ginfizz
Adventure-Tourer
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Mir ist schlicht schleierhaft was an der Recherche so fehlerhaft sein sollte. Ab Minute 10 im ZDF-Clip ist überaus deutlich zu sehen und zu hören was da mit Absicht schiefläuft. Da kommt der Kunde mit Helm und holt seine Maschine ab. Das ist doch ein deutliches Signal für den Händler, dass der Kunde mit dem Teil vom Hof fahren wird. Der Händler weist den Kunde nicht darauf hin, dass das nicht statthaft ist!
"Die Enduros waren also schon entregelt, bevor ein Kunde sie überhaupt erwerben konnte. Beim Kauf unterschreibt der Kunde dann absurderweise einen "Umbauauftrag" – für den längst erfolgten Umbau. Zugleich bestätigt er, dass somit die Straßenzulassung erlischt."
und......
"Und als ein ZDF-Reporter in Norddeutschland einen Kauf begleitete, ließen die Werkstatttechniker extra ein nach dem Umbau eigentlich nutzloses Kabel am Motorrad, um, so ihre Erklärung, die Polizei zu täuschen."
und.....
Frage: Was haben die Fahrer zu befürchten?
Antwort: Das österreichische Verkehrsministerium erklärt, dass Fahrer eine Verwaltungsübertretung begehen – es drohe eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Unter Umständen machen sich Fahrer auch strafbar. Nämlich dann, wenn die Versicherung einspringen muss. "Das wäre Versicherungsbetrug", stellt Armin Kaltenegger, Jurist beim Kuratorium für Verkehrssicherheit, klar. Denn die Versicherung gilt nur für den zugelassenen, gedrosselten Zustand.
www.derstandard.at
Der Händler bringt eine Maschine in den Verkehr die keine Zulassung mehr hat!
"Die Enduros waren also schon entregelt, bevor ein Kunde sie überhaupt erwerben konnte. Beim Kauf unterschreibt der Kunde dann absurderweise einen "Umbauauftrag" – für den längst erfolgten Umbau. Zugleich bestätigt er, dass somit die Straßenzulassung erlischt."
und......
"Und als ein ZDF-Reporter in Norddeutschland einen Kauf begleitete, ließen die Werkstatttechniker extra ein nach dem Umbau eigentlich nutzloses Kabel am Motorrad, um, so ihre Erklärung, die Polizei zu täuschen."
und.....
Frage: Was haben die Fahrer zu befürchten?
Antwort: Das österreichische Verkehrsministerium erklärt, dass Fahrer eine Verwaltungsübertretung begehen – es drohe eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Unter Umständen machen sich Fahrer auch strafbar. Nämlich dann, wenn die Versicherung einspringen muss. "Das wäre Versicherungsbetrug", stellt Armin Kaltenegger, Jurist beim Kuratorium für Verkehrssicherheit, klar. Denn die Versicherung gilt nur für den zugelassenen, gedrosselten Zustand.
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