Abgasskandal? Illegales Tuning? (Ausgelagert)

ginfizz

Adventure-Tourer
Adventure-Tourer
Registriert
25. Sep. 2025
Beiträge
1.634
Reaktionspunkte
1.971
Motorrad
Motorrad
Mir ist schlicht schleierhaft was an der Recherche so fehlerhaft sein sollte. Ab Minute 10 im ZDF-Clip ist überaus deutlich zu sehen und zu hören was da mit Absicht schiefläuft. Da kommt der Kunde mit Helm und holt seine Maschine ab. Das ist doch ein deutliches Signal für den Händler, dass der Kunde mit dem Teil vom Hof fahren wird. Der Händler weist den Kunde nicht darauf hin, dass das nicht statthaft ist!

"Die Enduros waren also schon entregelt, bevor ein Kunde sie überhaupt erwerben konnte. Beim Kauf unterschreibt der Kunde dann absurderweise einen "Umbauauftrag" – für den längst erfolgten Umbau. Zugleich bestätigt er, dass somit die Straßenzulassung erlischt."

und......

"Und als ein ZDF-Reporter in Norddeutschland einen Kauf begleitete, ließen die Werkstatttechniker extra ein nach dem Umbau eigentlich nutzloses Kabel am Motorrad, um, so ihre Erklärung, die Polizei zu täuschen."

und.....

Frage: Was haben die Fahrer zu befürchten?

Antwort: Das österreichische Verkehrsministerium erklärt, dass Fahrer eine Verwaltungsübertretung begehen – es drohe eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Unter Umständen machen sich Fahrer auch strafbar. Nämlich dann, wenn die Versicherung einspringen muss. "Das wäre Versicherungsbetrug", stellt Armin Kaltenegger, Jurist beim Kuratorium für Verkehrssicherheit, klar. Denn die Versicherung gilt nur für den zugelassenen, gedrosselten Zustand.


Der Händler bringt eine Maschine in den Verkehr die keine Zulassung mehr hat!
 
Natürlich ist das Prozedere mit den Sportenduros ne Grauzone. War es schon immer. Es juckt nur niemanden, weil die Motorräder nicht auf die Straße gehören und da i.d.R. auch nicht gefahren werden. Die Hintergründe habe ich erläutert.

Früher hat niemand was unterschrieben (habe meine Sportenduros auch immer selber entdrosselt) und die Motorräder werden üblicherweise auch auf nem Anhänger abgeholt.

Ich möchte doch annehmen, dass es dringendere Themen gibt, die es zu recherchieren lohnt. Armselig, was für ein Fass da aufgemacht wird.
 
Natürlich ist das Prozedere mit den Sportenduros ne Grauzone. War es schon immer. Es juckt nur niemanden, weil die Motorräder nicht auf die Straße gehören und da i.d.R. auch nicht gefahren werden. Die Hintergründe habe ich erläutert.

Früher hat niemand was unterschrieben (habe meine Sportenduros auch immer selber entdrosselt) und die Motorräder werden üblicherweise auch auf nem Anhänger abgeholt.

Ich möchte doch annehmen, dass es dringendere Themen gibt, die es zu recherchieren lohnt. Armselig, was für ein Fass da aufgemacht wird.
Ich mein meine Honda CB 1300 SC54 hatte eine Sondergenehmigung für die Zulassung in Deutschland. Sinngemäss, wegen der geringen Stückzahl drücken wir ein Auge zu was die Abgaswerte angeht.
Und genau diesen Fall sehe ich hier auch nach Deiner guten Erklärung. Die Dinger sind von der Stückzahl und vom extremst seltensten Einsatz auf der Strasse ne absolute verschwindend kleine Ausnahme. Das sollte man nmE als Sportgerät ansehen und nicht so nen Wind machen.
Oldtimer drüfen auch Briketts aus dem Auspuff werfen. Alles gut für mich.
 
Hier noch ein Link zu dem aktuellen Spiegel-Artikel


Naiv, wie ich nun mal bin, habe ich mal neutral bei einer KI nachgefragt wie es um die Rolle des Verkäufers steht

Frage:

Ein Auto-Händler verkauft ein Auto an einen Kunden und meldet das für ihn an. Nach dem Kauf wird die Abgaseinrichtung durch den Verkäufer entfernt. Der Verkäufer erklärt dem Kunden das sei so der übliche Weg bei diesem Fahrzeug. Der Kunde muss ein Dokument unterschreiben, dass er darüber informiert wurde, dass das Fahrzeug wegen den Umbauten von nun an nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann. Der Kunde unterschreibt. Der Händler lässt ihn wissentlich und unbesehen in den Straßenverkehr einfahren. Macht sich der Händler strafbar?

