Widerruf bei Onlinekauf

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Gast 58

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So. Nachdem ich Schelte von einem Forumsmitglied bekommen habe weil ich angeblich das Widerrufsrecht beim Onlineeinkauf falsch interpretiere, hier meine Fundstellen dazu. Wenn jemand da mehr Ahnung hat durch seinen beruflichen Hintergrund etc., bitte gerne!

  1. Das Europäische Verbraucherzentrum schreibt (Quelle):
    Darf ich meine Bestellung vor dem Zurückschicken ausprobieren?
    Sie können Ihre Bestellung auf mögliche Schäden oder Defekte prüfen. Denn im Gegensatz zum Einkauf im Ladengeschäft besteht bei der Online-Bestellung und dem Versandhandel nicht die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf eingehend auszuprobieren oder anzufassen.

    Online-Händler sind jedoch berechtigt, Wertersatz zu verlangen, wenn Sie etwa das bestellte Kleidungsstück auf einer Party getragen haben und Gebrauchsspuren sichtbar sind. Ein Wertersatzanspruch besteht allerdings nur dann, wenn Sie beim Kauf über diese mögliche Folge informiert wurden (z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Seite des Händlers zum Thema "Widerr
    uf").

  2. Der SWR schreibt (Quelle):
    Wie intensiv darf ich Waren ausprobieren?
    Juristen sagen: Kunden dürfen Funktion und Eigenschaft testen. Das bedeutet bei Kleidung: auspacken und anprobieren. Oder bei Elektronik: aufbauen und einschalten. Die Verpackung zu beschädigen, ist kein Problem. Und auch die Produkte selbst müssen nicht unberührt aussehen, wenn ich sie zurückschicke.
    Wichtig ist nur: Ich muss insgesamt schonend testen. Es sollten also keine größeren Abnutzungsspuren, Kratzer oder Flecken sichtbar sein. Als Faustregel kann man sagen: Kunden dürfen online gekaufte Ware so testen, wie sie das auch in einem Laden hätten tun können.
    Ist ein Artikel mehr abgenutzt, als es zu erwarten wäre, kann es passieren, dass ich nur einen Teil des Kaufpreises zurückbekomme. Der Händler darf einen Wertersatz abziehen.
Heisst doch in meinem Fall der bestellten mehreren Schalthebel, daß ich sie auf Funktion überprüfen darf, was Einbau und eigentlich sogar Probefahrt beinhaltet. Im Zweifelsfall darf der Händler einen Abschlag einbehalten, wenn ich was zerkratzt habe.

Bin gespannt, was ihr sagt!
 
Würdest Du Neupreis für Schalthebel bezahlen, die ggf. schon mehrfach montiert und zur Probe gefahren wurden?

Also aus der Packung nehmen, hin und her drehen, mit dem Original vergleichen und sogar mit der Schieblehre vermessen. Alles ok.

Einbauen machst du auch im Laden nicht.
 
Heisst doch in meinem Fall der bestellten mehreren Schalthebel, daß ich sie auf Funktion überprüfen darf, was Einbau und eigentlich sogar Probefahrt beinhaltet. Im Zweifelsfall darf der Händler einen Abschlag einbehalten, wenn ich was zerkratzt habe.

Bin gespannt, was ihr sagt!

Ja, das ist so. Wer keinen Ärger haben will, achtet von vorn herein darauf, beim Ausprobieren keine Spuren zu hinterlassen.
 
Einbauen machst du auch im Laden nicht.
Wenn ich ihn im Laden kaufe und zuhause feststelle daß er zuviel Spiel hat, dann trage ich ihn auch zurück. Dann hat mich der Verkäufer vielleicht nicht gut beraten, das Teil wurde Montags gefertigt etc.
So gesehen ist Einbau schon relevant, denke ich.
 
Du hast den markanten Punkt in deinem Zitat drin: Als Faustregel kann man sagen: Kunden dürfen online gekaufte Ware so testen, wie sie das auch in einem Laden hätten tun können.

Kleidung kannst du zur Probe anziehen - nicht damit ausgehen...
Mit einer Stereoanlage eine Party ausrichten und retourniren - no go
Eine Kamera auf einen Wochen Urlaub mitnehmen und dann Retoure - auch nicht wie in Geschäft.


All das habe ich früher erlebt. Regeln welche zum Schutz der Verbraucher entstanden sind werden auch gerne mißbraucht ohne jegliches Unrechtbewußtsein.

