Die Fallstricke unserer Steuerparagraphen.
Ich ging davon aus, dass man die Steuererklärung bei Steuerklasse 4 nicht abgeben muss. Tja, leider war ich nur teilinformiert. Da ich arbeitslos war bin ich dazu verpflichtet (Lohnersatzleistung nennt sich das).
OK, gemacht und akzeptiert. Natürlich mit der bereits vorhandenen eigenen neuen Steuernummer an meinem jetzigen Wohnort (RLP). Das Folgejahr auch. Alles paletti.
Dann kam der Oberhammer. Mein Ex hatte seine Erklärung abgegeben (das Jahr unserer Scheidung) und angekreuzt, dass wir gemeinsam veranlagt werden.
Natürlich bekomme ich einen rückwirkenden Aufhebungsbescheid und einen neuen Bescheid mit der höflichen Bitte, doch mal schnell noch 2.000 € nachzuzahlen. Finanzamt aus Bayern mit der alten Steuernummer. Die neue Adresse haben sie von Hand auf das Kuvert geschrieben, der Bescheid ging an uns beide auf die alte Adresse, wo ich schon über 3 Jahre nicht mehr wohne.
Ein Adressenabgleich hat bis zu meinem Anruf nicht stattgefunden, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Einspruch mit Zahlungsaussetzung beantragt und den Schlamassel telefonisch besprochen.
Ich könnte da gar nichts machen sondern nur mein Ex. Aber zahlen dürfte ich schon. Sie würden auch meinen Ex anschreiben und um seine Antwort bitten. Da könnte man

, aber ich bin ja höflich.
Mein Ex hat dann selbst Widerspruch eingelegt und den Steuerantrag mit richtigem Kreuzchen abgegeben.
Und siehe da:
Ich bekomme einen neuen Steuerbescheid (mit meiner Steuernummer) und 500 € Auszahlung.
Und meine Adresse ist jetzt auch in Bayern angekommen.
Also nicht aufgeben, das sind auch nur Angestellte.