Antwort:

Ja, möglich ist eine Strafbarkeit des Händlers, und zwar je nach genauer Konstellation vor allem wegen Betrugs oder wegen Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit; das bloße Unterschreiben des Kunden schließt das nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob der Händler den Kunden über die fehlende Verkehrstauglichkeit bewusst getäuscht hat und ihn trotzdem in den Straßenverkehr ließ; außerdem muss das Fahrzeug die technischen Anforderungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllen, und technische Umbauten an der Abgasanlage können die Zulassung beeinträchtigen.

Strafrechtlich

Wenn der Händler dem Kunden wahrheitswidrig erklärt, das sei der „übliche Weg“, obwohl er weiß, dass das Fahrzeug wegen der Entfernung der Abgaseinrichtung nicht mehr verkehrs- bzw. zulassungsfähig ist, kann das den Tatbestand des Betrugs erfüllen, sofern der Kunde dadurch zu einer vermögensrelevanten Verfügung veranlasst wurde. Dass der Kunde ein Belehrungsdokument unterschreibt, hilft dem Händler nur dann, wenn der Kunde dadurch tatsächlich wirksam und vollständig aufgeklärt war; eine unterschriebene Belehrung beseitigt eine vorherige Täuschung nicht automatisch.

Verkehrsrechtlich

Unabhängig vom Strafrecht kann es ordnungswidrig sein, ein Fahrzeug ohne die erforderliche technische Konformität im Straßenverkehr zu verwenden oder verwenden zu lassen, denn für in Deutschland fahrende Fahrzeuge gelten die technischen Anforderungen der StVZO. Wenn der Händler den Kunden wissentlich mit einem nicht verkehrsfähigen Fahrzeug losfahren lässt, kommt zudem eine Beteiligung an einem Verkehrsverstoß in Betracht

Nach meinem Verständnis wird da die Grauzone um ein vielfaches überschritten
 
Die KI hätte man für diese Antwort nicht bemühen müssen.
Händler und Kunde wissen doch, dass die offen nicht zugelassen ist, hier wird ja niemand getäuscht.
Händler sagt, Kunde fährt nur im Gelände und ist raus, der Kunde ist erwachsen und selbst verantwortlich.
Wenn er erwischt wird. -> Bußgeld.
 
Ich mein meine Honda CB 1300 SC54 hatte eine Sondergenehmigung für die Zulassung in Deutschland. Sinngemäss, wegen der geringen Stückzahl drücken wir ein Auge zu was die Abgaswerte angeht.
Und genau diesen Fall sehe ich hier auch nach Deiner guten Erklärung. Die Dinger sind von der Stückzahl und vom extremst seltensten Einsatz auf der Strasse ne absolute verschwindend kleine Ausnahme. Das sollte man nmE als Sportgerät ansehen und nicht so nen Wind machen.
Oldtimer drüfen auch Briketts aus dem Auspuff werfen. Alles gut für mich.
Solche Ausnahmegenehmigungen hatte KTM auch lange Zeit für die Zweitakter erwirkt. Nachdem die auch längst mit Einspritzung und weiteren technischen Maßnahmen unterwegs sind, weiß ich nicht, ob es immer noch diese Ausnahmegenehmigungen dafür gibt.
 
Natürlich geht das noch, sogar mit Vergaser und Zweitakt.
Zugelassen mit 8-12 PS
Offen über 30


Screenshot_20260528-083938_Fennec_1.png
 
Mir ist schlicht schleierhaft was an der Recherche so fehlerhaft sein sollte.

Vielleicht „fehlerhaft“ im Sinne von fehlender journalistischer Neutralität durch unvollständige / tendenziöse Berichterstattung wie z. Bsp.:
  • weglassen von Fakten - s. von @AmperTiger verlinkte Stellungnahme von 1000PS
  • weglassen von Verhältnissen wie z. Bsp. Anzahl der betroffenen Fahrzeuge im Verhältnis zu allen im Verkehr befindlichen Fahrzeuge - s. z. Bsp. Thema „Ausnahmeregelung für Oldtimer“ von @Willem66
  • reißerische Darstellung und fehlerhafte Verknüpung von Sachverhalten („offene Leistung“ vs. „Wheelies im öffentl. Straßenverkehr“)

Ausserdem untermauert durch nicht belegte Behauptungen wie z. Bsp.:
„KTM produziert tausende zulassungsfähige, weil gedrosselte Offroad-Motorräder. Die meisten dürften aber illegal auf den Straßen unterwegs sein. Was steckt dahinter?“​

Aus meiner persönlichen Erfahrung im Endurosport kann ich nur folgendes sagen:
kein einziges der dort eingesetzten Motorräder war auf öffentlichen Straßen unterwegs.​
Anderseits hatten alle eine Zulassung - weil dies schlichtweg bei den meisten Veranstaltungen eine Zulassungsbedingung ist, um überhaupt an dem Wettbewerb teilnehmen zu können.​

