Ich brauche keine Steuererklärung mehr zu machen...

Moin,

seit fünf Jahren bin ich im Ruhestand, bis dahin brauchte ich als Selbstständiger auch einen Steuerberater. Seitdem gehe ich zwischen Weihnachten und Silvester zu Aldi und kaufe ein Steuerprogramm für 4,95 €. Das funktioniert super und bisher wurden die Berechnungen auch so vom Finanzamt übernommen.
Da ich Vermieter bin, muss ich die Steuererklärung machen, auch als Rentner.
 
Habe eben die Nachzahlung meiner Mutter (90 Jahre) erfolgreich abgelehnt und auf 2026 verschoben. Danke FA. Bisschen jammern hilft 😇
 
Hat vermutlich etwas mit der Wahl der Steuerklasse zu tun. Wenn jeder in Klasse 4 ist, dürfte es keine Nachzahlung geben, bei ungleichen Einkünften dann eher Erstattung im Falle einer gemeinsamen Veranlagung. Bei 3/5 kann das anders aussehen je nach Verhältnis der Einkünfte. Dann muss man auch eine Steuerklärung abgeben. Und wenn Steuerfreibeträge für den Fahrtweg eingetragen waren, die im Steuerjahr weggefallen sind, dann kann auch das zu einer Nachzahlung führen, WISO Steuer 2025 ist ab 25 Euro zu haben. Für Standardfälle (Rentner, Pensionäre) reicht das zum Prüfen vollständig aus. Und wer hier im Forum ist, sollte damit umgehen können.

Gruß
Klaus

Ja, das stimmt mit der Steuerklasse, wir sind aber auch zu Vorauszahlungen veranschlagt. WISO hatte ich schon vor 20 Jahren. Es ist mir dann irgendwann zu umfangreich geworden, da bin ich analog schneller. Meist mit den Vordrucken vom BMFi.
 
Dann kannst du das aber auch gleich direkt über Elster in die elektronischen Formulare eintragen und abschicken. In Papierformulare würde ich das nicht mehr eintragen. Mit den elektronischen Formularen nimmt dann auch die Abarbeitungsgeschwindigkeit zu. Vorauszahlungen sind dann erforderlich, wenn man unversteuerte Zahlungen erhält. Das ist nicht zu ändern.

Gruß
Klaus
 
Moin,
so ist es, weil sie eben mit 20.400,00 € Rente p.a. deutlich über dem Grundfreibetrag liegt. Rentner müssen immer eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.784 Euro für Ledige.
Ganz so einfach ist es nicht. Abhängig vom Jahr, in dem man zum ersten mal Rente bezog, ist ein Teil der Rente nicht steuerpflichtig. Wer z.B. 2005 erstmals Rente bezog, muss 50% dieser Rente, die 2005 gezahlt wurde, weniger versteuern.
Außerdem gibt es auch noch Freibeträge für Behinderung etc.

Gruß vom Odenwälder
 
Beispiel: man kann Festgeld bei ausländischen Banken anlegen, die die Zinsen jährlich ohne Steuerabzug auszahlt. Nun muss das aber elektronisch an das FA gemeldet werden. War das in den Vorjahren noch nicht so, dann fallen solche Einkünfte jetzt aus. Dann fordert das FA natürlich eine Steuererklärung ein. Denn die Prüfung auf KapESt muss gemacht werden.

wie ist das zu verstehen? Ich lege seit Jahren im Ausland Festgeld an und gebe die Zinsen in meiner Einkommensteuererklärung einfach als ausländische Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, an. Zumindest bis 2024 hat das so funktioniert. Ist das ab 2025 anders? Oder meinst Du die Meldepflicht für Auslandsüberweisungen?
 
Dann kannst du das aber auch gleich direkt über Elster in die elektronischen Formulare eintragen und abschicken. In Papierformulare würde ich das nicht mehr eintragen. Mit den elektronischen Formularen nimmt dann auch die Abarbeitungsgeschwindigkeit zu. Vorauszahlungen sind dann erforderlich, wenn man unversteuerte Zahlungen erhält. Das ist nicht zu ändern.

Gruß
Klaus
Vorauszahlungen sind fällig wenn du am Ende der Rechnung eine Steuerschuld hast.
 
Wenn das Erbe angenommen wird erbt man auch die Forderungen vom Finanzamt.
Ganz einfach.
😬
Das stimmt. Unklar ist mir, ob und bis wann muss ich (ein Erbe generell) noch eine Steuererklärung für die/den Verstorbenen abgeben.
Gilt das Sterbejahr für die Veranlagung….?
Würde meine Mutter zB im Januar gehen und ich gebe im Folgejahr die Erklärung ab, würde ich voraussichtlich eine Rückzahlung erhalten. Geht sie im Dezember müsste ich sicherlich nachzahlen.

