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Gast 58
Guest
So. Nachdem ich Schelte von einem Forumsmitglied bekommen habe weil ich angeblich das Widerrufsrecht beim Onlineeinkauf falsch interpretiere, hier meine Fundstellen dazu. Wenn jemand da mehr Ahnung hat durch seinen beruflichen Hintergrund etc., bitte gerne!
Bin gespannt, was ihr sagt!
- Das Europäische Verbraucherzentrum schreibt (Quelle):
Darf ich meine Bestellung vor dem Zurückschicken ausprobieren?
Sie können Ihre Bestellung auf mögliche Schäden oder Defekte prüfen. Denn im Gegensatz zum Einkauf im Ladengeschäft besteht bei der Online-Bestellung und dem Versandhandel nicht die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf eingehend auszuprobieren oder anzufassen.
Online-Händler sind jedoch berechtigt, Wertersatz zu verlangen, wenn Sie etwa das bestellte Kleidungsstück auf einer Party getragen haben und Gebrauchsspuren sichtbar sind. Ein Wertersatzanspruch besteht allerdings nur dann, wenn Sie beim Kauf über diese mögliche Folge informiert wurden (z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Seite des Händlers zum Thema "Widerruf").
- Der SWR schreibt (Quelle):
Wie intensiv darf ich Waren ausprobieren?
Juristen sagen: Kunden dürfen Funktion und Eigenschaft testen. Das bedeutet bei Kleidung: auspacken und anprobieren. Oder bei Elektronik: aufbauen und einschalten. Die Verpackung zu beschädigen, ist kein Problem. Und auch die Produkte selbst müssen nicht unberührt aussehen, wenn ich sie zurückschicke.
Wichtig ist nur: Ich muss insgesamt schonend testen. Es sollten also keine größeren Abnutzungsspuren, Kratzer oder Flecken sichtbar sein. Als Faustregel kann man sagen: Kunden dürfen online gekaufte Ware so testen, wie sie das auch in einem Laden hätten tun können.
Ist ein Artikel mehr abgenutzt, als es zu erwarten wäre, kann es passieren, dass ich nur einen Teil des Kaufpreises zurückbekomme. Der Händler darf einen Wertersatz abziehen.
Bin gespannt, was ihr sagt!

