ABE, ECE, EG & Co.

TB25

Boxer-Schrauber
Boxer-Schrauber
Registriert
22. Sep. 2025
Beiträge
575
Reaktionspunkte
805
Ort
42477 Radevormwald
Motorrad
BMW R 1300 GS Triple Black (2025)
Hallo zusammen,

in Kürze werden meine R 1300 GS Triple Black und ich (zusammen mit einem Kumpel auf einer weiteren R 1300 GS ASA) eine mehrtägige Tour unternehmen.
Insofern als es auch ins (europäische) Ausland geht, suche ich gerade die zu meinen Anbauteilen zugehörigen ABE's, ECE's, EG's und so weiter zusammen.
In dem Kontext stelle ich mir die Frage, für welche (Anbau-)Teile man denn eigentlich solche Nachweise benötigt und für welche nicht.

Wie sieht es z. B. mit folgenden originalen BMW-Teilen aus?

- Vario-Koffer,
- Vario-Topcase,
- getöntes Windschild (hoch),
- Acrapovic-Endschalldämpfer doppelt in schwarz,
- die größeren Enduro-Fußrasten,
- Motor-Schutzbügel silbern (Edelstahl).

Und kann jemand verlässlich sagen, was an Drittanbieter-Zubehörteilen eigentlich alles eine ABE, ECE, EG & Co. benötigt?
Oder falls das einfacher zu spezifizieren ist: Was benötigt keine solchen Nachweise?


Und noch eine abschließende Frage:

Muss man das ganze Zeugs wirklich in Papierform mitführen, oder reicht es auch aus, wenn man sämtliche Dokumente als pdf-Dateien auf dem Smartphone dabei hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
N’Abend,

soweit mir bekannt sind die Original BMW Zubehörteile mit homologiert. Ich habe da noch nix gehört, das man da extra ABEs für braucht.

Gilt dann auch für den Werks Akra etc. Ansonsten bekommst du bei Drittanbietern ja eine ABE I.d.R. dazu. Ich habe mir den ganzen Drissel (weil fast alles von Drittanbietern) irgendwann mal eintragen lassen, seitdem habe ich damit Ruhe.

Gruß Guido
 
soweit mir bekannt sind die Original BMW Zubehörteile mit homologiert.

... was soll das bedeuten? Dass die original BMW-Teile jeweils mit einem BMW-Logo versehen sind und daher niGS weiter erforderlich ist?

Dagegen spricht, dass mein Freundlicher mir zwei E-Nummern-Dokumente (ich nehme an, für den im Auslieferungszustand vorhandenen Akrapovic-Endschalldämpfer sowie für den von meinem Händler nachgerüsteten schwarzen Doppel-Akra?)mitgegeben hat. Und auf meinen schwarzen BMW-Akra steht definitiv auch BMA drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
BMW Logo spielt nicht die Rolle Die E Nummer muss passen. Anhand der E Nummer kann die Rennleitung / Prüfer selber abrufen ob das Teil für das Fahrzeug homologiert ist. Bei homologierten Teilen mit einer E Nummer musst du theoretisch auch keine Papiere dabei haben. Manche Kontrolleure haben aber halt gerne zu allem Papiere, sonst bekommen die direkt schlechte Laune, lol.

Eine ABE muss man mit dabei haben, ob abfotografiert reicht bin ich mir nicht sicher, aber bestimmt besser als gar nichts. Mehre ABE Teile miteinander kombiniert können allerdings auch problematisch werden wenn dir jemand bei der Kontrolle / Prüfung nicht wohl gesonnen ist ;)

Übrigens gibt es wohl auch keine neuen ABE mehr, wurde wohl durch eine Teiletypengenehmigung ersetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Schweiz ist es so, vermutlich analog EU.

- Alles was BMW direkt im Shop für das Modell anbietet, ist Typengeprüft mit dem Motorrad. Gilt für Auspuffe, Hebeleien, Pedale, usw. Hier braucht es nichts. Keine Eintragung, keine Papiere.
- Anderes Zubehör: Spiegel, Lichter, Scheiben mit E-Zeichen braucht es weder Eintragung noch Papiere
- Sicherheitsrelevante Teile: Fahrwerke, Bremshebel Hand und Fuss braucht es ABE und müssen gezielt vorgeführt und in den Papieren eingetragen werden
- Nicht direkt sicherheitsrelevante Teile brauchen ABE, das mitgeführt werden muss
- Speziell für die Schweiz: Für Auspuffe braucht es eine Eignungserklärung vom Importeur. Gibt ein spezielles Papier, wo auch die Seriennummer des Moppeds drauf ist und das muss mitgeführt werden, aber nicht eingetragen. Allgemeine EU-ABE reicht bei uns nicht aus. Gilt aber nicht für Original BMW Zubehör-Töpfe, welche eben typengeprüft sind. Die kann man ja in der Regel auch direkt ab Werk bestellen, wie z.B. Akra.

