Österreich: Beschlagnahme von Raserfahrzeugen.

Klausmong

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In Österreich werden ja Fahrzeuge von Rasern (sehr massive Überschreitungen) beschlagnahmt und versteigert

Ist auch schon oft vorgekommen.

Nun gibt es ein neues Urteil vom VwGH, nachdem auch Fahrzeuge von Leasingfirmen eingezogen werden können, wenn sie zum Rasen benutzt werden.
 
Nun gibt es ein neues Urteil vom VwGH, nachdem auch Fahrzeuge von Leasingfirmen eingezogen werden können, wenn sie zum Rasen benutzt werden.
Das könnte für manche eine ziemlich heftige Entwicklung werden.
Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust ohne Schuldenbefreiung, wenn das Fahrzeug eingezogen wird.
Für Leasingnehmer gäbe es damit praktisch kein Schlupfloch mehr.

Gestern wurde im TV bereits darauf hingewiesen, dass mit Vertragsanpassungen zu rechnen ist. Künftig dürften Leasingverträge strengere Klauseln enthalten. Zudem sind höhere Versicherungsprämien zu erwarten, insbesondere für sogenannte „Risikogruppen“.
Und man darf nicht vergessen: Es betrifft nicht nur Einzelfälle, sondern z.B. 2025 wurde doch schon ein paar Fahrzeuge beschlagnahmt.

-> klick (wien.orf.at)

Raserautos.jpg
 
Ob das so einfach ist ?
Denke schon - ist eine finale Entscheidung des Höchstgerichts.
Es gibt meines Wissens keine weitere Instanz: Gegen Erkenntnisse des VfGH gibt es im österreichischen Recht kein Rechtsmittel.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Folglich wird "Die Ausnahme für Leasingfahrzeuge aufgehoben", da gleichheitswidrig.
 
macht zB Norwegen schon seit einigen Jahren. Da ging mal ein geleaster Porsche „verloren“, den der Besitzer an einen Freund verliehen hatte.

Der Leasinggeber wird sich den Schaden vom Leasingnehmer holen und notfalls einklagen. Egal wer gefahren ist.
Wird besonders bei Firmenwagen interessant….ich darf meinen nur an Ehe-/Lebenspartner geben oder an Kollegen nach vorheriger (!!!) Prüfung der Fahrerlaubnis. Nicht mal mein Sohn darf ihn fahren und bekommt ihn auch nicht.
Keine Gnade, kein Risiko, kein Ärger.
 
Ob das so einfach ist ?
Schließlich ist die Leasingfirma der Eigentümer und nicht der Fahrer vom Auto.

Ja, wurde so geurteilt.

Denke schon - ist eine finale Entscheidung des Höchstgerichts.
Es gibt meines Wissens keine weitere Instanz: Gegen Erkenntnisse des VfGH gibt es im österreichischen Recht kein Rechtsmittel.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Folglich wird "Die Ausnahme für Leasingfahrzeuge aufgehoben", da gleichheitswidrig.

Genau das ist der Grund.
Gleichheitswidrig gegenüber den Haltern ohne Leasing.

Wird in Zukunft dann so sein, das Leasing nicht mehr als Schlupfloch dient.

Und der Fahrer ist dann sicher zu Schadensersatz gegenüber dem Loder Vermieter verpflichtet.
 
Könnte sich wohl auf jedes Fahrzug beziehen, ungeachtet des Besitzverhältnis, mit dem der Verstoß begangen wird.
Lese ich so, bin aber kein Jurist

"Die Beschlagnahme und der Verfall sind somit nicht möglich, wenn das Fahrzeug geleast ist oder im Miteigentum einer anderen Person steht."

Quelle der österr. Verfassungsgerichtshof:
 
Gibt es dazu auch was für Leihfahrzeuge?
Dürfen diese in Österreich oder Norwegen dann auch beschlagnahmt werden?
 
Ich finde es richtig, dass das Tatwerkzeug nicht privilegiert ist, nur weil es jemand anderem gehört. Das war ein Fehler, der nun korrigiert wurde.
 
Interessant, rein rechtlich bei gestohlenen Fahrzeugen.
Ansonsten finde ich die Regelung zielführend.
Sollte man hier auch machen.
 
Beschlagnahmt werden ja eh erst mal alle, was hinterher mit dem Fahrzeug passiert, wenn der Fahrer nicht der Halter, steht wohl auf einem anderem Blatt.
 
Bin nicht einverstanden mit der Massnahme. Ein Fahrzeug wird primär nicht ausgeliehen / verliehen, damit andere damit ein Unrecht begehen. Man könnte zwar dem Verleiher mangelnde Vorsicht und eine gewisse Fahrlässigkeit beim Verleih vorwerfen und mit einer Busse ahnden, aber diesem das Fahrzeug wegnehmen ist übertrieben. Das geht für mich in Richtung Sippenhaft und hat ein Gschmäckle. Und nicht alles was recht ist, muss auch richtig sein. Man sollte ab und zu einen Selbsttest in Sachen Obrigkeitsgläubigkeit machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass sowas schon längst in den Miet/Leiverträgen verankert ist.
 