Glaube wir freuen uns dass sie da ist und wenn das FA was will sollen sie sich melden 😎😎
 
Ja, Gina, da habe ich 7x36*Euro bezahlt, damit das Finanzamt € 8,10 kassieren konnte. *das ist aus dem Gedächtnis, war für sieben Steuererklärungen.

Das System war so gut, dass sogar ich nach dem vierten Versuch einigermaßen damit fertig wurde. Ich meine es nicht spöttisch.
Aber unter automatisch verstehe ich was anderes. Trotzdem werde ich das Programm für die nächste Steuererklärung nutzen, denn nichts ist mir zu teuer um das Problem FA schnell vom Tisch zu bekommen.
Gruß janus
 
Die Fallstricke unserer Steuerparagraphen.
Ich ging davon aus, dass man die Steuererklärung bei Steuerklasse 4 nicht abgeben muss. Tja, leider war ich nur teilinformiert. Da ich arbeitslos war bin ich dazu verpflichtet (Lohnersatzleistung nennt sich das).
OK, gemacht und akzeptiert. Natürlich mit der bereits vorhandenen eigenen neuen Steuernummer an meinem jetzigen Wohnort (RLP). Das Folgejahr auch. Alles paletti.

Dann kam der Oberhammer. Mein Ex hatte seine Erklärung abgegeben (das Jahr unserer Scheidung) und angekreuzt, dass wir gemeinsam veranlagt werden.
Natürlich bekomme ich einen rückwirkenden Aufhebungsbescheid und einen neuen Bescheid mit der höflichen Bitte, doch mal schnell noch 2.000 € nachzuzahlen. Finanzamt aus Bayern mit der alten Steuernummer. Die neue Adresse haben sie von Hand auf das Kuvert geschrieben, der Bescheid ging an uns beide auf die alte Adresse, wo ich schon über 3 Jahre nicht mehr wohne.

Ein Adressenabgleich hat bis zu meinem Anruf nicht stattgefunden, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Einspruch mit Zahlungsaussetzung beantragt und den Schlamassel telefonisch besprochen.
Ich könnte da gar nichts machen sondern nur mein Ex. Aber zahlen dürfte ich schon. Sie würden auch meinen Ex anschreiben und um seine Antwort bitten. Da könnte man 😤, aber ich bin ja höflich.

Mein Ex hat dann selbst Widerspruch eingelegt und den Steuerantrag mit richtigem Kreuzchen abgegeben.

Und siehe da:
Ich bekomme einen neuen Steuerbescheid (mit meiner Steuernummer) und 500 € Auszahlung.
Und meine Adresse ist jetzt auch in Bayern angekommen.

Also nicht aufgeben, das sind auch nur Angestellte. 👍
 
Ich war als Selbstständiger von der Sozialversicherungspflicht befreit. In den Niederlanden erhält man aber eine bedingungslose Grundrente, deren Höhe sich an der Wohndauer in den NL orientiert (bei mir 780,-/Monat). Um diese zu beantragen, muss man auch eventuelle Rentenleistungen aus anderen EU Staaten angegeben. Ich wollte es richtig machen, und habe die Deutsche Rentenanstalt angeschrieben. Aus Studium und sehr frühen Nebenjobs stehen mir 19,20/Monat zu, die ich auch monatlich hocherfreut erhalte. Auf dem dazugehörigen Rentenbescheid steht groß und deutlich: "Die Rente ist Einkommensteuerpflichtig". Da ich Steuererklärungen aus religiösen (und anderen) Gründen strikt ablehne, halte ich mir einen Steuerberater. Für etwa 100,-/Jahr entledigt er mich dieses Ungemachs. Für eine deutsche Erklärung wären ebenfalls 100,- fällig - fast die Hälfte des Zasters wäre somit verdampft. Da ich keine weiteren Einkünfte in DE habe, lasse ich es drauf ankommen. Von mir kriegen die nix. Lustigerweise kann man auf seine Rente noch nicht mal verzichten. Die hab ich jetzt an der Backe, ob ich will oder nicht.
 
nur aus Interesse wie lange hast Du für diese Rente in NL gewohnt?
 
nur aus Interesse wie lange hast Du für diese Rente in NL gewohnt?

Ich wohne hier seit 32 Jahren. Meines Wissens erhält man den vollen Satz nach 30 Jahren. Diese Rente würde ich auch nach einem Umzug in ein anderes Land weiter erhalten.
 
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