Man könnte also auch sagen „es wird Sommer - das „Sommerloch“ naht - schnell noch ein Stöckchen hinhalten“ 🤣
 
Die KI hätte man für diese Antwort nicht bemühen müssen.
Händler und Kunde wissen doch, dass die offen nicht zugelassen ist, hier wird ja niemand getäuscht.
Händler sagt, Kunde fährt nur im Gelände und ist raus, der Kunde ist erwachsen und selbst verantwortlich.
Wenn er erwischt wird. -> Bußgeld.
Der wirkliche SKANDAL in diesem Zusammenhang - über den natürlich niemand spricht: Bei Fahrrädern ist es gang und gäbe, dass die im einem nicht StVO-konformen Zustand verkauft werden. Und da sind auch Jugendliche und junge Eltern im Spiel, bei beiden ist bekannt, dass sie kein Hirn haben. Die Gefahr ist apokalyptisch: Eine auf 45 PS entdrosselte Sport-Enduro hört man wenigstens drei Minuten, bevor sie einen umnietet. Ein auf 45 km/h entdrosseltes Pedelec hört man nicht. Das schlägt lautlos zu.

Wir werden alle sterben. Zweifellos.
 
Natürlich geht das noch, sogar mit Vergaser und Zweitakt.
Zugelassen mit 8-12 PS
Offen über 30


Anhang anzeigen 51907
Ich sagte nicht, dass es nicht geht. Ich sagte lediglich, dass KTM für die Zweitakter lange Zeit Ausnahmegenehmigungen erwirkte. Wie das heute ist, weiß ich nicht. Ebensowenig welche Grenzen es dafür gibt. Fast ist, dass Beta mengenmäßig deutlich weniger Motorräder durch die Tür schiebt als KTM. Natürlich jeweils bezogen auf die vergleichbaren Modelle. Gleichwohl ist Beta ein ernstzunehmender Player im Nischenmarkt der Sportenduros.
 
Jetzt könnten die Qualitätsmedien doch gleich das nächste Fass aufmachen. Von wegen KTM bringt tausende nicht zulassungsfähige und von jeden Abgas- und Geräuschvorschriften unbehelligte Fahrzeuge in den Handel. Und zwar die ganzen Crosser. Die lärmen und stinken mal so richtig und man kann nicht ausschließen, dass sich irgendein Dödel da ne Lampe und nen Kennzeichenträger samt Rücklicht dran schraubt und damit auf öffentlichen Straßen Wheelies zieht.

Die ganze Mischpoke sollte unisono verboten werden. Mindestens.
 
Das macht ja nicht nur KTM so, sondern viele Motorradmarken.

Ja, man weiß das die "Tuningkits" für die Straße verwendet werden, aber am Ende bleibt es die Verantwortung des Fahrers/Halters.

Die wissen ganz klar, das sie das illegal machen und es nur auf der Renn/Crossstrecke erlaubt ist.

Und wer das nicht weiß, sollte hinterfragt werden ob man geistig in der Lage ist einen Führerschein zu besitzen.

Und logisch ist es einfach die Kits beizulegen und auch zu empfehlen diese zu verwenden, aber man sollte dann nicht weinen, wenn man erwischt wird.
Mit den daraus folgenden Konsequenzen.

Und ja, auch bei den E Rollern wird getuned, aber das wird immer stärker kontrolliert.

Ich kenne einen Arbeitskollegen, der hat seinen Roller aufgemotzt, der lief 70 km/h
Wurde von der Polizei aufgehalten, die haben den auf die Rolle gestellt und er hatte schon eine Strafe von 4000 Euro....
Der hat das schwer bereut.

Und auch bei den getunten Motorrädern weiß die Polizei meist sehr genau (zumindest die Profis der Kontrollgruppen), welche Modelle dafür in Frage kommen
 
Erlöschen der BE ist eine Ordnungswidrigkeit, deutlich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze.
Im schlimmsten Fall gibts nen Punkt, Bußgeld und das Fzg wird stillgelegt.
Dann bringt man es zum Händler, der es wieder auf zulassungsfähig bringt, den befreundeten TÜVie einlädt eine VollAbnahme zu machen und man nimmt wieder am Straßenverkehr teil. Bis zum nächsten Mal
 
Abgesehen davon, dass Pedelecs und E-Scooter auch getuned werden, ist das nicht vergleichbar.
Bei denen wird nicht nur Leistung verändert, sondern gleichzeitig die Fahrzeugklasse verlassen (Pedelec/Elektrokleinstfahrzeug/Mofa/Moped/Leichtkraftrad) und damit werden (andere) Führerscheine erforderlich.
 