Zeig mir doch bitte einen Motorrazubehörhändler wo du im Laden die Schalthebel zur Probefahrt anbauen darfst. Nur deinen Zitat hast du die Frage selbst beantwortet. Und danke das du mich per pn aufgefordert hast, das zu erläutern.
 
Wenn ich ihn im Laden kaufe und zuhause feststelle daß er zuviel Spiel hat, dann trage ich ihn auch zurück. Dann hat mich der Verkäufer vielleicht nicht gut beraten, das Teil wurde Montags gefertigt etc.
So gesehen ist Einbau schon relevant, denke ich.
Du verwechselt da etwas. Das wäre Gewährleistung und Mängelrüge.
 
Es geht immer um den "bestimmungsgemäßen Gebrauch". Und denn kann ich bei einem Bauteil am Motorrad in der Regel nur beurteilen, wenn ich ihn anbringe.

Zum Beispiel Fußrasten: Hier hatte ich so ziemlich alle Modelle durch, bis ich bei den TT Works Niedrig hängen geblieben bin. Alle anderen haben einfach nicht funktioniert. Sind entweder am Seitenständer angeschlagen, oder waren so weit nach aussen versetzt daß Schalten zur Glücksache wurde etc.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch war dadurch bei mir nicht gegeben, ich habe brav demontiert, eventuellen Schmutz abgewischt, sorgfältig wieder verpackt und zurück geschickt. Nie ohne irgendwelchen Probleme.

Ja, es mag etwas anderes sein, wenn man es im Laden kauft, aber da hatte ich in der Regel die Erfahrung gemacht, daß der Händler bei Unsicherheit meinerseits meinte: "Baus mal an, wenns nicht passt, brings zurück.". So war das noch zu Zeiten, in denen es Service gab.

Also ja, ich durfte Anbauteile schon vom Händler genehmigt anbauen.
 
Also ja, ich durfte Anbauteile schon vom Händler genehmigt anbauen.

Ich glaube das ist der wichtige Satz. Vorab mit dem Händler besprechen, was in Ordnung ist und was nicht. Aber ohne Genehmigung würde ich jetzt auch kein Bauteil anbauen und zur Probe fahren, vor allem nicht dann, wenn man es nicht rückstandslos ausbauen kann.
 
Wir drehen uns im Kreis… Es geht ja um Onlinekauf, was darf man und wo ist die Grenze…
 
immer noch hier: Kunden dürfen online gekaufte Ware so testen, wie sie das auch in einem Laden hätten tun können.

Aber wir haben ja schon persönlich geschrieben.
Mach du was du willst, auch wenn ich persönlich so etwas rücksichtslos und egoistisch finde einen Artikel sogar in China zu bestellen, mit der vollen Absicht, diesen wieder zurückzusenden damit dieser dann letztendlich vernichtet wird. Das war deine Aussage. Das ist auch nicht sehr nachhaltig. Das ist meine persönliche Meinung. Du hast mich zu diesem Thread eingeladen obwohl ich es per PN schon beendet hatte, weil unsere Standpunkte zu weit auseinandergehen.

Wenn dann solch eine Retoure mal nicht akzeptiert werden sollte, dann trage es wie ein Mann und beklage nicht den "mangelhaften Kundendienst".
Wenn der eine oder andere Versandhändler auch kulanterweise unkorrekte Retouren annimmt, dann meist weil er Angst for unschönen Rachebewertungen im Netz hat. Das geht ja heute so einfach.
 
immer noch hier: Kunden dürfen online gekaufte Ware so testen, wie sie das auch in einem Laden hätten tun können.

Wobei dann hier für eine Beurteilung erst einmal geklärt werden müßte, was man in einem Laden mit der Ware tun kann/darf.
Das unterscheidet sich doch stark von Ware zu Ware und von Laden zu Laden.

Einen Handschuh kann ich im Laden testen. Einen Helm auch noch. Aber bei Motorradstiefeln muß ich mal probesitzen / schalten.
Einen Schalthebel muß ich mindestens mal dran stecken. Eine Sitzbank muß ich zur Probe fahren.
Keines dieser Punkte war bisher ein Problem bei den Händlern vor Ort.

Ergo heißt für mich "wie sie das auch in einem Laden hätten tun können", daß ich einen Schalthebel mindestens anstecken darf. Und ein Sitzbank zur Probe fahre darf. Usw, usw.
 