Bin nicht einverstanden mit der Massnahme. Ein Fahrzeug wird primär nicht ausgeliehen / verliehen, damit andere damit ein Unrecht begehen. Man könnte zwar dem Verleiher mangelnde Vorsicht und eine gewisse Fahrlässigkeit beim Verleih vorwerfen und mit einer Busse ahnden, aber diesem das Fahrzeug wegnehmen ist übertrieben. Das geht für mich in Richtung Sippenhaft und hat ein Gschmäckle. Und nicht alles was recht ist, muss auch richtig sein. Man sollte ab und zu einen Selbsttest in Sachen Obrigkeitsgläubigkeit machen.
Genau
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ob das so einfach ist ?
Schließlich ist die Leasingfirma der Eigentümer und nicht der Fahrer vom Auto.
Hi
Ohne von österreichischem Recht Ahnung zu haben:
Es wäre ein Witz wenn man mit Leasingfahrzeugen "ungestraft" rasen kann, also das Einziehungsrecht dafür nicht gelten würde.
Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer ein Fahrzeug zum ordnungsgemässen Gebrauch.
Ein Verstoss gegen Gesetze wäre zumindest in DE nicht "ordungsgemäss".
Folglich wird sich der Leasinggeber gegen den Verlust absichern. Vertraglich "gegen" den Leasingnehmer ("Du darfst nicht rasen!") wohl eher nicht. Das steht schon im Gesetz. Der Leasingnehmer könnte selbstschuldnerisch haften. Nützt aber nix wenn er kein Geld hat. Also vielleicht eine Bürgschaft? Nützt auch nichts wenn der Leasingnehmer seine Oma dazu überredet, weil deren kleine Rente nicht pfändbar ist. Also eine Bankbürgschaft, die der Leasingnehmer aber nicht bekommt, weil er eben keine Kohle hat.
Damit wird das Leasinggeschäft eingeschränkt? Nö, der Leasinggeber muss ja nur darauf achten, dass seine Fahrzeuge "ordnungsgemäss " verwendet werden. Tut/kann er das nicht, dann ist die Karre eben weg. Er kann sich ja an seinen Leasingnehmer halten :cool:
Eine Leasingfirma kann auf solch unsichere Kandidaten auch verzichten. Die bekommen dann eben keinen Porsche sondern einen Dacia.
gerd
 
Nützt aber nix wenn er kein Geld hat. Also vielleicht eine Bürgschaft? Nützt auch nichts wenn der Leasingnehmer seine Oma dazu überredet, weil deren kleine Rente nicht pfändbar ist. Also eine Bankbürgschaft, die der Leasingnehmer aber nicht bekommt, weil er eben keine Kohle hat.
Genau das und noch dies: auch einen Dacia bekomme ich in die Raserzone. Muss nur im 30er-Abschnitt vor einer Schule oder Seniorensiedlung fett Gas geben.
 
Raser in Österreich gilt für die Beschlagnahmung bei 80 zu schnell innerorts (zB 130 statt 50) und 90 kmH ausserorts, also 190 kmh auf Landstrassen.

Das macht man nicht eben so weil man was übersehen hat.

Selbst in einer 30er Zone vor einer Schule wären das noch mindestens 110 kmH.

Und vermutlich werden die Leasingfirmen bei schnellen Sportwagen etwas vorsichtiger
 
Folglich wird sich der Leasinggeber gegen den Verlust absichern. Vertraglich "gegen" den Leasingnehmer ("Du darfst nicht rasen!")
hatte ich ja in #16 schon erwähnt....

Nö, der Leasinggeber muss ja nur darauf achten, dass seine Fahrzeuge "ordnungsgemäss " verwendet werden. Tut/kann er das nicht, dann ist die Karre eben weg. Er kann sich ja an seinen Leasingnehmer halten
wie soll das der Leasinggeber kontrollieren ?
Da kommt ein gutgekleideter Kunde, macht äußerlich was her, Muttersprachler und ist Finanziell in dem Moment stabil,
doch dann entpuppt sich jener als heimlicher Raser,
aber der Leasinggeber wäre dann der Arsch wenn das Fahrzeug weg und versteigert würde

auch wenn dies so die oberste Gerichtsbehörde beschliest, glaube ich noch nicht ganz an deren Rechtmäßigkeit, ob das wiederum vor dem EUGH stand hält, wenn der erste klagt ?
 
Hat den jemand schon mal so einen Autoschredder gesehen. Hab davon gehört das sich die Leute (vorzugsweise bei Lambo und so) immer gleich mehrere kaufen.
 
Das halte ich für eine sehr gewagte These.

Autoshredder -> YouTube
 
Gibt es dazu auch was für Leihfahrzeuge?
Dürfen diese in Österreich oder Norwegen dann auch beschlagnahmt werden?
Hoffentlich. Das ist ein Geschäftsmodell um die Kiddies zum rasen zu verführen.

Allein schon, wenn eine Sportwagenvermietung sich "No Limit" nennt.
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Wenn ich mir von meinem Nachbarn das Gewehr ausleihe, um meine Schwiegermutter zu erschießen, hat er dann Anspruch auf Rückgabe nach vollbrachter Tat ?;)
 
hatte ich ja in #16 schon erwähnt....

aber der Leasinggeber wäre dann der Arsch wenn das Fahrzeug weg und versteigert würde
Natürlich nicht, der Mieter muss dem Leasinggeber selbstverständlich die Leasingraten plus fiktiven Restwert zahlen.

Dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht mehr nutzen kann, ist sein Problem.
 
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