Untermietvertrag für Garagenstellplatz

SchotterSpezi

Probefahrer
Probefahrer
Registriert
22. Sep. 2025
Beiträge
114
Reaktionspunkte
195
Ort
Rheinland
Motorrad
13er Trophy
Moin zusammen,

hat jemand von euch vielleicht Zugriff einen Mustermietvertrag für einen Garagenstellplatz zur Untermiete? Ich könnte mir vorstellen, dass das ein Standardproblem ist.

Bevor jemand fragt: googeln kann ich selbst. Und auch die KI kann ich bedienen. ;) Ich würde mich aber über eine Vertragsvorlage freuen, die etwas belastbarer ist.

Grüße,
SchotterSpezi
 
Normaler Mietvertrag wo tituliert wird, dass Untermietung gestattet ist, bzw. es sich um eine Untervermierung handelt. So habe ich meine 3 Hallenplätze untervermietet. In meinem Mietvertrag steht dass Untervermietung gestattet ist.
Einen speziellen Mietvertrag dafür kenne ich nicht. Alles in die Besonderheiten rein geschrieben.
 
Löle! Soweit ich weiß muss dein Vermieter zustimmen oder die Untervermietung in deinem Mietvertrag geregelt sein. Denke auch daran, dass Du ab da an zwischen den Rechten und Pflichten deines Vermieters und deines Untermieters stehst. Das geht sich nicht immer grade raus...
Von daher ist viel wichtiger, was in deinem Mietvertrag steht und dein Untermietvertrag muss daran angepasst sein. Ob dass dann wieder mit dem Mietrecht / Rechtsprechung übereingeht ist wieder ungewiss... Ein ein beliebiger Vertrag bietet da schnell eine Stolperfalle.
 
Bisher habe ich es so gehandhabt, dass weniger mehr ist. Ein Vertrag ist überflüssig.
Derjenige, der seinen Fuhrpark auf meinen gemieteten Platz stellen darf, zahlt mir ein monatliches Handgeld.
Auf evtl. Nachfrage gehört das Fahrzeug oder was auch immer darauf steht mit, der Schwester oder sonstwem aus der Familie. Geht ja auch keinen etwas an.

Vllt. liege ich mit meiner Vorgehensweise daneben, funktioniert hat es bisher immer.
 
Löle! Soweit ich weiß muss dein Vermieter zustimmen oder die Untervermietung in deinem Mietvertrag geregelt sein
Mieter dürfen einen Untermietvertrag für die Garage nur mit der Zustimmung des Vermieters abschließen. Der Vermieter hat das Recht, den Untermietvertrag zu genehmigen oder abzulehnen. Es ist wichtig, die Zustimmung schriftlich einzuholen und alle relevanten Bedingungen im Untermietvertrag festzuhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
 
Hier eine etwas ausführlichere Rückmeldung:
Die rechtliche Lage bei der Untervermietung einer Garage hängt davon ab, wie die Garage genutzt wird und in welchem Vertragsverhältnis sie steht. Hier ist eine übersichtliche Zusammenfassung: 👇




🔹 1. Gehört die Garage zum Mietvertrag einer Wohnung?​


Wenn die Garage Teil des Wohnraummietvertrags ist (also gemeinsam mit der Wohnung gemietet wurde):


  • Untervermietung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt (§ 540 BGB).
  • Ohne diese Zustimmung kann der Vermieter abmahnen oder kündigen.
  • Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nicht vorliegt (z. B. weil die Garage gewerblich genutzt werden soll oder der Untermieter unzuverlässig erscheint).
  • Wird die Garage an Dritte untervermietet, ohne dass die Wohnung mitbetroffen ist, kann der Vermieter dies komplett untersagen, da die Garage nicht zu Wohnzwecken, sondern zu Nutzungszwecken dient.