Du hast den markanten Punkt in deinem Zitat drin: Als Faustregel kann man sagen: Kunden dürfen online gekaufte Ware so testen, wie sie das auch in einem Laden hätten tun können.
Nein, das ist Wunschdenken.

Fakt ist, dass du als Onlinekäufer erheblich bessere rechtliche Absicherung hast als als Stationärkäufer. Das hat sich meines Erachtens aus einem übertriebenen Abwehrreflex des stationären Handels ergeben, der den Onlinehandel so mit für ihn nachteiligen Verbraucherschutzklauseln zuschütten wollte, dass es sich nach Möglichkeit nicht mehr lohnt. Dazu beigetragen hat auch die sehr kulante Rücknahmepolitik großer Pioniere wie Amazon, Zalando und Otto. Die wurde kurzerhand zum Standard erklärt.

Ist es für einen Onlinehändler blöd, wenn er Zeug mit Gebrauchsspuren zurückbekommt? Sicher. Aber wenn man sich betrachtet, wie gering die Kosten im Vergleich zum stationären Handel sind, dann muss er das eben einkalkulieren.
 
So. Nachdem ich Schelte von einem Forumsmitglied bekommen habe weil ich angeblich das Widerrufsrecht beim Onlineeinkauf falsch interpretiere, hier meine Fundstellen dazu. Wenn jemand da mehr Ahnung hat durch seinen beruflichen Hintergrund etc., bitte gerne!

  1. Das Europäische Verbraucherzentrum schreibt (Quelle):
    Darf ich meine Bestellung vor dem Zurückschicken ausprobieren?
    Sie können Ihre Bestellung auf mögliche Schäden oder Defekte prüfen. Denn im Gegensatz zum Einkauf im Ladengeschäft besteht bei der Online-Bestellung und dem Versandhandel nicht die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf eingehend auszuprobieren oder anzufassen.

    Online-Händler sind jedoch berechtigt, Wertersatz zu verlangen, wenn Sie etwa das bestellte Kleidungsstück auf einer Party getragen haben und Gebrauchsspuren sichtbar sind. Ein Wertersatzanspruch besteht allerdings nur dann, wenn Sie beim Kauf über diese mögliche Folge informiert wurden (z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Seite des Händlers zum Thema "Widerr
    uf").

  2. Der SWR schreibt (Quelle):
    Wie intensiv darf ich Waren ausprobieren?
    Juristen sagen: Kunden dürfen Funktion und Eigenschaft testen. Das bedeutet bei Kleidung: auspacken und anprobieren. Oder bei Elektronik: aufbauen und einschalten. Die Verpackung zu beschädigen, ist kein Problem. Und auch die Produkte selbst müssen nicht unberührt aussehen, wenn ich sie zurückschicke.
    Wichtig ist nur: Ich muss insgesamt schonend testen. Es sollten also keine größeren Abnutzungsspuren, Kratzer oder Flecken sichtbar sein. Als Faustregel kann man sagen: Kunden dürfen online gekaufte Ware so testen, wie sie das auch in einem Laden hätten tun können.
    Ist ein Artikel mehr abgenutzt, als es zu erwarten wäre, kann es passieren, dass ich nur einen Teil des Kaufpreises zurückbekomme. Der Händler darf einen Wertersatz abziehen.
Heisst doch in meinem Fall der bestellten mehreren Schalthebel, daß ich sie auf Funktion überprüfen darf, was Einbau und eigentlich sogar Probefahrt beinhaltet. Im Zweifelsfall darf der Händler einen Abschlag einbehalten, wenn ich was zerkratzt habe.

Bin gespannt, was ihr sagt!


Ich sehe das so wie du, und praktiziere das auch so bislang problemlos:
Zb Windschild montiert, Probefahrt, Luftwirbel, retour
Bremshebel montiert, Haptikprobe, retour
usw usw
 
Ok
Ich sehe das so wie du, und praktiziere das auch so bislang problemlos:
Zb Windschild montiert, Probefahrt, Luftwirbel, retour
Bremshebel montiert, Haptikprobe, retour
usw usw
Wobei dann hier für eine Beurteilung erst einmal geklärt werden müßte, was man in einem Laden mit der Ware tun kann/darf.
Das unterscheidet sich doch stark von Ware zu Ware und von Laden zu Laden.

Einen Handschuh kann ich im Laden testen. Einen Helm auch noch. Aber bei Motorradstiefeln muß ich mal probesitzen / schalten.
Einen Schalthebel muß ich mindestens mal dran stecken. Eine Sitzbank muß ich zur Probe fahren.
Keines dieser Punkte war bisher ein Problem bei den Händlern vor Ort.

