schlagzähem und kratzfestem Kunststoff und eignet sich so ideal für den Offroad-Betrieb.

Daraus schließe ich, das wegen der Schnellkupplung der Scheinwerferschutz nur wie geschrieben im Offroad betrieben werden darf und bei Fahrten im Bereich der StVo abgenommen werden muss. Somit ist auch keine ABE oder Betriebserlaubnis nötig, da auf der Straße dieser einfach nicht zulässig ist.

Die Beschreibung ist wirklich schön um den heißen Brei herum geschrieben und fördert den Verkauf.

Eine einfache Notiz zur nicht Zulassung in der StVo wäre aber bestimmt hilfreich.
 
wollte nun eigentlich eine Anfrage bezüglich des Scheinwerferschutzes wegen ABE oder Betriebserlaubnis an BMW stellen.

Ich denke das hat sich aber nun erledigt
Eine ABE wird es nicht geben, denn die hättest Du mit dem Teil zusammen bekommen müssen, das Du ja bereits hast, wenn ich das richtig verstanden habe.
Allenfalls kann es Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs sein, was so ohne Weiteres nicht ersichtlich ist.
Die Aussage
Bei der 1250 GS war diese Abdeckung von BMW nicht für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zulässig.
erhöht natürlich die Zweifel, aber es gab auch schon Fälle, dass BMW Zubehör "erfunden" hat, dass zunächst mal zumindest nicht ohne Formalitäten nutzbar war, in späteren Modellen dann aber doch ohne Weiteres, weil die neue Typzulassung diese möglich Veränderung einfach eingeschlossen hatte (die Einzelsitzbank für die Einzylinder-F650GS war für die ersten Modelle ab 2000 noch eintragungspflichtig, für Modelle ab 2004 aber nicht mehr, weil die neue Typzulassung beide Fälle einschloss).

Es bleibt natürlich Dir überlassen, inwieweit Du Dich mit den Vermutungen zufrieden geben willst.
 
mal sehen ob ich meine Scheibe noch finde, ich meine aber auf der Scheibe steht auch drauf "off road use only" ist ins Platik gebranded! War eigentlich auch schon immer so bei diesen Scheiben, war aber auch schon immer so das es keinen groß juckt, auch die Rennleitung nicht und im schlimmsten Fall nimmt man das Teil halt wieder ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab jetzt nicht alles gelesen. Ich habe den Schutz von BMW. Der wird gesteckt und kann einfach mit der (and abgezogen werden und er hat keine ABE. Also stilllegen wird dir die GS bei einer Kontrolle niemand. Und eine Mängelkarte wird es wohl auch nicht geben. Erstmal muss einer vorbeikommen, der erkennt, dass die Scheibe nicht vor den Scheinwerfer gehört. Der BMW Schutz ist nämlich, anders als der von TT, aus Plexiglas. Und dann muss der auch noch darauf rumreiten wenn du ihn in 5 Sekunden abziehst. Andere mögen zu einem anderen Ergebnis kommen.
 
Nur zur Klarstellung !!!

Eine ABE oder Betriebsanleitung bekomnme ich ganz bestimmt nicht von TEMU, oder soll ich es mal versuchen eine dort anzufordern ??? 🤪
Ich glaube dazu ist aber mein chinesisch zu schlecht.

Als ich diesen Scheinwerferschutz bei TEMU bestellt hatte, kannte ich den original Scheinwerferschutz von BMW noch nicht.
Zudem Frage ich mich Heute, was ich mir bei der Bestellung dabei gedacht habe ??? Zumindest nicht an ein ABE oder eine Betriebsanleitung !!!

Aber ansonsten ist der Scheinwerferschutz den es über TEMU gibt, so etwas von abgekupfert das glaubt man nicht.
Ist alles wie beim Original, selbst die Halterung ist gleich.

Die Wertigkeit, Haltbarkeit usw. steht aber noch auf einem anderem Blatt geschrieben.
 

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  • Scheinwerferschutz.jpg
    Scheinwerferschutz.jpg
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Hallo zusammen.

Ich finde einfach nix in der Suche; es KÖNNTE aber hier rein passen.

Habe jetzt schon ein paar 13er GSen gesehen, die die vier Tagfahrlichter orange hatten.