🔹 2. Wurde die Garage separat angemietet?​


Wenn die Garage einen eigenen Mietvertrag hat (also getrennt von der Wohnung):


  • Dann handelt es sich nicht um Wohnraummietrecht, sondern um Gewerberaummietrecht bzw. sonstiges Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).
  • Hier gilt ebenfalls: Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB).
  • Ohne diese Zustimmung kann der Vermieter:
    • außerordentlich kündigen, oder
    • Schadensersatz verlangen, wenn durch die unzulässige Untervermietung ein Schaden entsteht.



🔹 3. Besonderheiten und Ausnahmen​


  • Wenn die Garage zum Eigentum des Mieters gehört (z. B. Eigentumsgarage oder Stellplatz in einer Eigentumswohnung), darf dieser sie grundsätzlich frei vermieten, solange keine gemeinschaftsrechtlichen Regelungen (WEG, Teilungserklärung) oder kommunalen Vorschriften dagegen sprechen.
  • Bei gemeinschaftlichen Tiefgaragen können Hausordnungen oder Eigentümerbeschlüsse einschränken, wer dort parken darf (z. B. nur Bewohner des Hauses).



🔹 4. Steuerliche und versicherungsrechtliche Aspekte​


  • Einnahmen aus der Untervermietung einer Garage können steuerpflichtig sein (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
  • Bei Schäden oder Unfällen ist zu prüfen, ob die Versicherung (z. B. Haftpflicht oder Gebäudeversicherung) im Fall der Untervermietung weiterhin greift.



⚠️ Fazit​


Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers oder Vermieters ist die Untervermietung einer Garage rechtlich unzulässig.
Selbst wenn sie leer steht, bedarf es der Zustimmung, um rechtliche Konsequenzen (Kündigung, Schadensersatz, Abmahnung) zu vermeiden.
 
Hallo, mein erster Weg wäre zum Vermieter und nicht in ein Forum wo keiner Ansatzweise das bestehende Mietverhältnis der Garage/Stellplatzes kennt.

Wir in Bayern haben da so eine Marotte...... "mit dem Reden macht man die Sache aus"

Vermieter kontaktieren und gut ist. Bei Mietsachen immer den offenen ehrlichen Weg wählen, hat mir immer geholfen.
Sollte es dann aus unbekannten Gründen dann doch nicht gehen ist es halt so.
Stell dir vor dein Freund/Bekannter/Familie bekommt wegen Dir als Untermieter Probleme mit dem Vermieter, ist doch die Sache an sich nicht wert.

Vg daHolledauer

PS: Wenn Du der Hauptmieter bist, kläre das unbedingt mit deinem Vermieter. Offen und ehrlich.
 
Hi
Als bayrischer Vermieter würde ich fragen weshalb Du einen vermieteten Parkplatz untervermieten willst. Weil er für 1 Mopped zu gross ist? Na und, dann lass' eben den Nachbarn sein Mopped dazustellen.
Weil Du für 6 Monate kein Auto hast? Ok, hätte ich nicht bemerkt.
Weil Du gar kein Auto hast, aber der Parkplatz zur Mietwohnung gehört. OK, das ist ein Grund.
Weil Du denkst Du könntest einen günstigen Parkplatz teuer vermieten? Da bekommen wir ein Problem
gerd
 
Hi
Als bayrischer Vermieter würde ich fragen weshalb Du einen vermieteten Parkplatz untervermieten willst. Weil er für 1 Mopped zu gross ist? Na und, dann lass' eben den Nachbarn sein Mopped dazustellen.
Weil Du für 6 Monate kein Auto hast? Ok, hätte ich nicht bemerkt.
Weil Du gar kein Auto hast, aber der Parkplatz zur Mietwohnung gehört. OK, das ist ein Grund.
Weil Du denkst Du könntest einen günstigen Parkplatz teuer vermieten? Da bekommen wir ein Problem
gerd
Cooler Ansatz, funktioniert bestimmt bei 99von100 Vermietern.... der Eine, der ist das Problem. Darum... reden, fragen und gut ist es.
Ist doch nicht komplizierter wie einfach machen.
Vg daHolledauer
 
Zurück
Oben Unten