Ergo heißt für mich "wie sie das auch in einem Laden hätten tun können", daß ich einen Schalthebel mindestens anstecken darf. Und ein Sitzbank zur Probe fahre darf. Usw, usw.

Nein, das ist Wunschdenken.

Fakt ist, dass du als Onlinekäufer erheblich bessere rechtliche Absicherung hast als als Stationärkäufer. Das hat sich meines Erachtens aus einem übertriebenen Abwehrreflex des stationären Handels ergeben, der den Onlinehandel so mit für ihn nachteiligen Verbraucherschutzklauseln zuschütten wollte, dass es sich nach Möglichkeit nicht mehr lohnt. Dazu beigetragen hat auch die sehr kulante Rücknahmepolitik großer Pioniere wie Amazon, Zalando und Otto. Die wurde kurzerhand zum Standard erklärt.

Ist es für einen Onlinehändler blöd, wenn er Zeug mit Gebrauchsspuren zurückbekommt? Sicher. Aber wenn man sich betrachtet, wie gering die Kosten im Vergleich zum stationären Handel sind, dann muss er das eben einkalkulieren.

Ich sehe das so wie du, und praktiziere das auch so bislang problemlos:
Zb Windschild montiert, Probefahrt, Luftwirbel, retour
Bremshebel montiert, Haptikprobe, retour
usw usw
Und ihr bestellt auch Ware einmal quer über den halben Erdball mit dem schon vorher festen Ziel, diese definitiv wieder zurückzusenden? Genau so steht es geschrieben!
Das war auch letztendlich der Grund, warum ich hier überhaupt einen Kommentar zu abgegeben habe.
 
Ok






Und ihr bestellt auch Ware einmal quer über den halben Erdball mit dem schon vorher festen Ziel, diese definitiv wieder zurückzusenden? Genau so steht es geschrieben!
Das war auch letztendlich der Grund, warum ich hier überhaupt einen Kommentar zu abgegeben habe.


Wie kommst du zu deiner Annahme ?

Ich schrieb von einem bestellten Bremshebel, zur Probe montiert, Haptik probiert, hat mir nicht zugesagt, retour geschickt. Hätte mir die Haptik zugesagt, dann hätte ich den Hebel auch behalten, so wie viele andere Sachen, die ich online bestell(t)e
 
Wie kommst du zu deiner Annahme ?

Ich schrieb von einem bestellten Bremshebel, zur Probe montiert, Haptik probiert, hat mir nicht zugesagt, retour geschickt. Hätte mir die Haptik zugesagt, dann hätte ich den Hebel auch behalten, so wie viele andere Sachen, die ich online bestell(t)e
Das unterstelle ich dir auch nicht.

Anscheinend kennst du den ursprünglichen Post nicht, warum dieser hier gestartet wurde.

Und dort teilt @Elorso eindeutig mit, dass er den Hebel in China bestellt hat mit der klaren Absicht dass dieser unzweifelhaft retourniert wird. Also 2x um den halben Globus. Das war gemeint. Auch der Hinweis auf das spätere vernichten/einschmelzen ist ihm bewusst und egal.

Weil ich das kritisierte habe ich eine Reihe von PN erhalten mit zuletzt der Aufforderung hier meinen Senf dazugegeben.

Und ich ging davon aus, dass der Hintergrund hier bekannt sei. Deshalb auch die Frage an euch 3 Zitierten, ob ihr das auch so macht. Ich verurteile solch ein Verhalten. Es wird hinterher von uns allen bezahlt. Genauso wie auch in anderen Situationen alle anderen gemeinschaftlich bezahlen. Siehe Streckensperrungen. Auch das wird verursacht von einer Minderheit. Zahlen tun alle.
Der Vergleich ist garnicht so weit hergeholt. Ich mache auch dort meinen Mund auf, wenn irgendein Klapskalli meint alle Grenzen zu überreizen.

Man kann doch auch nur Denkanstöße geben und aufzeigen wenn etwas nicht ok ist.

Man kann natürlich auch versuchen, sein Handeln vor sich selbst zu rechtfertigen indem man hier Bestätigung sucht.
 