Abgesehen davon, dass Pedelecs und E-Scooter auch getuned werden, ist das nicht vergleichbar.
Bei denen wird nicht nur Leistung verändert, sondern gleichzeitig die Fahrzeugklasse verlassen (Pedelec/Elektrokleinstfahrzeug/Mofa/Moped/Leichtkraftrad) und damit werden (andere) Führerscheine erforderlich.
Ist ja wie früher der Skateboard mit Griff Fahrer, der es nicht glauben konnte, dass er einen 1er Führerschein gebraucht hätte und sein illegales Fahrzeug auch noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist
:):);)
 
Abgesehen davon, dass Pedelecs und E-Scooter auch getuned werden, ist das nicht vergleichbar.
Bei denen wird nicht nur Leistung verändert, sondern gleichzeitig die Fahrzeugklasse verlassen (Pedelec/Elektrokleinstfahrzeug/Mofa/Moped/Leichtkraftrad) und damit werden (andere) Führerscheine erforderlich.
Wenn da ein A2-Inhaber draufsitzt, ist das sehr wohl relevant für die Führerscheinklasse!
 
Richtig, aber nicht durch Änderung der Fahrzeugklasse.
 
Ich kenne einen Arbeitskollegen, der hat seinen Roller aufgemotzt, der lief 70 km/h
Wurde von der Polizei aufgehalten, die haben den auf die Rolle gestellt und er hatte schon eine Strafe von 4000 Euro....
Die klassischen italienischen 50er Roller (z.b. Gilera Runner, Piaggio NRG) liefen schon in der Standardausführung 95 ohne jegliches Tuning , mit den Zuwürgdrosseln dann halt nur 45.

Mit aufgemotzt = mehr Kubik (70-210) Vergaser, Vario ect. waren dann 120 - 160 km/h drin.

Damit hält die Polizei einen nicht an, denn sie kommt nicht hinterher! :cool: Waren aber andere Zeiten. :p
 
Die klassischen italienischen 50er Roller (z.b. Gilera Runner, Piaggio NRG) liefen schon in der Standardausführung 95 ohne jegliches Tuning , mit den Zuwürgdrosseln dann halt nur 45.

Mit aufgemotzt = mehr Kubik (70-210) Vergaser, Vario ect. waren dann 120 - 160 km/h drin.

Damit hält die Polizei einen nicht an, denn sie kommt nicht hinterher! :cool: Waren aber andere Zeiten. :p

Ich hätte das vielleicht besser beschreiben sollen, der Kollege hatte einen aufgemotzten E Roller.
Der dürfte nur 25km/h fahren, ist aber 70 damit gedonert.
 
Erlöschen der BE ist eine Ordnungswidrigkeit, deutlich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze.
Im schlimmsten Fall gibts nen Punkt, Bußgeld und das Fzg wird stillgelegt.
Dann bringt man es zum Händler, der es wieder auf zulassungsfähig bringt, den befreundeten TÜVie einlädt eine VollAbnahme zu machen und man nimmt wieder am Straßenverkehr teil. Bis zum nächsten Mal
Nur wenn der Fahrer einer 125er nur den A1er hat und offen auf der Straße mit 25 oder 30 PS fährt kommt noch fahren ohne Fahrerlaubnis dazu.

Wenn ich zurückdenke, was wir mit 16, 17 gemacht haben, könnten die jungen Burschen eine relevante Gruppe (innerhalb der 3%) bei dem Thema sein.
 
Wenn ich zurückdenke, was wir mit 16, 17 gemacht haben, könnten die jungen Burschen eine relevante Gruppe (innerhalb der 3%) bei dem Thema sein.
Mit 15 auf dem frisierten Mofa zog ja auch noch die Ansage des Polizisten, "ich sag deinen Eltern Bescheid" und wir haben eingeschissen und zurück gebaut.
Nur um dann 4 Wochen später wieder schneller zu werden.
Geile Zeit
 
Meine mit Kreidler Teilen modifizierte Puch Maxi lief 70, bis ich mit dem Ding eine Zivilstreife überholt hab. Wurde eingezogen und Papiere vernichtet. Ende der Reise und Mecker vom Vater
 
Ist wie im Landschaftsschutzgebiet Motorrad fahren. 15 Jahre nicht erwischt, wiegen einmal 75€ Bußgeld locker auf und man hat Spaß gehabt.
Was nicht alles für Lurche, Frösche und seltene Insekten dort gesehen worden sein sollen, aber ich mach alles kaputt.
Heute ist das Gelände Neubaugebiet. Vorher war es 30 Jahre Truppenübungsplatz -> Prioritäten
 
Zurück
Oben Unten