Persönlich sehe ich solche Sachen nicht so eng. Heisst aber für mich, nur geprüfte Teile dran mit ABE oder E-Kennzeichnung. Aber ABE Papiere nehme ich nie mit und auch Hebeleien lasse ich nie eintragen. Aber hier gäbe es Busse bei Kontrolle, ist aber minimal, wenn Teile geprüft.
 
Neben der Tatsache, dass ich nicht glauben mag, dass die initiale Fragestellung in Gänze ernst gemeint ist (ABE für Koffer, Topcase etc.) stimmen die weiteren Antworten auch nicht so wirklich bzw. sind ein wenig windschief.

Grds. ist es wohl ein gutes Indiz davon auszugehen, dass OEM Zubehör unproblematisch weil mit homologiert ist und damit bedenkenlos im Bereich der StVZO betrieben werden darf. Dennoch gilt es wohl hier wie überall auch mitzudenken und im Zweifel nachzufragen bzw. mit gesundem Menschenverstand an die Sache heranzugehen.

Beispiel OEM Scheinwerferschutz: https://www.motorrad-stilgenbauer.d...GFWmLYUnXa7SY9gjBEXIGxAsQvZvle3g4UmCSaIY_41ce
 
In praktisch allen Ländern rund um Deutschland interessiert das ganze Papierlzeugs keine Sau.
Falls du (ausserhalb Deutschland) kontrolliert wirst, schaut der Gendarm auf Auspuff, Blinker, Brems/Kupplungshebel, Licht, Reifendimension.
Diese Sachen sollten original sein oder mit Ece Zeichen drauf.
 
Ich hatte mal wegen der von Gilles für BMW hergestellten Fußrasten eine Anfrage bei BMW gestellt und zitiere hier aus der Antwortmail:

Für die angesprochenen Fußrasten gibt es keine separate ABE bzw. Bescheinigung, da dieses Sonderzubehör/diese Sonderausstattung bereits als wahlweise Ausstattung in der Europäischen Betriebserlaubnis EU-BE Ihrer BMW F 750 GS mit homologiert ist. Insofern brauchen Sie bei einer etwaigen Verkehrskontrolle lediglich auf die EU-BE Ihres Fahrzeugs zu verweisen (Nummer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter "K").

Das gilt so auch für andere von BMW für das spezifische Motorrad angebotene Sonderausstattung, wie etwa BMW-Lenkererhöhungen, wobei die explizit mit BMW-Logo und Nummern gekennzeichnete Teile wie etwa BMW-Windschilde nicht „betroffen“ sind.
Koffer, Topcases und Schutzbügel benötigen meiner Kenntnis nach keinerlei „Freigabe“.
 
Bei bisher jeder inländischen Kontrolle schauten die Polizisten allein auf Auspuff und Reifen und winkten mich in den meisten Fällen nach kurzer Sichtprüfung weiter.
Manchmal auch Blick auf Führer- und Fahrzeugschein, gefolgt von einem zwanglosen Gespräch z.B. über Zufriedenheit mit dem Motor oder dem Tankrucksack.
Im Ausland bisher nur Blick auf die Reifen.

Auf allen Maschinen habe ich die Serienauspuffanlagen - von dieser Seite also völlige Entspannung. Für die klappbaren Handgriffe hat sich bislang nur der TÜV interessiert. ABE dafür führe ich eher selten mit.
Koffer, Tankrucksack etc. zählen zum Gepäck und brauchen keine Dokumente.
 
BMW Logo spielt nicht die Rolle Die E Nummer muss passen. Anhand der E Nummer kann die Rennleitung / Prüfer selber abrufen ob das Teil für das Fahrzeug homologiert ist. Bei homologierten Teilen mit einer E Nummer musst du theoretisch auch keine Papiere dabei haben. Manche Kontrolleure haben aber halt gerne zu allem Papiere, sonst bekommen die direkt schlechte Laune, lol.