Fragen:
- welche gibt es da?
- welche sind Schrott oder empfehlenswert?
- wo kriege ich die Dinger?

Danke im Voraus.
 
Ich bin jahrelang mit dem BMW Scheinwerferschutz unterwegs gewesen. Hat natürlich niemand gemerkt. Wenn einen wirklich jemand darauf anspricht, ist der in 10 Sekunden abgezogen und genauso schnell wieder drauf.

Zur Wertigkeit. Der Schutz hat den Belastungen von vielen tausenden Kilometern Stand gehalten, wenn auch mit erheblichen Spuren. Trotz der gedämpften Aufhängung haben die Vibrationen zu Rissen geführt. Eine Aufhängung ist sogar gebrochen. Ich hab sie mit Sekundenkleber fixiert. Es mag auch Einschläge geben haben, die blieben dann von mir unbemerkt. Ichglaube eher es waren die Vibrationen.
Bei normaler Belastung sollte der problemlos halten.

Noch eine Anmerkung. Er fällt kaum auf uns sieht durch die klarglas Optik so aus, als gehört er dort hin. Im Gegensatz zu den Metal Versionen.

Ich werde ihn weiter verwenden, bis er völlig hin ist.
IMG_4074.jpegIMG_4071.jpegIMG_4072.jpegIMG_4075.jpeg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen.

Ich finde einfach nix in der Suche; es KÖNNTE aber hier rein passen.

Habe jetzt schon ein paar 13er GSen gesehen, die die vier Tagfahrlichter orange hatten.

Fragen:
- welche gibt es da?
- welche sind Schrott oder empfehlenswert?
- wo kriege ich die Dinger?

Danke im Voraus.
Hallo,

ich meine Du bist hier im falschen Beitrag mit der Frage der orangenen Tagfahrlichter gelandet, da es hier um den Steinschlagschutz für den original BMW Scheinwerfer der R 1300 GS geht.

Dennoch möchte ich Dir mein Wissen nicht vorenthalten wenn es sich um die orangenen Tagfahrlichter handeln sollte.

Diese werden von Denali sowie von Lone Rider angeboten, hierfür solltest Du vielleicht mal um das richtige für Dich zu finden auf dessen Hompage sehen.

Für diese zusätzliche Beleuchtung brauchst Du aber auch zusätzlich ein Anschluss Modul welches es auch von beiden Herstellern zu beziehen gibt. Wird benötigt um die Lampen über den CanBus zu steuern und Fehlermeldungen zu vermeiden. Hier solltest Du aber auch das Steuergerät ( z.B. Hex ex Can, Lone Rider oder Denali ) auch von gleichen Hersteller wie die Lampen nehmen, da ich schon von Händlern gehört habe das evtl. das Steuergerät mit Lampen eines anderen Herstellers nicht kompatiebel sind.

Da die Lampen aus den USA oder England kommen, solltest Du Dich auch unbedingt über eine E-Kennzeichnung und am besten mit Rücksprache " vor dem Kauf " mit dem TÜV abklähren was zulässig ist oder nicht ?

Ansonsten könnte es ein böses erwachen geben.

Bei Denali gibt es im Internet eine Auflistung welche Lampen eine E-.Kennzeichnung haben und man dort auch das Gutachten dazu herunter laden kann.

Wenn noch eine gute Adresse für einen Händler benötigst kann ich Dir per PN gerne die Kontaktdaten zukommen lassen.
Hier wird Dir auch ehrlich gesagt was machbar ist und auch nicht.
 
Ich fahre seit Jahren den LR Scheinwerferschutz in orange. Bisher hat die Rennleitung noch niGS beanstandet. TÜV war auch kein Problem. Man kann also anscheinend auch Zubehör verbauen ohne Zulassung und ohne Konsequenzen. Bei einer Beanstandung würde ich das Ding natürlich innerhalb von Sekunden abgezogen haben.
 
Ich hatte es in anderen Threads schon mal geschrieben: meine beiden Kumpels haben am Oberjoch jeweils einen Punkt gefasst wegen verbautem Scheinwerferschutz.
Auch das Versprechen sofort ab- und nie wieder anzubauen hat nichts gebracht.

Insofern: Macht ruhig, aber lamentiert nachher nicht.
 
Vielen Dank für die schnellen Infos 👍
 
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