Man kann natürlich auch versuchen, sein Handeln vor sich selbst zu rechtfertigen indem man hier Bestätigung sucht.
Man kann aber auch wie ich seit zwanzig Jahren bei einer Zeitschrift wie Onlinehandel gearbeitet haben und insgesamt einen sehr unromantischen Blick auf den Einzelhandel entwickelt haben;-)
 
Aber eigentlich finde ich das auch viel zu ermüdend, wenn man erkennt,dass das Gegenüber kein Interesse daran hat und lieber sein Ding durchzieht. Ich bin damit raus.
 
So. Nachdem ich Schelte von einem Forumsmitglied bekommen habe weil ich angeblich das Widerrufsrecht beim Onlineeinkauf falsch interpretiere, hier meine Fundstellen dazu. Wenn jemand da mehr Ahnung hat durch seinen beruflichen Hintergrund etc., bitte gerne!

  1. Das Europäische Verbraucherzentrum schreibt (Quelle):
    Darf ich meine Bestellung vor dem Zurückschicken ausprobieren?
    Sie können Ihre Bestellung auf mögliche Schäden oder Defekte prüfen. Denn im Gegensatz zum Einkauf im Ladengeschäft besteht bei der Online-Bestellung und dem Versandhandel nicht die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf eingehend auszuprobieren oder anzufassen.

    Online-Händler sind jedoch berechtigt, Wertersatz zu verlangen, wenn Sie etwa das bestellte Kleidungsstück auf einer Party getragen haben und Gebrauchsspuren sichtbar sind. Ein Wertersatzanspruch besteht allerdings nur dann, wenn Sie beim Kauf über diese mögliche Folge informiert wurden (z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Seite des Händlers zum Thema "Widerr
    uf").

  2. Der SWR schreibt (Quelle):
    Wie intensiv darf ich Waren ausprobieren?
    Juristen sagen: Kunden dürfen Funktion und Eigenschaft testen. Das bedeutet bei Kleidung: auspacken und anprobieren. Oder bei Elektronik: aufbauen und einschalten. Die Verpackung zu beschädigen, ist kein Problem. Und auch die Produkte selbst müssen nicht unberührt aussehen, wenn ich sie zurückschicke.
    Wichtig ist nur: Ich muss insgesamt schonend testen. Es sollten also keine größeren Abnutzungsspuren, Kratzer oder Flecken sichtbar sein. Als Faustregel kann man sagen: Kunden dürfen online gekaufte Ware so testen, wie sie das auch in einem Laden hätten tun können.
    Ist ein Artikel mehr abgenutzt, als es zu erwarten wäre, kann es passieren, dass ich nur einen Teil des Kaufpreises zurückbekomme. Der Händler darf einen Wertersatz abziehen.
Heisst doch in meinem Fall der bestellten mehreren Schalthebel, daß ich sie auf Funktion überprüfen darf, was Einbau und eigentlich sogar Probefahrt beinhaltet. Im Zweifelsfall darf der Händler einen Abschlag einbehalten, wenn ich was zerkratzt habe.

Bin gespannt, was ihr sagt!
Wenn sie die zugesagten Eigenschaften nicht aufweisen - zB passend für Modell xy - kannst du natürlich auch nach dem Einbau zurückschicken. Da hier viel Meinung und kaum rechtliches transportiert wird: wenn die Artikel unbeschädigt sind, kannst du sie immer innerhalb der Frist zurückschicken, egal, was du vorher mit ihnen gemacht hast.
 
Und dort teilt @Elorso eindeutig mit, dass er den Hebel in China bestellt hat mit der klaren Absicht dass dieser unzweifelhaft retourniert wird. Also 2x um den halben Globus. Das war gemeint. Auch der Hinweis auf das spätere vernichten/einschmelzen ist ihm bewusst und egal.
Er will es nicht verstehen, er will es nicht einsehen. Ich habe nichts aus China bestellt, das hatte ich falsch ausgedrückt, das aber @zyklotrop gegenüber klargestellt sowie im Thread, auf den er sich bezieht. Ich habe Chinaware aus Bremen und Frankfurt am Main bestellt.
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Herrschaftszeiten. Muss man immer so verbohrt sein und jeden Thread zweckentfremden? Es geht hier um die rechtliche Situation bei Onlinekäufen, und nicht darum, ob es @zyklotrop in den Kram passt, wie und wo ich was bestelle.
 
Die Verbraucherzentrale hat zu dem Thema eine ganz nette Veröffentlichung im Internet:
Hier dann der Passus zum Wertersatz.

GSrüsse
Frank
 
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