Eine ABE muss man mit dabei haben, ob abfotografiert reicht bin ich mir nicht sicher, aber bestimmt besser als gar nichts. Mehre ABE Teile miteinander kombiniert können allerdings auch problematisch werden wenn dir jemand bei der Kontrolle / Prüfung nicht wohl gesonnen ist ;)

Übrigens gibt es wohl auch keine neuen ABE mehr, wurde wohl durch eine Teiletypengenehmigung ersetzt.
Bezüglich Teiletypengnehmigung meinst du sicherlich den Wegfall der Teilegutachten:


Zusammentreffen mehrerer ABE durch Verbau verschiedenster Zubehörteile (nicht original von BMW!) an einem Bike - hier sollte der Blick in die einzelnen ABE nicht unbeachtet bleiben, da häufig in einer ABE (habe ich bei SW-Motech erlebt) der Hinweis steht, dass diese in Bezug auf das verbaute Teil seine Gültigkeit verliert, wenn es weitere Änderungen am Bike gibt. Daher ist es ratsam, nach dem Verbau mehrerer ABE-tauglichen Teile eine Prüforganisation aufzusuchen und das ganze abnehmen zu lassen.

Mitführpflicht einer ABE - da gibt es unterschiedliche Auffassungen, auch bei den Damen und Herren der Rennleitung 110. Manche pochen auf das Original in Papier, anderen reicht eine PDF. Bei den Papiervertretern wird oft auf die „unverfälschte“ Originalbeigabe des Herstellers gepocht - ist mittlerweile aber strittig, da oft die ABE auf den Homepages zum Download angeboten wird. Das Original ist übrigens mitnichten als Urkunde im Sinne des StGB zu sehen (wird mitunter als Argument benutzt). Wichtig ist letztendlich zumindest, die ABE, in welcher Form auch immer, zumindest bei sich zu haben und im kooperativen Gespräch zeitnah vorweisen zu können. -> Nachtrag: in Anlehnung an das verlinkte Video wiedergegeben

Nachtrag: hier mal eine nicht uninteressante Aussage eines Polizisten zum Thema, das ich in den letzten Tagen gesehen hatte.

 
Zuletzt bearbeitet:
Bezüglich Teiletypengnehmigung meinst du sicherlich den Wegfall der Teilegutachten:


Zusammentreffen mehrerer ABE durch Verbau verschiedenster Zubehörteile (nicht original von BMW!) an einem Bike - hier sollte der Blick in die einzelnen ABE nicht unbeachtet bleiben, da häufig in einer ABE (habe ich bei SW-Motech erlebt) der Hinweis steht, dass diese in Bezug auf das verbaute Teil seine Gültigkeit verliert, wenn es weitere Änderungen am Bike gibt. Daher ist es ratsam, nach dem Verbau mehrerer ABE-tauglichen Teile eine Prüforganisation aufzusuchen und das ganze abnehmen zu lassen.

Mitführpflicht einer ABE - da gibt es unterschiedliche Auffassungen, auch bei den Damen und Herren der Rennleitung 110. Manche pochen auf das Original in Papier, anderen reicht eine PDF. Bei den Papiervertretern wird oft auf die „unverfälschte“ Originalbeigabe des Herstellers gepocht - ist mittlerweile aber strittig, da oft die ABE auf den Homepages zum Download angeboten wird. Das Original ist übrigens mitnichten als Urkunde im Sinne des StGB zu sehen (wird mitunter als Argument benutzt). Wichtig ist letztendlich zumindest, die ABE, in welcher Form auch immer, zumindest bei sich zu haben und im kooperativen Gespräch zeitnah vorweisen zu können. -> Nachtrag: in Anlehnung an das verlinkte Video wiedergegeben

Nachtrag: hier mal eine nicht uninteressante Aussage eines Polizisten zum Thema, das ich in den letzten Tagen gesehen hatte.

Sofern paperbased vom Hersteller zur Verfügung gestellt, handelt es sich immer um eine Kopie. Das originale Original wird der Hersteller kaum rausrücken. Wäre ja auch äußerst dämlich. Dann hat er es nämlich nicht mehr.

Wer am Ende ein paar Blätter Papier aus dem Drucker laufen lässt, ist egal. Es bleibt stets ne Kopie. Und insofern ist es auch völlig egal, ob diese physisch oder elektronisch vorliegt.
 
Mein ESD hat nur eine Plastikkarte im EC Format mit nem QR Code, kein Papier.
Also gehe ich davon aus, dass eine Digitale Version grds. ausreicht.
 
Egal was ihr angebaut habt ! Bei einer ABE reicht eine Ablichtung des Dokumentes. Egal wie das aussieht. Auf dem Handy oder als Papier unter der Sitzbank !
Die Aussage ist offiziell und auch von jedem Polizisten akzeptiert. des Weiteren sollte die ABE auf dem z.B Endschalldämpfer sichtbar aufgeprägt sein. Dann hat sich der Polizist davon selbst zu überzeugen ob die weile E.Nr zum Fahrzeug passt. hat man dann eine Karte dabei ist das vielleicht hilfreich aber nicht zwingend erforderlich.
 
Zurück
Oben Unten